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 Registriert seit: 11/2002
 
 
 Ort: Berlin
 Baureihe: C4 & C5 Compressor
 Baujahr,Farbe: rot/weiss/gelb
 Kennzeichen: B-MB 165
 Baureihe (2): 2000, silbermet.
 Baujahr,Farbe (2): GMC Jimmy - supercharged
 
 
 
	
		
		
 02.10.2008, 12:10 
		Hi, 
nach dem Studium des aktuellen TSB´s zur 2009er ZR1 ist mir der folgende Abschnitt besonders ins Auge gestochen:
 
General Motors designed and produced the ZR1 be driven on the roads. While the car is  
capable of awesome displays of power and speed it was not designed to be "raced". 
All of the restrictions that are currently in place for all of GM's products are in place on the 
 ZR1 as well. There are several notations in the warranty booklets that explain that GM  
may deny warranty coverage if the vehicle or part has failed due to abuse, neglect,  
improper or insufficient maintenance or modifications not approved by GM. 
 
This includes common "upgrades" customers may make such as wheels, tires, suspension,  
brakes, air induction and engine calibrations. Please ensure this is covered with the owner  
when the vehicle is delivered.
The ZR1 will perform well in a track environment; however, it was not designed, built or sold as a "track car." If an owner elects to use the car in such a
 manner, it is outside the intent of the warranty as supplied by General Motors and any
 damage as a result may not be covered by the GM warranty
 . 
 
Explaining this to a customer before the car is sold may prevent misunderstandings later.
vollständiger Text 
Wie wird das wohl in Deutschland gehandhabt - ist Topspeed auf der Autobahn "racing"...?
 
Gruß Marco
	
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 Ort: Coburg
 
 
 
	
	
		Racing sind Rennen.
 Der Autobahneinsatz ist ganz sicher von der Garantie abgedeckt. Kein Hersteller wird den Renneinsatz seiner Autos im Rahmen der normalen Garantie abdecken. Warum sollte das GM also tun?
 
 Gruß
 Uli
 
![[Bild: ycp.gif]](https://www.corvetteforum.de/images/ycp.gif) Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. Leonardo da Vinci (1452-1519) 
		
	 
	
	
	
		
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 Ort: Rüsselsheim Baureihe: C1 bis C6 Baujahr,Farbe: 08 Z06, 04 CE, 92 ZR-1, Baureihe (2): 81, 79, 78 PC, Baujahr,Farbe (2): 86 Artz Cordett, 71 LT1 Conv. Kennzeichen (2): 63 Split Wind., 60 Corvette-Generationen:  
C1 (1953-1962)C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C4 (1984-1996)C5 (1997-2004)C6 (2005-2013) 
	
	
		Das gilt bei allen Herstellern.
 Gruß
 
 JR
 
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg) 
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
		Marco ,
 die Owner in den USA  von C6 , C6 Z06 und auch von neuen ZR1en , neigen dazu am
 
 Wochenende auf freie Track Race ( verantstaltungsfrei!) zu gehen , um sich auszutoben!
 
 Konnten wir ja letztens auf dem Motorspeedway in Texas beobachten!
 
 Das will GM mit dem Zusatz in der Warranty ausschließen!
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Hucky2Marco ,
 
 die Owner in den USA  von C6 , C6 Z06 und auch von neuen ZR1en , neigen dazu am
 
 Wochenende auf freie Track Race ( verantstaltungsfrei!) zu gehen , um sich auszutoben!
 
Sowas gibt es in D zum Glück nicht     (Touristenfahrten an NS und HH; Veranstaltungen des DSK / CCBB usw.).
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Gilt die Nordschleife nicht als Bundesstraße ausserhalb der Veranstaltungen ? 
Dann dürften die Tourifahrten doch in der Garantie abgedeckt sein      , ...............
	
   , .......  vette Grüße, Gerd
°°  °° 
 
		
	 
	
	
	
		
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 Ort: Rüsselsheim Baureihe: C1 bis C6 Baujahr,Farbe: 08 Z06, 04 CE, 92 ZR-1, Baureihe (2): 81, 79, 78 PC, Baujahr,Farbe (2): 86 Artz Cordett, 71 LT1 Conv. Kennzeichen (2): 63 Split Wind., 60 Corvette-Generationen:  
C1 (1953-1962)C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C4 (1984-1996)C5 (1997-2004)C6 (2005-2013) 
	
	
		Sind sie auch!
 Die Nordschleife bei Tourifahrten ist nichts anderes als eine mautpflichtige Einbahnstrasse, auf der die allgemeinen Regeln der StVO gelten.
 
