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 Ort: A
 Baureihe: Dodge Viper SRT-10 Vert
 Baujahr,Farbe: 2004, silber
 Baureihe (2): 2004, schwarz
 Baujahr,Farbe (2): Dodge Durango 5,7 Hemi
 Baureihe (3) : 2002, schwarz
 Baujahr,Farbe (3) : ehemals C5 Convertible
 
 
 
	
	
		5 Jahre alte Reifen ungestraft als Neuware deklarieren und verkaufen zu dürfen, da gehört schon allerhand Frechheit dazu.....noch dazu bei Reifen, welche nicht auf Traktoren oder städtischen Kehrmaschinen montiert werden sollen sondern auf Sportwagen, die um die 300km/h erreichen.
 Genau aus diesem Grund habe ich davon abgesehen, meinen für die SRT-10 allmählich fällig gewordenen neuen Reifensatz im Internet zu bestellen, obwohl das ein wenig billiger gekommen wäre.
 
 So bekomme ich Ende Mai vom Reifenhändler meines Vertrauens, nach Rücksprache desselben mit dem örtlichen Michelin-Vertreter, einen Satz Reifen aus dem garantierten Produktionsjahr 2009.....
 
		
	 
	
	
	
		
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 Baureihe: no Vette
 Baujahr,Farbe: Schwarz Metallic
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 Baujahr,Farbe (2): 1998
 
 
 
	
	
		ALLGEMEIN
 heisst es im Internet nicht älter als 7-jährig
 
 Da der Gummi zu hart wird und man den gar nicht mehr runter bekommt
 Mal abgesehen von dem Risiko
 
 Ich bestelle bei reifendirekt.ch , und meine waren immer weniger als 1-jährig
 
 Und DAS ist gut
 
 Je weicher der neue Gummi, desto mehr Grip = Sicherheit
 
LG bismarck61
 
		
	 
	
	
	
		
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 Ort: Braunschweig Baureihe (2): C6 Z06 Baujahr,Farbe (2): 2009 Corvette-Generationen:  
	
	
		Ich habe mir gerade über Internet Reifen bekommen, die sind aus Anfang 2008. Es sollten "ganz normale" Neureifen sein, ein Hinweis auf bestimmtes DOT war da nicht. Allerdings habe ich auch gesehen, dass man manche Reifen z.B. aus 2006 bestellen konnte. Wollte ich aber nicht.  
Ich habe eigentlich gar kein Problem damit, aber die letzten 5 Sätze Reifen, die ich auch per Internet bestellte, waren nie älter als ein halbes Jahr. Deshalb musste ich da nochmal nachfragen.... 
DANKE, Thilo   
		
	 
	
	
	
		
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 Ort: Rüsselsheim Baureihe: C1 bis C6 Baujahr,Farbe: 08 Z06, 04 CE, 92 ZR-1, Baureihe (2): 81, 79, 78 PC, Baujahr,Farbe (2): 86 Artz Cordett, 71 LT1 Conv. Kennzeichen (2): 63 Split Wind., 60 Corvette-Generationen:  
C1 (1953-1962)C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C4 (1984-1996)C5 (1997-2004)C6 (2005-2013) 
	
	
		Das steht z.B. bei reifen-vor-ort.de immer dabei: Zitat:Falls nicht mit Auslauf oder DOT 200x (s.Reifen ABC) gekennzeichnet, handelt es sich um einen Reifen aus aktueller Produktion (lt.Reifenhersteller bis max.5Jahre 100% Gebrauchswert - eigenschaften / Quelle: BRV).  
Gruß
 
JR
	
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg) 
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
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 Ort: Braunschweig Baureihe (2): C6 Z06 Baujahr,Farbe (2): 2009 Corvette-Generationen:  
	
	
		Zitat:Original von JRDas steht z.B. bei reifen-vor-ort.de immer dabei:
 
 
 Zitat:Falls nicht mit Auslauf oder DOT 200x (s.Reifen ABC) gekennzeichnet, handelt es sich um einen Reifen aus aktueller Produktion (lt.Reifenhersteller bis max.5Jahre 100% Gebrauchswert - eigenschaften / Quelle: BRV).  Gruß
 
 JR
 
Hmm, wenn ich einen 5 Jahre alten Reifen als neu akzeptieren müsste, wäre ich echt sauer.... Also am besten wohl vorher genau informieren    
Bis dann, Thilo
	 
		
	 
	
	
	
		
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 Ort: 74613 Öhringen Baureihe: HUMMER H2 Baujahr,Farbe: 2004 gelb Kennzeichen: KÜN Corvette-Generationen:  
	
	
		Zitat:Original von MaseratimerlinBei einem 5 Jahre alten Reifen auf einem Gebraucht wagen ist das ein anderes
 Problem. Ich denke, wir reden hier von Neuware eines Reifenhändlers
 und da heben wir schon Urteile erstritten, die eindeutig nicht mehr als zwei
 Jahre sagen.
 
