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		Zitat:Original von quentinIch habe mal für ein Fahrzeug in 2008 einen neuen Motor bekomen, August war das. Im November 2008 lief die Gewährleistung aus. So einfach ist das.
 
 Grüße,
 Björn.
 
 
 P.S.: Was ist denn jetzt eigentlich los. Endlich eine Vette gekauft? Kriege auch nichts mehr mit...
 
Dachte mir das auch so
 
Wir hatten eine Espresso Maschine gekauft. (1000 €) Die wurde 5 mal in zwei Jahren durchrepariert, letzte Reparatur war ca 14 Tage vor ablauf der Gewährleistung gewesen. Der gleicher Fehler kam noch mal ca 1 Monat später und wir mußten es auf eigene kosten machen. Ist keine Relation zu Z06 Motor. 
 
P.S.: ja, ich hab sie,    hier der Link dazu
https://www.corvetteforum.de/thread.php?...42678&sid= 
Gruß
 
W.
	 
		
	 
	
	
	
		
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 Ort: Rüsselsheim Baureihe: C1 bis C6 Baujahr,Farbe: 08 Z06, 04 CE, 92 ZR-1, Baureihe (2): 81, 79, 78 PC, Baujahr,Farbe (2): 86 Artz Cordett, 71 LT1 Conv. Kennzeichen (2): 63 Split Wind., 60 Corvette-Generationen:  
C1 (1953-1962)C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C4 (1984-1996)C5 (1997-2004)C6 (2005-2013) 
	
	
		Wurde schon mehrfach erwähnt.
 Der Einbau neuer Teile auf Garantie oder Gewährleistung verlängert nicht dieselbe des Ursprungsteils.
 
 Eine neue Gewährleistung tritt nur bei bezahlter Reparatur in Kraft.
 
 Gruß
 
 JR
 
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg) 
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
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		habe jetzt 27000 Km gefahren und alles bestens. 
Horst   
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von JRWurde schon mehrfach erwähnt.
 
 Der Einbau neuer Teile auf Garantie oder Gewährleistung verlängert nicht dieselbe des Ursprungsteils.
 
 Eine neue Gewährleistung tritt nur bei bezahlter Reparatur in Kraft.
 
 Gruß
 
 JR
 
Richtig, abr GM gewährte immer eine gute Kulanz in den nachfolgenden 
12 Monaten, vieleicht gilt das noch.
 
Gruß Edgar
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Meines Wissens uns so hat es mein RA auch bestätigt und wird auch von unseren Lieferanten anerkannt:
 Mit der Aushändigung eines neuen Gerätes (kompletter Umtausch) beginnt eine neue Gewährleistungsfrist mit Beweislastumkehr und allem drum und dran.
 Beim Austausch einzelner Komponenten (z.B. eben ein Motor) sind nur die Komponenten betroffen. Die Garantie bleibt hiervon uU unberührt, dh die Garantievereinbarung beginnt nicht zwangsläufig von vorn.
 
 Die Krux fürn Kunden (und das könnte hier wiederum der Fall sein):
 
 Sollte allerdings der Käufer ohne dahingehende Beratung/Empfehlung des Verkäufers von einer Herstellergarantie im Ergebnis erfolglos Gebrauch gemacht haben, daß das im Rahmen dieser Garantie das ersetzte Gerät wiederum seinen "Geist" aufgibt, dürften die Ansprüche aus Gewährleistung entfallen sein, weil der Verkäufer gem. § 434 BGB nur für die Sache einzustehen hat, die er zur Erfüllung des Kaufvertrages übergeben hat.
 
 Standartsatz: Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung.
 
 Ist aber ein ewiges Themen in diversen Verbraucher, Verkäufer und Rechtsforen.
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Gil Speednie wieder Gasgeben bevor das Öl auf 80 Grad ist...usw.
 
Tja, das impliziert jetzt irgendwie dass dies nicht immer so gehalten wurde, dann sind die Motorschäden natürlich nicht so überraschend eigentlich   , ist nunmal für Chevy-Verhältnisse relativ hochgezüchtet und kein "unkaputtbarer" wie die niedriger kompressionierten V8s, ... hab mit meiner ersten Z06 60tkm und mit der aktuellen jetzt 20tkm abgespult, ohne Probleme, und trete auch drauf (wenn er länger warum ist).
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von MankraMeines Wissens uns so hat es mein RA auch bestätigt und wird auch von unseren Lieferanten anerkannt:
 
 Mit der Aushändigung eines neuen Gerätes (kompletter Umtausch) beginnt eine neue Gewährleistungsfrist mit Beweislastumkehr und allem drum und dran.
 
Das ist meines Wissens noch hochgratig strittig.
 Zitat:Beim Austausch einzelner Komponenten (z.B. eben ein Motor) sind nur die Komponenten betroffen. Die Garantie bleibt hiervon uU unberührt, dh die Garantievereinbarung beginnt nicht zwangsläufig von vorn. 
Du mischst hier die Begriffe Garantie, d.h. ZUSÄTZLICHE vertragliche Vereinbarung mit gegenseitigen Pflichten, mit dem gesetzlichen Anspruch eine sachmangelfreie Sache zu bekommen, aus dem Kaufvertrag.
 Zitat:Die Krux fürn Kunden (und das könnte hier wiederum der Fall sein): 
Dem kann ich nicht folgen.
 
Der Fahrzeugeigentümer bekommt einen neuen Motor. 
Dies erfolgt jedenfalls im dritten Jahr, regelmäßig aber bereits im ersten Jahr nicht auf Kosten des Kaufvertragspartners, sondern auf Kosten des Garantiegebers. 
Die Instandsetzung ist somit nicht Ergebnis einer Nachbesserung (oder gar Nachlieferung), aus Sachmangelgewährleistung mithin ändert sich an den Fristen nichts. 
Vielmehr leistet der Garantiegeber, aus seperatem Vertrag.
	 
'08 Corvette C6 Coupe, Schalter, Z51 - Sonntagswagen'03 Corvette C5 "RR" Coupe - work in progress
 '91 Mercedes 190 E 2.5-16 - Racecar
 
		
	 
	
	
		Zitat:Original von Gil Speednie wieder Gasgeben bevor das Öl auf 80 Grad ist...usw.
 
Ich dürfte dann gar nicht Gas geben. 
Bei den Temp. die jetzt draußen herschen, kommt die Lady nicht über 75 Grad (Motoröl) wenn ich 150 - 160 fahre, geht es wieder abwärts.
 
Gruß
 
W.
	 
		
	 
	
	
	
		
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		@ speed300: Du wirst nen größeren ölkühler verbaut haben, oder? 
Ich denk solange der Motor richtig warmgefahren ist (nach 20km oder so) werden 5 grad hin oder her bei nem guten Öl     keinen Unterschied machen. 
Gruß Michi
	
		
	 
	
	
		zwei,  
ich werde da aber was machen müssen da die Innenverkleidung ausgeschnitten ist und die Räder vorn zwar so schneller auf Temperatur kommen..    aber wenn es mal regnet oder Stein geschleudert wird, denke ich, das es keine gute Lösung ist.
 
Gruß
 
W.
	
		
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