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		Ich kann Manni nur zustimmen. Sicher sollte das Schreiben freundlich sein. Dennoch hat Opel/GM sich bisher nicht sehr einsichtig gezeigt. Deshalb scheint es notwendig, mit entsprechendem Druck aufzutreten. Wichtig ist auch, mit diese Schreiben eine "konkrete" Zielsetzung zu verbinden. Auch halte ich Manni´s Ansatz die Details in einem Anhang zu beschreiben für sehr sinnvoll. 
 
Nach meiner Erfahrung lässt die Begeisterung und Konzentration zum Ende eines Schreibens beim Leser in der Regel nach. Deshalb sollten solche Schreiben kurz und deutlich sein. Inhalt sollte zunächst eine Zusammenfassung der Situation aus unserer Sicht, unsere Erwartungen Opel/GM gegenüber sowie mögliche Konsequenzen sein. 
 
Details können dann in einem Anhang detailierter geschildert werden. 
 
Übrigens ist die Lenkradblockierung bei meiner ersten C5 (97er) bei langsamer Fahrt (Ausparken) aufgetreten. Das scheint bei der Aufzählung der Fälle verloren gegangen zu sein.
	 
	
	
 
     
welcome to the real world
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Hallo Jochen, 
 
1. Man sollte den Vorschlag von Manni befolgen und die Änderung durchführen. 
2. Man kann und darf Dich zu diesem Schreiben nur beglückwünschen ist ist alles sehr gut dargelegt. 
3. Obwohl ich mich an dieser Aktion voll beteilige halte ich meinen Weg - über meinen Anwalt Gerrit ( Tripower ) - ebenfalls für richtig und notwendig.
	 
	
	
Mit corvettefreundlichen Grüßen 
        
       HK-Vette  (  Helmut  )   
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Hallo Jochen, 
 
mir fällt gerade eine Information von einem GM-Händler in Nürnberg ein: 
" Bei uns sind zwei Fälle von Lenkschloßblockierung aufgetreten als wir mit den Fahrzeugen von der Werkstatt zum firmeneigenen Parkplatz fuhren " 
Zitatende.
	 
	
	
Mit corvettefreundlichen Grüßen 
        
       HK-Vette  (  Helmut  )   
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Hallo Jochen, 
 
... und noch'n Vorschlag, um die Bedeutung unseres Forums als Informationsquelle und Meinungsbildner zu unterstreichen: 
 
Corvetteforum.de hat inzwischen rund 1.200 registrierte und aktive User mit stark steigender Tendenz, ist auch von Gästen hochfrequentiert und wird gerade von Corvette-Neueinsteigern als Informationsmedium zunehmend genutzt. Die rasante Entwicklung des kaum 2 (???) Jahre alten Corvetteforums spiegelt die Bedeutung als Informationsquelle und Meinungsbildner im deutschsprachigen Raum wider.
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Hallo Jochen und @ll C5-Owner, 
 
nun habe ich mir doch noch mal erlaubt, Deine Vorlage zu optimieren und die Überlegungen einfließen zu lassen, die mir wichtig erschienen. Es geht mir nur um den Brief, die Unterlagen der einzelnen User habe ich ja hier nicht vorliegen. Bitte aber nicht als Klugscheißerei auffassen. 
 
 
 
 
Sehr geehrte Frau Maggiore, 
 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. Februar 2003, das die Vorgehensweise Ihres Hauses zur Erzeugnisänderungskampagne zum Inhalt hatte. 
 
Ich schreibe Ihnen heute im Auftrag der größten deutschsprachigen Corvette-Internetcommunity. Corvetteforum.de hat inzwischen rund 1.200 registrierte und aktive User mit stark steigender Tendenz, ist auch von Gästen hochfrequentiert und wird gerade von Corvette-Neueinsteigern als Informationsmedium zunehmend genutzt. Die rasante Entwicklung des kaum 2 (???) Jahre alten Forums spiegelt die Bedeutung als Informationsquelle und Meinungsbildner im deutschsprachigen Raum wider. 
 
Unsere User schätzen diese Quelle insbesondere wegen des breiten Erfahrungspotenzials, das häufig auch zu technischen Fragen konsultiert wird. Intensiv diskutiertes Thema ist die »GM Campaign 01044 / Electronic Column Lock« - elektrische/mechanische Modifikation am Mechanismus der Lenksäulenblockierung, die noch bis zum 1. Juli 2003 läuft. 
 
