05.02.2004, 14:50
Nee, müssen sie leider nicht. Schon erlebt an der holländisch-deutschen Grenze. Karre zerrupft, nichts gefunden (was auch?), zusammensetzen durfte dann ich ganz alleine.
Bei der Alarmanlage hätte ich mir auch eine Anzeige wegen nächtlicher Ruhestörung, eventuell fahren ohne Betriebserlaubnis, Verwenden von nicht erlaubten Anbauteilen, etc. zuziehen können.
Klagen vor Gericht habe ich mir auch abgewöhnt.
Grüße
PS: Sehe grauenhaft aus!
Bei der Alarmanlage hätte ich mir auch eine Anzeige wegen nächtlicher Ruhestörung, eventuell fahren ohne Betriebserlaubnis, Verwenden von nicht erlaubten Anbauteilen, etc. zuziehen können.
Klagen vor Gericht habe ich mir auch abgewöhnt.
Grüße
PS: Sehe grauenhaft aus!

