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		Hallo , 
 
 seit 10 jahren quält mich der Tüv bei der HU wegen des Lenkrades weil das angeblich nicht original ist. was sicher stimmt.
 
 A B E R mein Auto wurde mit einem Gutachten gem. § 21 STVZO zugelassen, d.h. das Lenkrad könnte schon damals dringewesen sein. Jetzt meine Fragen:
 
 -wo könnte ich das Gutachten herbekommen, Tüv und Zulassungsstelle heben das nur ein paar Jahre auf,
 da ist es nicht mehr vorhanden.
 
 - was wird in dem Gutachten alles festgestellt? Gibt da irgendwo ein Mustergutachten, aus dem man
 erkennen kann was das angschaut wird.
 
 - wer muß was beweisen? Das Auto wurde gem § 21 zugelassen, d.h. es gibt keine Herstellunterlagen.
 Demzufolge gibt es auch nichts wo drinnsteht was an dem Auto Original ist. Um festzustellenob später was
 verändert wurde  müsste das Gutachten theoretisch jede Schraube enthalten, was sicher nicht der Fall ist.
 Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Tüvler bei jeder Schraube sagen kann, das ist nicht Original,
 bzw nicht mehr die mit der das Auto zugelassen wurde. Ich kann nicht das Gegenteil beweisen und bin
 damit jeglicher Willkür ausgeliefert.
 
 
 
 
 Herbert
 
		
	 
	
	
	
		
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		In der Beweispflicht bist immer du, daher kannst du es dem TÜV-Menschen nur glaubhaft machen, dass es original ist. Gelingt dir das mit dem aktuellen Lenkrad nicht, wirst du wohl auf Granit beißen und musst es bei einem anderen Prüfer oder mit einem anderen Lenkrad versuchen.
 Gruß
 Uli
 
 ...mit nicht originalen (aber ähnlichem) Lenkrad unterwegs
 
![[Bild: ycp.gif]](https://www.corvetteforum.de/images/ycp.gif) Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. Leonardo da Vinci (1452-1519) 
		
	 
	
	
	
		
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		Ich sehe das anders: Der TÜV müsste mir beweisen da das verbaute Lenkrad nicht der damaligen Option entspricht,s ei es von GM oder das es von einem Händler optioniert wurde.
 Denn schliesslich muss ich ja auch nicht bei jedem anderen Teil nachweisen das es original ist, da wird es einfach angenommen (Felgenfrage)
 
		
	 
	
	
	
		
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		das mit dem Prüfer mach ich ja schon, mein Probem ist aber die Tatsache, dass jeder Grüne das auch wieder anfangen kann. 
 herbert
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von jeepfürstdas mit dem Prüfer mach ich ja schon, mein Probem ist aber die Tatsache, dass jeder Grüne das auch wieder anfangen kann.
 
 herbert
 
Jeder der Grünen kann grundsätzlich alles hinterfragen und prüfen (lassen). So ging es mir auch mit dem eingetragenen seitlichem Kennzeichenhalter incl. Beleuchtung. Alles eingetragen und mit E Nummer. Vorwurf: Falsch Lämpchen und falscher Abstrahlwinkel. Davor mit Auspuff, Blinker, Luftfilter und Vorderreifen. 
Ob es stimmt, wird sich dann in einer Untersuchung durch den TÜV feststellen bzw. bestätigen lassen. 
Ich schätze auch, dass die ganzen Herren das bei einem Lenkrad nicht so eng sehen...ausser es ist völlig abgefahren und sofort ersichtlich, dass etwas nicht stimmt. 
Ekelhafter sind sie evtl. beim Auspuff, Bremsen etc.
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Es kommt ja immer darauf an wie legal. Ich weiss da sich keinem Prüfer erzählen kann das ein 18cm Kettenlenkrad damals auf der Option-Lost stand (ausser vielleicht im mexikanischen Viertel von LA), aber bei sowas wie Felgen, einem Grant-Lenkrad und so klappt das, ebenso bei einer Auspuffanlage. ICh habe die Erfahrung gemacht: Das Gesmatbild muss stimmen, dann gibt es wenig Rückfragen
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Leider bist du dem TÜV- Menschen wirklich hilflos ausgeliefert. Sollte der Schlecht drauf sein kannst du machen was du willst. So keine Herstellernummer oder so etwas in der Art drauf sein, kann er dich abblitzen lassen. So es aber möglich ist den Hersteller des Lenkrades herauszubekommen,ist es auch normalerweise möglich über selben zu erfahren wo das Lenkrad verbaut wurde oder verbaut werden durfte. ( So das Ding nicht aus China kommt) Habe solches Unheil einmal mit einem russischen Wolga M21 Bj. 1968 durch. Zum Schluss habe ich mir einen „ alten“ Dekra- Fritzen gesucht der diese Fahrzeuge noch kannte und schon war das Problem aus der Welt. Leider liegt  die Beweispflicht immer bei dir. Wünsche dir aber gutes Gelingen,Nerven und Durchhaltevermögen.
 
 Gruß Micha. :C3spin:
 
		
	 
	
	
	
		
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C1 (1953-1962)C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C4 (1984-1996)C5 (1997-2004)C6 (2005-2013) 
	
	
		Einfach zu einem anderen TÜV fahren oder den TÜV in der Werkstatt machen lassen.
 Es ist nicht unüblich, dass der gleiche Prüfer in der Werkstatt Sachen einträgt und durchgehen lässt, bei denen er in seiner Prüfstelle einen Riesenaufriss macht.
 
 Gruß
 
 JR
 
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg) 
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
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