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		Es gab dort schwerwiegende Verletzungen beim streifen  
von Fußgängern          Woher weißt Du das?    Kann man das irgendwo nachlesen?   
6TVette     ![[Bild: signatur_6Tvette.jpg]](https://www.corvetteweb.eu/Bilder/corvetteforum/signatur/signatur_6Tvette.jpg) 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von GoldHallo
 Beim Motorrad kann ich die sagen, wir musten 2007 die von der Polizei
 sichergestellt 2 Räder mit dem Hänger abholen.
 
 Noch mal. es wird wohl eine Grund geben, weshalb auch in der USA 1967
 diese Spinner von Chevy nicht mehr angeboten wurden.
 Es gab dort schwerwiegende Verletzungen beim streifen
 von Fußgängern. Und das ist auch der Grund in D.
 
 Ohne Entschärfung wird es schwer, original hin oder her.
 Und selbst wenn das ein Prüfer das abnimmt.
 
 Lass mal etwas passieren. Wirst ganz schnell merken, wie schnell
 der TÜV seinen Prüfer fallen lässt und  die Zulassungsstelle
 über die Staatsanwaltschaft den Halter Mitverantwortung unterstellt.
 Ist schon passiert.
 Nicht auf mich schimpfen
 Grüße
 
  
Mann, Du bist aber auch ein Klops.....................................
 
So ein Singsang weil vielleicht 20-30 Corvetten in Deutschland am Sonntag mit Knock Offs durchs  Land fahren      
nicht verstehende Grüße 
 
Carsten
	 
Einmal Hölle und zurück...............
 
		
	 
	
	
	
		
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		@Gold 
ich will nicht auf dich schimpfen, aber was du da schreibst ist schon weit hergeholt.
 Zitat:Noch mal. es wird wohl eine Grund geben, weshalb auch in der USA 1967diese Spinner von Chevy nicht mehr angeboten wurden.
 
Vielleicht einfach aus Kostengründen?
 Zitat:Es gab dort schwerwiegende Verletzungen beim streifen von Fußgängern.
 
Wenn ich so dicht an einem Fußgänger vorbei fahre, dass er sich an den Spinners verletzt, muss ich ihn vorher über den Haufen gefahren haben. 
Stell dich doch einfach mal selbst an so eine Vette, dann wirst du merken dass du ab Schuhgröße 22 ganz andere Sorgen hast als den ZV der Felge. 
 
Gruß Thomas
	
"Oa Paradies is imma dann, wenn oana da is, dea wo aufpasst, dass koa Depp nei kimmd."- Brandner Kaspar
 
		
	 
	
	
	
		
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		Es soll auch Leute geben, die ständig mit offenem Regenschirm durch die Gegend laufen, falls ein Meteorit auf sie fallen sollte.
 Wenn das Auto mit diesen Teilen damals hier in D verkauft worden ist und das damals zulässig war, dann gilt das auch noch heute.
 
 Ein Fahrzeug muss immer die Vorschriften erfüllen, die bei seiner Erstzulassung gegolten haben. Da gibt es nur ganz wenige Ausnahmen davon.
 
 Gruß
 
 JR
 
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Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
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		Hallo Frank , probiers mal hiermit: 
Die Verkehrsordnungswidrigkeit folgt aus §30 StVZO, "Beschaffenheit der Fahrzeuge", wonach gilt: Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Als konstruiertes Beispiel für eine Schädigung kann angenommen werden, dass ein Kind in die sich noch drehenden Spinner hineingreifen könnte und somit Verletzungen davon tragen würde. 
Es liegt nun im ermessen eines Gutachters , die Spinner hier von zu befreien
 
Geb ich mal so weiter von meinem Tüv Menschen. 
Macht was draus 
Grüße    
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Als konstruiertes Beispiel für eine Schädigung kann angenommen werden, dass ein Kind in die sich noch drehenden Spinner hineingreifen könnte und somit Verletzungen davon tragen würde. 
Sage deinem TÜV-Heini einen schönen Gruß von mir, mit seiner blühenden Fantasie soll er lieber Kinderbücher schreiben als Fahrzeuge auf deren Betriebssicherheit hin zu untersuchen.
 
Gruß Thomas
	 
"Oa Paradies is imma dann, wenn oana da is, dea wo aufpasst, dass koa Depp nei kimmd."- Brandner Kaspar
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Goofy
 Sage deinem TÜV-Heini einen schönen Gruß von mir, mit seiner blühenden Fantasie soll er lieber Kinderbücher schreiben als Fahrzeuge auf deren Betriebssicherheit hin zu untersuchen.
 
 Gruß Thomas
  
ich geb auf Sinnlos. 
    
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von GoldHallo Frank , probiers mal hiermit:
 Die Verkehrsordnungswidrigkeit folgt aus §30 StVZO, "Beschaffenheit der Fahrzeuge", wonach gilt: Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Als konstruiertes Beispiel für eine Schädigung kann angenommen werden, dass ein Kind in die sich noch drehenden Spinner hineingreifen könnte und somit Verletzungen davon tragen würde.
 Es liegt nun im ermessen eines Gutachters , die Spinner hier von zu befreien
 
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 Macht was draus
 Grüße
  
Was raucht ihr beiden wenn ihr am Wochenende so zusammen seid seid?????
	 
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		Die Spinner bleiben drauf. Aus.
 @ Gold...ich möchte sehen, wer an die Spinner drankommt....mal ganz ehrlich...die liegen unterhalb der Gürtellinie und stehen damit nicht raus...mgöicherweise anders als beim E-Type.
 
 Ich hab zumindest bei den Corvetten noch nicht von Problemen gehört und ich kenne einige C2 Fahrer...Du gehörst irgendwie nicht zu dem Kreis.
 
		
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