28.08.2011, 22:36 
	
	
	
		Hallo Jan!
Für diese "einmalige" Ausnahme würd ich mir das Procedere auch sparen und mich eher als Mitglied der feiernden Gesellschaft zählen.
Sollstest Du daraus natürlich ein Geschäft machen, dann Gewerbeschein etc.! Aber VORSICHT! Das Finanzamt möchte dann natürlich auch später Zahlen sehen, sonst werfen sie Dir "Liebhaberei" vor!
Gruß, André
	
	
	
Für diese "einmalige" Ausnahme würd ich mir das Procedere auch sparen und mich eher als Mitglied der feiernden Gesellschaft zählen.

Sollstest Du daraus natürlich ein Geschäft machen, dann Gewerbeschein etc.! Aber VORSICHT! Das Finanzamt möchte dann natürlich auch später Zahlen sehen, sonst werfen sie Dir "Liebhaberei" vor!
Gruß, André