Ursprung der Irritationen bei unseren C5-Usern sind Informationen der NHTSA (National Highway Traffic Safety Administration), dass 37 Beschwerden registriert wurden, welche Corvetten der fünften Generation betreffen, denen, bei Geschwindigkeiten zwischen 8 km/h und 105 km/h, die Lenksäulenblockierung einrastete. Diese 37 dokumentierten Zwischenfälle beinhalten 4 Unfälle, 2 davon mit verletzten Personen. Unterdessen sind aber auch bei unseren Mitgliedern Vorfälle an der Lenksäulenblockierung aufgetreten. 
 
Um Ihnen und sicher auch uns die Arbeit zu erleichertern, haben wir unsere Mitglieder gebeten von Einzelaktivitäten vorerst Abstand zu nehmen und Ihre Stellungnahme zu unserem Schreiben abzuwarten. Wir möchten allerdings nicht unterschlagen, dass wir uns bei Ausbleiben eines adäquaten und akzeptablen Lösungsvorschlages seitens GM gezwungen sehen, weitergehende Schritte zu veranlassen. Verschiedene Forumsmitglieder schließen neben dem Rechtsweg zum Beispiel auch eine Information der Fachpresse oder eine Abstimmung mit dem Kraftfahrzeug-Bundesamt nicht aus.  
 
Die betroffenen Fahrzeuge mit der entsprechenden Historie und den zum Teil zusätzlich zum Themenbereich auftretenden Fragen haben wir im Anhang ausführlich dokumentiert. 
 
Sicher haben Sie Verständnis für diese Maßnahme, denn es geht hier um ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Aber nicht nur die sicherheitsrelevanten Aspekte spielen beim Fahren des Mythos »Corvette« eine Rolle, sondern auch Lebensqualität und Fahrspaß, der unter dem latent vorhandenen Unsicherheitsgefühl extrem leidet. 
 
Ihrer Antwort, die wir bis spätestens Ende Mai dieses Jahres erwarten, sehen wir mit großem Interesse entgegen. 
 
Mit freundlichen Grüßen
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		@ Jochen 
   sehr guter Entwurf - allerdings habe ich auch die Meinung, daß ein kleines bischen Druck dazugehört und würde Mannis hervorgehobenen Absatz anstatt deiner letzen 2 Absätze einsetzen. 
 
nur meine bescheidenen 2 cent
 
beste Grüße 
Mike aus H.
	  
	
	
Grüße aus Berlin 
Mike
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Hallo, 
 
erst einmal recht herzlichen Dank für die Mitarbeit am Schreiben. Sehr gut gefallen haben mir einige Ideen in Mannis Entwurf. Diesbezüglich werde ich einige Absätze von Ihm übernehmen. 
Auch den Vorschlag die Auflistung als Anlage mitzuschicken werde ich umsetzen. 
 
Hier noch einige Kommentare, weshalb ich in dem Schreiben nicht so viel "Druck" ausgeübt habe. 
 
Dies ist das erste mal, das unser Forum gegenüber GM Deutschland in dieser Form in Erscheinung tritt, und Vorderungen stellt. Man sollte seinem Gegenüber schon mal die Chance geben ohne den besagten "Druck" antworten zu können. Ansonsten geht man unter Umständen die Gefahr ein das unser Schreiben direkt in die Rechtsabteilung wandert, und die Antwort genau so ausschaut wie sie einige von uns, welche den Kontakt über einen Anwalt gesucht haben, bereits bekommen haben :""... es ist die grundsätzliche Haltung unseres Hauses, keine konkreten 
Aussagen hierzu abzugeben!" Wörtlich zitiert aus einem Schreiben vom 
25.04.2003!"  
Eine solche Antwort war vorprogrammiert, wenn man den "Rechtsweg" wählt.  
Damit ist keinem geholfen, und aus diesem Grund habe ich mich für diesen Weg entschieden. 
Als Themenstarter habe ich um die FIN und Namen gebeten, um gegenüber GM als geschlossene Vereingung auftreten zu können, und im Namen derer die mich angeschrieben haben um Klärung zu bitten. 
Wir sollten uns darüber im klaren sein, wenn man mit rechtlichen Schritten droht, diese auch anwenden wird, sofern dies notwendig erscheint. Da ich im Namen o.g. Personen schreibe, kann ich nicht mit etwas drohen, zu was ich überhaupt nicht berechtigt worden bin. 
Die Frage ist ja auch wie ein Besitzer einer Corvette BJ 97, oder 2002/2003, welche bis heute keine defekte an der Lenksäulenblockierung gezeigt hat, und auch nicht in die Rückrufkampagne einbezogen ist, überhaupt mit rechtlichen Schritten drohen kann ?!? 
 
