19.08.2011, 17:05 
	
	
	Zitat:Original von JR
Hängt immer davon ab, ob Du vorher was ausgefressen hast.
Gruß
JR
Nö, die Frage des Beamten ziehlt auf § 30 Abs. 1 S. 3 StVO der das “unnütze” Hin- und Herfahren verbietet. Die Vorschrift wird jedoch allgemien als verfassungswidrig angesehen, da sie gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt.
Gruß
Edgar




![[Bild: sig_edgar.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/sig_edgar.jpg)