 Der Bundesverbandes Reifenhandel (BRV) und andere Reifenhersteller sehen hingegen eine Zeitspanne von fünf Jahren als unproblematisch an, aber wer will das wissen.
 
 Gruß Edgar
 
Heißt das, man muss das immer im Einzelfall erstreiten? Gibt es da keine pauschale Rechtssprechung? Oder hat der Reifenhändlerverband da am Ende doch Recht mit seinen 5 Jahren? .... also ich will keine 5 Jahre alten Reifen auf meine Autos haben...      
		
	 
	
	
	
		
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 Ort: Bayern/ Beilngries Baureihe: C4 Cabrio LT1 Baujahr,Farbe: 1992, gelb Kennzeichen: EI-B 6 Baureihe (2): .......ganz Europa... Baujahr,Farbe (2): ... einige schöne aus ... Corvette-Generationen:  
	
	
		OT: 
 Bizarr an der Geschichte ist,  bei Wohnanhänger die eine Zulassung für 100 Km/h haben dürfen die Reifen nicht Älter als sechs Jahre sein. Egal wie der Zustand der Reifen ist.
 
Viele Grüße von BenIch brauch keinen Sex. Das Leben besorgts mir jeden Tag !  
		
	 
	
	
	
		
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 Ort: Dorsten-Rhade, NRW Baureihe: C5 Baujahr,Farbe: 2001, blau Corvette-Generationen:  
	
	
		Es kommt wohl auch darauf an, wieviele Km ich im Jahr fahr, bzw. wie viele Jahre die neuen Reifenam Auto bleiben sollen. Wenn ich z.B. jedes Jahr neue brauche. wäre ein Alter bis zu drei Jahren
 vielleicht noch akzeptabel, ich sagte vielleicht!  Fährt man allerdings wenige Km im Jahr, dann bleiben
 die Reifen ja zwangsläufig länger aufgezogen, z.B. vier oder fünf Jahre. Sind dann die Reifen beim
 Kauf schon drei oder vier Jahre alt, dann fährt man letztlich mit fast 10 Jahre alten Socken rum, was
 auf alle Fälle zu gefährlich bei unseren Vetten wäre.
 
 Gruss  RainerR
 
RaRo
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von MaseratimerlinDas war wohl nicht seine Frage....
 
 Autoreifen gelten im Durschnitt der Rechtsprechung
 nach zwei Jahren nicht mehr als neuwertig, unabhängig
 davon ob sie korrekt gelagert wurden oder nicht.
 
 So z.B. ein Urteil des Amtsgerichts Worms.
 
 Gruß Edgar
 
Hi, no toll. 
Tolle verbraucherfreundliche Rechtssprechung. 
Ich halte 6 Monte schon für nicht mehr neu, egal wie 
gut gelagert die waren sind.
 
Hatte das geiche Problerm. 
Wollte meine Hänger auf 100 Kmh zulassen. 
Da gibt es die Regel, die Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein. 
Dumm nur, das ich 4 Jahre alte Reifen verkauft bekommen habe. 
Als ich dann im März, einen Tüv später,  die 100Kmh Zulassung wollte,  
Pech gehabt. Reifen zu alt. Und nicht beim Kauf darauf geachtet. 
 
Kann man Richter für solche Urteile persönlich  
und Juristisch haftbar machen? 
 
Grüße  
Frank  
    
		
	 
	
	
	
		
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		Hallo Uwe K.,
 Urteile gelten immer nur "inter partes", d.h. zwischen den Parteien, die sich vor Gericht getroffen haben. Wenn es aber eine gefestigte Rechtsprechung gibt oder z.B. ein Urteil des BGH, dann kannst Du relativ sicher sein, dass ein Gericht, vor das Du dann gehst, genauso entscheidet.
 
 Gruß, Ingo
 
Jesus fährt Auto - Gott fährt Stingray
 
		
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