Ich hoffe Ihr versteht mich, und unterstützt mich weiterhin. 
 
Jochen
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Hallo Jochen, 
 
vielen Dank. Es freut mich, dass Du meine Anmerkungen so verstanden hast, wie ich sie gemeint habe. Als Anregung habe ich die Anlage auch noch mal zusammengestellt, für meine Begriffe struktueriert und überschaubarer. 
 
 
 
Anlage zum Schreiben vom ..... 
 
 
 
Aufklärung zum Grundsatz »Lenksäulen-Blockierung« 
 
32 Forums-Mitglieder konnten wir bisher überzeugen, dass eine konzertierte Aktion zur Zeit sinnvoll erscheint. Hier und bei weiteren 135 C5-Forumsmitgliedern besteht dringender Bedarf an grundsätzlicher Aufklärungsarbeit Ihres Hauses und einer überzeugenden Problemlösung. Die FINs der erstgenannten Fahrzeuge: 
 
Baujahr 1997 
1G1YY22G1V5103660 
1G1YY22G8V5106118  Lenkschlossblockierung – Austausch selbst bezahlt - Kulanz von GM abgelehnt 
1G1YY22G8V5108306 
 
Baujahr 1998 
1G1YY22G2W5103894 
1G1YY22GXW5103951  Zwei Tage Totalausfall – Laut GM von der Rückrufaktion nicht betroffen 
1G1YY22G2W5111106  GM-Werkstatt stellt Rechnung für TSB 
1G1YY22GXW5111287  Keine Info zur Rückrufaktion 
 
Baujahr 1999 
1G1YY32G4X5111132  Fahrzeug mit defekten Lenkradschloss gekauft. Defekt danach durch GM Vertragswerkstatt behoben 
1G1YY22G1X5113947  Keine Info zur Rückrufaktion 
1G1YY22G2X5115660 
1G1YY22G4X5116017 
1G1YY32G9X5123650  Problem trat erst nach der TSB auf  
1G1YY22G7X5124757 
1G1YY22G5X5127284 
1G1YY22G2X5129042 
1G1YY22G7X5129571 
1G1YY22G5X5131108  Neuwagenkauf ohne bereits bekannte TSB – danach erst Info von GM 
1G1YY22G3X5131169 
 
Baujahr 2000 
1G1YY22G8Y5100016  Keine Info zur Rückrufaktion 
1G1YY22G2Y5101887  Keine Info zur Rückrufaktion 
1G1YY22G3Y5104233  Problem trat erst nach der TSB auf 
1G1YY22G9Y5105418 
1G1YY22G9Y5107444  Keine Info zur Rückrufaktion 
1G1YY22G5Y5111989  Sucht Infos ob besagte TSB durchgeführt wurde 
1G1YY22G4Y5115578 
 
Baujahr 2001 
1G1YY32G015119686  Keine Info zur Rückrufaktion 
1G1YY22G215127024  Kontakt zu GM gesucht – ohne Antwort 
1G1YY22G315133933  Keine Info zur Rückrufaktion 
 
 
Baujahr 2002 
1G1YY22G125103301  Info bei GM abgefordert – Knappes Feedback: das Problem seit Baujahr 1999 gelöst 
1G1YY32G025112349 
1G1YY32G325121031 
 
 
Baujahr 2003 (????) 
1G1YY32GX35107290 
 
 
 
Selektion der »betroffenen Modelle« 
 
Nach unseren Informationen sind die sogenannten »betroffenen Modelljahre« der GM Campaign 01044 
 
1998 - W5123355 bis W5131069 
1999 - X5100001 bis X5133283 
2000 - Y5100001 bis Y5116233 
 
Einige betroffene Fahrzeugbesitzer sind bis heute nicht über die GM Campaign informiert worden. 
 
Nachweisbar sind aber auch außerhalb dieser Gruppe Probleme aufgetreten. Ferner sind Besitzer von Fahrzeugen der Baujahre 2002 und 2003 durch Berichte aus den USA stark verunsichert, wo von Problemen mit blockierten Lenkradschlössern bei besagten Modelljahren berichtet wird. 
 
