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		habe interesse an ner top c5 in Cz, da dies zur EU gehört, fallen keine Steuern, Zoll ect. an, nur eine Umrüstung auf deutsche Verhältnisse da US Modell und der TÜV der dann das doppelte kosten müsste, oder weiß einer noch versteckte Extrakosten? klar transport, abholung ect...
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Bei den hunderten von Bestimmungen, die hier bei uns gelten, wird Dir sicherlich nur ein Anruf bei Deiner zuständigen Zollbehörde rechtssichere Auskunft geben. 
Obwohl Europa, werden Autos in Spanien, auch die aus der EU eingeführten, verzollt. 
Polen, auch EU, hat mitnichten Zollfreiheit mit der EU. Das soll erst kommen. 
Dann ist es oft noch ein gewaltiger Unterschied, ob die Waren für private oder gewerbliche Zwecke importiert werden.
 
Also ---> Zollamt in Deiner Stadt anrufen. Hier wird das mit Sicherheit keiner vollumfänglich wissen. 
Außer der man-in-white vielleicht?   
EDIT: "Steuer" mit "Zoll" verbessert. Was ja auch gefragt und gemeint war.
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von honk 
habe interesse an ner top c5 in Cz, da dies zur EU gehört, fallen keine Steuern, Zoll ect. an, nur eine Umrüstung auf deutsche Verhältnisse da US Modell und der TÜV der dann das doppelte kosten müsste, oder weiß einer noch versteckte Extrakosten? klar transport, abholung ect... 
Wenn Du eine Unbedenklichkleitsbescheinigung vorlegen kannst fallen nur die Kosten für Umrüstung und TÜV an. 
Gruß Molle
	  
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, so wie ich sie kenne, ist die Bescheinigung, die sagt, dass das Auto verzollt ist. 
Reicht da die tschechische (dort muß es ja irgendwann verzollt sein worden, bei Einfuhr aus USA)? 
 
Wenn ja, muß das Ding wohl amtlich übersetzt werden. Denke, die deutschen Kollegen sprechen diese Sprache nicht unbedingt fließend.
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Frank the Judge 
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, so wie ich sie kenne, ist die Bescheinigung, die sagt, dass das Auto verzollt ist. 
Reicht da die tschechische (dort muß es ja irgendwann verzollt sein worden, bei Einfuhr aus USA)? 
 
Wenn ja, muß das Ding wohl amtlich übersetzt werden. Denke, die deutschen Kollegen sprechen diese Sprache nicht unbedingt fließend. 
Ich kenne die "Unbedenklichkeitsbescheinigung" nur als Nachweis, dass das Fahrzeug nicht geklaut wurde oder sonst welche Eintragungen und Ansprüche auf das Fahrzeug bestehen.
 
Zoll- und Steuerbelege waren bei meinem Caballista zusätzlich vorhanden. 
Unbedenklichkeitsbescheinigung war damals vom KBA erstellt.
 
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
	  
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Daran sieht man, dass das Thema doch nicht so einfach ist. 
Struppi, das was Du meinst, kann natürlich auch zutreffen.
 
Hier ist das Formular der Unbedenklichkeit vom  Zoll als pdf-Dokument. 
--->  https://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vord...nigung.pdf
Ich bleibe dabei. Das Zollamt anrufen und fragen.
	  
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Hi FtJ, 
dieses Formular ist das "Verzollungs-Formular", so Ähnlich sah meine Verzollungsbestätigung auch aus. 
Das Schreiben vom KBA hatte den Text mit Feldern, das keine Einträge für mein Caballista vorhanden waren. 
Für den KBA-Antrag "Unbedenklichkeitsbescheinigung" brauchte ich die VIN + Title + Kaufvertrag + dieses Verzollungsteil, in welchem die ordnungsgemässe Abführung des Verzollungsbetrages + der ordnungsgemässen Abfuhr der EUSt bestätigt wurde. 
Lief damals alles über E-Mail + Telefon 
 
Mit diesen ganzen Dokumenten wurde beim Zulassungsamt noch mal der Krempel überprüft. 
Das soll jetzt viel einfacher sein. 
Dieser Teil mit dem KBA soll jetzt bei der Zulassungsstelle "in einem Abbacken" erfolgen. 
Ich weiss nicht, ob es wirklich so ist. 
 
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Frank the Judge 
Bei den hunderten von Bestimmungen, die hier bei uns gelten, wird Dir sicherlich nur ein Anruf bei Deiner zuständigen Zollbehörde rechtssichere Auskunft geben. 
 
Obwohl Europa, werden Autos in Spanien, auch die aus der EU eingeführten, verzollt. 
Polen, auch EU, hat mitnichten Zollfreiheit mit der EU. Das soll erst kommen. 
Dann ist es oft noch ein gewaltiger Unterschied, ob die Waren für private oder gewerbliche Zwecke importiert werden. 
 
Also ---> Zollamt in Deiner Stadt anrufen. Hier wird das mit Sicherheit keiner vollumfänglich wissen. 
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EDIT: "Steuer" mit "Zoll" verbessert. Was ja auch gefragt und gemeint war. 
Zollamt in Deiner Stadt anrufen aber Auskunft NUR schriftlich,mündliche Zusagen haben KEINE Verbindlichkeit
	  
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Hi Steffen, 
die schon gesehen   
https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/showD...abNumber=1
Viel zu billig   
Gruß, Thilo   
P.S. Gerade mal geforscht, der Verkäufer ist auch mal ab und zu hier im Forum unterwegs......
	  
	
	
	
		
	 
 
 
	 
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