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C1 (1953-1962)C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C4 (1984-1996)C5 (1997-2004)C6 (2005-2013) 
	
	
		Hi Tom,
 was mir an Deiner Geschichte noch unklar ist, was hast Du denn überhaupt falsch gemacht?
 
 Wenn es eine vierspurige Bundesstraße mit Mittelleitplanke war, gilt Richtgeschwindigkeit 130. In der Baustelle hieltest Du (notgedrungen) die Geschwindigkeitsbegrenzung ein, und dann war wieder freie Fahrt, oder?
 
 mit irritiertem Gruß
 
 JR
 
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg) 
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
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		bundesstraße und richtgeschwindigkeit? gibts sowas überhaupt? die haben doch alle eine Begrenzung. 
aber coole Geschichte   
		
	 
	
	
	
		
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		Wenns ne Bundesstrasse war, dann gilt Tempo 100 als Tempobegrenzung, egal wievieleSpuren die hat. Es sei denn, 130 wird als Höchstgeschwindigkeit per Schild angezeigt.
 Richtgeschwindigkeit gibts nicht auf Bundesstrassen. Aber egal, er schreibt ja, daß er
 nach der Baustelle kurz auf 200 beschleunigt hat, und das ist eindeutig viel zu schnell
 für ne Bundesstrasse,
 
 Gruss  RainerR
 
RaRo
 
		
	 
	
	
	
		
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		Wenn es gleichzeitig als Kraftfahrstrasse ausgeschildert ist, gibts keine Begrenzung... 
So z.Bsp auf der B19 von Würzburg bis Unterpleichfeld. 
Leider baut man dort jetzt aber einen Ikea, sodass sich die Hochgeschwindigkeits-Bundesstrasse erledigt hat    
		
	 
	
	
	
		
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		Sobald es um baulich getrennte Fahrbahnen geht, gibt es eigentlich bei mehrspurigen Straßen dann keine Begrenzung mehr.
 Ausserdem erschließt sich mir nicht der Vorwurf. Für eine korrekte Messung, wenn denn eine stattgefunden hat, muss über eine gewisse Strecke konstant gemessen werden. "Mal kurz 200 sehen" reicht da eigentlich nicht. Da fehlen ein paar Details an der Geschichte. Sollte das allerdings alles sein, würde ich dagegen vorgehen.
 
 Grüße,
 Björn.
 
		
	 
	
	
	
		
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		Manchmal schon interessant zu lesen, wieviel unterschiedliche Verkehrsregeln wir in Deutschland vermeintlich haben    
JR hat natürlich Recht. Bei mindestens 2 Fahrbahnen in Fahrtrichung oder baulich getrennten Fahrbahnen gibt es außerorts keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Und daher gilt dort natürlich auch die Richtgeschwindigkeit. 
 
Meist sind diese Straßen aber durch Schilder in der Geschwindigkeit begrenzt.
 
Für den geschilderten Fall wäre es sicher hilfreich, den konkreten Vorwurf zu hören und ob das Beweismittel ein Video oder lediglich die Zeugenaussage der Polizisten ist.
 
Ebenso wäre es natürlich auch wichtig, ob du vor Ort die Geschwindigkeitsübertretung zugegeben hast.
 
Gruß 
Uli
	
![[Bild: ycp.gif]](https://www.corvetteforum.de/images/ycp.gif) Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. Leonardo da Vinci (1452-1519) 
		
	 
	
	
	
		
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		Hallo Rainer, 
was Du schreibst ist Blödsinn:
 
StVO § 3 Abs. 3 Satz 2c)
 Zitat:Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.  
edit:
 
Uli, Deine Bemerkung über die Verkehrsregeln erinnert mich an einen Vorfall, wo nach wildem Bremsenquietschen eine wild schimpfende ältere Radfahrerin dem Autofahrer zubrülllte: "Du Depp, hast Du noch nie was von links vor rechts gehört?!"
 
Gruß
 
JR
	
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Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
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		edit: 
Uli, Deine Bemerkung über die Verkehrsregeln erinnert mich an einen Vorfall, wo nach wildem Bremsenquitschen eine wild schimpfende ältere Radfahrerin dem Autofahrer zubrülllte: "Du Depp, hast Du noch nie was von links vor rechts gehört?!"
 
Gruß
 
JR[/quote]
 
Manche Leute meinen, dass man lechts und rinks nicht velwechsern könnte,
 
werch ein Illtum!
 
Mit konfusen Grüssen   
Reinhard
	
		
	 
	
	
	
		
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 26.08.2008, 12:59 
		 Also nun mal zur Aufklärung, für die Jungs aus meiner Gegend, es war die Strasse nach Kitzingen, wo ich ja her bin. Es war nach der Baustelle nach Rottendorf, die Gott sei dank nun weg ist. Es ist 100 ausgeschildert    immer wieder nett die Diskoussionen   
Die Rennleitung hatte ein geeichtes Kamerasystem im Wagen, wodurch sie mir schon bei den 130 als ich noch hinter ihnen war nen zu geringen Abstand nachweißen konnten. 15 Meter bei 130, ich sag es gleich ma vorweg, es hätten 65 Meter sein müssen, damit das nun nicht wieder in ner     ausartet. Dann konnten sie mir, da sie nicht nach gekommen sind nur 164 anrechnen und dann nochmal ein kleines überholen im Überholverbot. Das gab dann nach Abzug eines Mengenrabattes ca 380 Euro + 4 Punkte + 2Monate Urlaub    
So nun gibts wieder was zu diskutieren. Schöne Grüße tom (sonnenkoenig)    
 Hubraum ist durch nix zu ersetzen, ausser ...........durch noch mehr Hubraum ;-)    
		
	 
	
	
	
		
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		OK OK...
 Das hört sich aber schon anders an, als "mal kurz 200 gesehen".
 
 15 Meter bei 130 ist auch irgendwie kein Grund mit Smileys um sich zu schmeissen.
 
 Da würde ich mal sagen, Du gehst zu Recht zu Fuß.
 
 Grüße,
 Björn.
 
		
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