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 Ort: Mühlhausen / Thüringen
 Baureihe: C3
 Baujahr,Farbe: 77, schwarz
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		Wie lange kann man den TüV maximal verschieben?  :C3spin:
	 
		
	 
	
	
	
		
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 Ort: Rüsselsheim Baureihe: C1 bis C6 Baujahr,Farbe: 08 Z06, 04 CE, 92 ZR-1, Baureihe (2): 81, 79, 78 PC, Baujahr,Farbe (2): 86 Artz Cordett, 71 LT1 Conv. Kennzeichen (2): 63 Split Wind., 60 Corvette-Generationen:  
C1 (1953-1962)C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C4 (1984-1996)C5 (1997-2004)C6 (2005-2013) 
	
	
		Es fängt an Geld zu kosten, wenn man beim Fahren oder Parken mit mehr als zwei Monaten überzogenem TÜV erwischt wird. Das wird dann immer teurer, je länger der TÜV abgelaufen ist.
 Die genauen Tarife stehen im Bußgeldkatalog.
 
 Wenn man nicht fährt, kann man den TÜV endlos überziehen.
 
 Bei einer Abmeldung des Fahrzeugs mit abgelaufenem TÜV kann es dann auch wiederum ein Bußgeld geben. Klingt paradox, ist aber so.
 
 Gruß
 
 JR
 
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg) 
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
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		Um mehr als 2 Monate--15 Euro, mehr als 8 Monate--40 Euro und 1 Punkt, Überschreiten zur Anmelde-pflicht zur Hauptuntersuchung 2-4 Monate 15 Euro, um mehr als 4 Monate 25 Euro, um mehr als
 8 Monate 40 Euro und 2 Punkte. Dabei ist zu beachten: Wird die HU um einen oder mshrere Monate
 überschritten, dann bekommt man die Plakette nicht für den Monat, in welchem man dann endlich die
 HU durchführte, sondern rückwirkend für den Monat, an welchem sie ursprünglich fällig war,
 
 Gruss RainerR
 
RaRo
 
		
	 
	
	
	
		
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C1 (1953-1962)C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C4 (1984-1996)C5 (1997-2004)C6 (2005-2013) 
	
	
		Das stimmt nicht generell - hängt vom Bundesland ab.
 In Hessen z.B. wird seit einiger Zeit wieder grundsätzlich zwei Jahre getüvt, unabhängig vom vorherigen Zeitraum.
 
 Gruß
 
 JR
 
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg) 
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von JRWenn man nicht fährt, kann man den TÜV endlos überziehen.
 
Auch wenn man nicht fährt, braucht man einen gültigen TÜV. Nur die Gefahr, erwischt zu werden ist wesentlich kleiner.
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Sag ich ja, spätestens beim Abmelden ohne TÜV kann es Geld kosten. 
Ich frage mich aber immer nur, wie man z.B. während einer Restaurierung, bei der das Fahrzeug aus irgendwelchen Gründen nicht stillgelegt ist, eine neue Plakette bekommen soll. Man kann ein zerlegtes Fahrzeug zwar schön auf Korrosion prüfen, der Bremsentest und eine AU dagegen dürften etwas schwieriger sein.    
Gruß
 
JR
	
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Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
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		Mal angenommen ich fahre damit nicht zur Werkstatt sondern lasse sie hin bringen, kostet mich das nichts zusätzlich? Ausser nat die Abschleppkosten. Also nur wenn ich damit auf der Strasse erwischt werde? Sehe ich das Richtig?
	 
		
	 
	
	
	
		
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		nein, siehst du falsch.Auch wenn das Fahrzeug abgestellt ist oder auf einem Anhänger transportiert wird, kannst du ein Bußgeld bekommen.
 Bei einem Transport auf dem Anhänger also vorsichtshalber das Kennzeichen abschrauben.
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Es fängt an Geld zu kosten, wenn man beim Fahren oder Parken mit mehr als zwei Monaten überzogenem TÜV erwischt wird. Das wird dann immer teurer, je länger der TÜV abgelaufen ist. 
Also beim Abschleppen Schilder ab. 
 
Also ich denk mal die Plakette wird dann auf jeden Fall rückdatiert.
	 
		
	 
	
	
	
		
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		oder einfach hinfahren.
 der maximale Tarif (bei mehr als 8 Monaten) sind 40 € und 2 Punkte, bei weniger als 8 Monaten gibt's keine Punkte.
 Wenn es also weniger als 8 Monate sind oder dir die Punkte nicht wirklich weh tun, ist Erwischtwerden immer noch billiger als Abschleppkosten.
 
 Btw. selber Abschleppen mit Abschleppseil ist nicht zulässig.
 
		
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