 Ob das im Einzelnen von den Befahrern auch so gehandhabt wird, ist unerheblich, wenn es aufgrund z.B. von Rechtsüberholen mal kracht, wird demjenigen das recht schnell wieder in den Sinn gebracht.
 
 Gruß
 
 JR
 
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg) 
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von JRSind sie auch!
 
 Die Nordschleife bei Tourifahrten ist nichts anderes als eine mautpflichtige Einbahnstrasse, auf der die allgemeinen Regeln der StVO gelten.
 
 Ob das im Einzelnen von den Befahrern auch so gehandhabt wird, ist unerheblich, wenn es aufgrund z.B. von Rechtsüberholen mal kracht, wird demjenigen das recht schnell wieder in den Sinn gebracht.
 
 Gruß
 
 JR
 
Bei einem Streit um Garantieleistungen nach einem Nordschleifenbesuch möchte ich gerne mal Mäuschen spielen...
 
JURIS gibt da nur einen Fall zwischen BMW und einem Kunden her...der hatte aufgrund mangelhafter Bremsen am BMW M3 geklagt und verloren (nach Hockenheimbesuch)...
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Der Hockenheimring ist im Gegensatz zur Nordschleife eine Rennstrecke und wenn die Fahrt auf einer Rennstrecke zum erzielen einer Höchstgeschwindigkeit oder mit Zeitmessung erfolgt erlischt natürlich die Garantie.
 Gruß Thomas
 
"Oa Paradies is imma dann, wenn oana da is, dea wo aufpasst, dass koa Depp nei kimmd."- Brandner Kaspar
 
		
	 
	
	
	
		
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		In dem Fall dann sogar sämtliche Versicherungsleistungen, die bei den Touristenfahrten natürlich noch vollständig greifen. Ich kann die Absicherung der Hersteller grundsätzlich verstehen, doch gewinne ich immer mehr den Eindruck, dass diese Formulierungen das Vertrauen in das eigene Produkt nicht unbedingt stärken.
 Aber das Ganze ist natürlich graue Theorie. Wenn die ZR1, oder irgendein anderes Auto auf dem Weg vom Trackday nach Hause die Grätsche macht, ist es wieder abgedeckt.
 
 Habe aktuell gerade mit meiner Alltagskutsche einen ähnlichen Fall, da die Bremse mal wieder krumm ist. ("Ja, sie fahren damit ja auch ganz anders." Zitat Ende.) Die eine oder andere Touristenfahrt hat die Kiste natürlich auch schon gesehen, aber eine Alpenpassfahrt muss die Bremse ja auch überstehen. Darüber hinaus kotzen mich die Marketingabteilungen langsam an, die einem die Kisten mit dem Prädikat "Entwickelt auf der Nordschleife" oder "Abgestimmt auf dem Nürbugring" verkaufen. Nur um Gottes Willen fahren soll man da nicht? Das waren beim letzten Tausch genau meine Argumente, die dann letztendlich auch einen Grantiefall draus gemacht haben. Nun ist die Bremse wieder krumm, aber aufgrund von vielen Autobahnkilometern. Mal abwarten. Ist aber auch eine andere Geschichte.
 
 Und GM selbst brüstet sich mit einer fixen Rundenzeit im Serientrimm. Nur der Kunde soll sowas nicht, denn die ZR1 soll nur auf dem Papier zeigen, was sie kann. Ist nur dazu gedacht, dass GM mal zeigen kann, was so geht.
 
 Habe gerade irgendo ebenfalls einen Leserbrief gelesen, da ging es um eine SL55 Bremse, die der Kunde als unterdimensioniert bemängelte. Der Kunde wurde mit den Worten "95 Prozent unsrer Kundschaft nutzen das Protential des Fahrzeugs ohnehin nicht aus" von Mercedes abgefertigt. Na schönen Dank.
 
 Grüße,
 Björn.
 
		
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