 
 
Problemfälle nach durchgeführter Rückruf-Aktionen 
 
Als Kunde Ihres Hauses darf man davon ausgehen, dass durchgeführte Arbeiten auch das erwünschte Resultat erzielen. Bei zwei oben dokumentierten Fahrzeugen trat erst eine Meldung im DIC - mit Stillstand der Agregate - zu Tage, nachdem die Aktion durchgeführt worden ist. Dadurch ist nachvollziehbar die ganze Aktion in Frage gestellt. 
 
 
 
Feststellung bereits durchgeführter Rückruf-Aktionen 
 
Die bisher von GM angewandte Praxis, bei durchgeführten Rückruf-Aktionen im Motorraum einen gelben Sticker mit der Nummer der relevanten GM-Campaign zu verkleben, soll es nach Auskunft einiger Vertragswerkstätten nicht mehr geben. 
 
Auch hier haben wir Aufklärungsbedarf, wie durchgeführte Arbeiten nachträglich dokumentiert werden können, sodass auch Zweit- oder Folgebesitzer nachvollziehen können, welche Aktionen an ihrem Fahrzeug durchgeführt worden sind oder eben nicht. Welche Alternative können Sie dazu anbieten? 
 
 
 
Abgeltung bereits verauslagter Kosten 
 
Aufgrund falschen Informationsstandes wurden Fahrzeugbesitzern die Arbeiten in Rechnung gestellt und aufgrund von Unwissenheit auch bezahlt. Bis heute haben diese Händler die Beträge nicht zurückerstattet. Auch hier besteht dringend Handlungsbedarf. 
 
 
 
Schlussbemerkungen 
 
Die Corvette - der amerikanische Sportwagen schlechthin - wird nun schon seit 7 Jahren in seiner fünften Generation gebaut. Unverständlich ist es, dass zum jetzigen Zeitpunkt immer noch Fahrzeuge auf unseren Straßen unterwegs sind, welche aufgrund eines solchen Mangels, Menschenleben gefährden.  
 
Für jeden Corvette-Fahrer stellt sich naturgemäß die Frage, wie GM Deutschland bei möglichen Sach- und/oder Personenschäden reagieren wird, welche aufgrund eines solchen technischen Defektes eintreten können. 
 
Abgesehen von diesen Unwegsamkeiten würden wir es sehr begrüßen, wenn sich auch aus Ihrem Hause Mitarbeiter bei uns registrieren, um direkt mit Ihren Kunden kommunizieren zu können, um eventuell in Zukunft Aktionen wie diese zu vermeiden helfen.
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Manni, gefällt mir sehr gut. Werde ich genau so übernehmen. 
 
Grüße 
 
Jochen
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		So sehr ich ein Freund des freundlichen Wortes bin, glaube ich, dass ein wenig Druck unumgänglich ist. Immerhin ist das von uns angesprochene Thema für jeden C5-Besitzer sehr ernst und wichtig. Das die Haltung von GM/Opel hierzu sehr zweifelhaft ist, zeigt die hier zitierte Antwort. Ich gehe davon aus, dass diese Antwort nicht aufgrund der anwaltlichen Vertretung gewählt wurde, sondern tatsächlich "Hauspolitik" dort ist. Soweit sollte man GM/Opel schon an deren eigenen Worten messen. 
Dieses Schreiben dient sicher nicht in erster Linie der netten Kontaktaufnahme mit unserem Lieblingshersteller im Sinne von Smaltalk. Wir haben einen konkreten und ernsten Hintergrund, den wir nicht verbergen sollten.
 
Das bei dem genannten Hintergrund juristische Schritte von einzelnen Besitzern zu erwarten sind, ist sicher keine unbegründete Drohung, sondern nachvollziebar. Die diplomatische Komponente hierbei ist, dass das Corvetteforum.de zunächst den gemeinsamen schriftlichen Weg vorschlägt.
 Zitat:Die Frage ist ja auch wie ein Besitzer einer Corvette BJ 97, oder 2002/2003, welche bis heute keine defekte an der Lenksäulenblockierung gezeigt hat, und auch nicht in die Rückrufkampagne einbezogen ist, überhaupt mit rechtlichen Schritten drohen kann ?!? 
 
Da NACHWEISLICH auch 97er Fahrzeuge betroffen sind, sollten juristische Schritte auch bei solchen Baujahren möglich sein.
 
Freundlich, sachlich aber auch nachdrücklich sollte das Motto sein.
	  
	
	
 
     
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