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		Zitat:Original von Wolf740dHier mal was zum vermessen, das FA hält sich nur nicht daran
  Proallrad
 
Bist Du denn da auch Mitglied?     
Das letzte Wort ist da noch nicht gesprochen. Stefan hat Verfassungsbeschwerde eingereicht.
ProAllrad "aktuelles" 
Sollte euch das FA "erwischen", zahlt ihr rückwirkend bis zum 01.05. 2005. Seit dem gilt die  Gesetzesänderung. 
 
Grüße
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Kai
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von TommyW.Frohe Weihnachten, Tommy
 
Wünsche Dir auch frohe Weihnachten...........................................hoffendlich nicht am Berg    
 
 Gruß Wolfgang
 
 
 
 
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von schneidmeister
 Zitat:Original von Wolf740dHier mal was zum vermessen, das FA hält sich nur nicht daran
  Proallrad
 
 Bist Du denn da auch Mitglied?
  
 Kai
 
Hallo Kai   , 
werde mich da im neuen Jahr mal anmelden, mal schauen was das bringt.
	 
 
 Gruß Wolfgang
 
 
 
 
 
		
	 
	
	
	
		
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		Ich war da vor einigen Jahren auch Mitglied (für ca. 2-3 Jahre)
 Außer dem Betreiber bringt das rein gar nichts. Ich weiß nicht wo die aktuell mit ihren Beiträgen sind, zu meiner Zeit waren das 60,--€pro Jahr. Gegenleistung gleich null.
 
 Gruß
 Markus
 
		
	 
	
	
	
		
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		Tja, Markus, 
dann gehörst Du auch zu denen, die auf Wunder hoffen.    
In diesem Land dauert der Gang zum BFH nunmal ca 3 - 4 Jahre. Da kann auch der "Betreiber" nicht ändern. Desweiteren interresiert mich das Vorgehen und ich war auch bei der BFH-Verhandlung. Was dort der Anwalt geliefert hat, war sensationell! Also sehr wohl Gegenleistung. Auf die Willkür der Richter hat auch Stefan Specht keinen Einfluß. Daher der Gang zum Verfassungsgericht.
 
Also mach bitte hier keine schlechte Stimmung !!     
BTW: Der Beitrag beträgt immer noch 60,-Euronen.
 
Gruß
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Kai
	
		
	 
	
	
	
		
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		Ich habe meinen Geländewagen 2006 verkauft, habe unter anderem deswegen gekündigt.
 Nur so zur Info.
 
 Gruß
 Markus
 
		
	 
	
	
	
		
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		Schade. 
Aber deswegen hättest Du immer noch Anspruch auf zuviel bezahlte Steuer für das Jahr bis zur Abmeldung. Natürlich erst nach entgültigem Richterspruch.     
Gruß
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Kai
	
		
	 
	
	
	
		
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		So, habe noch mal ein paar Infos bekommen.
 Es gibt ein Gerichtsurteil, nach dem die Finanzämter bei einer "nicht eindeutig erkennbaren Nutzung" entscheiden dürfen, ob ein Pick Up als LKW oder PKW besteuert wird. Das soll alle Fahrzeuge mit mehr als 2 bzw 3 (breite Sitzbank) betreffen deren Schlüsselnummer nicht eindeutig eine Zulassung als LKW vorschreibt.
 Betroffen sind damit alle importierten bzw. nicht offiziell in Deutschland erhältlichen Wagen.
 Damit wären alle Amis aber auch ein paar Japaner mit Schlüsselnummer 000 betroffen.
 Ein VW Pritschenwagen z.B. hat eine eindeutige "LKW"- Schlüsselnummer und ist nicht betroffen.
 
 Inwieweit die Regelung mit dem Verhältnis Ladefläche zu Kabinenlänge das Urteil aushebelt weiß ich nicht.
 
 Geklagt hatte wohl eine Toyota oder Nissan Fahrerin. Ein Argument des Richters: im hinteren Bereich des Wagens sind Scheiben - da kann ein Mitfahrer sich die Landschaft ansehen - ergo PKW.
 
 NRW scheint da momentan Vorreiter dieser Hetzkampagne zu sein, einen betroffenen kenne ich auch entfernt, er hat einen Chevy 1 1/2 Kabiner mit kurzer Ladefläche.
 
 Für die betroffenen Fahrzeuge gibt es natürlich kein Abgasgutachten, die Finanzämter rechnen sich da irgendwas zusammen - die Einstufung wird aber immer mindestens eine Stufe schlechter als ein entsprechender SUV (Tahoe, Mitsubishi Sport) sein.
 Mit der zugeteilten Einstufung dürften die Autos teilweise gar nicht mehr zulassungsfähig sein.
 
 Frank
 
		
	 
	
	
		Im März melde ich meinen Pickup wieder an. 
Dann werd ich berichten ob sich was geändert hat.
    Wenzel
	
		
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