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		Ist kein wirklicher Schutz vor Ärger, aber vor einer Bestrafung!  
das hilft dir/euch  bei einer geräuschmessung vor ort ( die polizei hat handlich geräte um vor ort zu messen - wenn sie will) auch nichts  und eine strafe bekommst du auch , weil am ende es heisst das die auspuffgeräusche bei der abnahme beim netten tüv-onkel vielleicht ok waren, aber nunmal bei einer überprüfung wenn es einer drauf anlegt  nunmal nicht, eine  bestrafung kannst du natürlich bekommen - wenn der beamte bock hat diese durchzusetzen! 
 
frage mich auf welche grundlage du glaubst nicht bestraft zu werden?     
glaubst doch nicht das sie sich an den tüv onkel halten bzw der seine backe hinhält (egal wieviel euronen er dafür auch bekommen haben mag)(?) der wird behaupten das die geräusche der abgasanlage sich im gesetzlichen bereich befunden haben und schon stehst du im regen! 
 
 
das es meinstens nicht getan wird ...liegt daran das die meisten beschäftigten  bei der polizei er lächelnd darüber wegsehen, weil blöd sind die auch nicht! wer es mal ausprobieren will kann den bei einer kontrolle ja mal doof kommen, weil wenn ich einen blauenanzug und ein silbernes auto mit blauen streifen fahren würde und mir käme einer blöde....würde ich auch meine möglichkeiten ausschöpfen! smile
 
wie weiter oben schon geschrieben wurde, sind in bayern vor längerer zeit etliche harleys einfach eingezogen wurden und die biker konnten zufuß nachhause gehen....
 
meine erfahrungen im norden sind im bezug auf offene harleys und vetten durchaus positiv, solange man es nicht überreitzt und seinen gegenüber bei kontrollen nett behandelt, wird man oft auch durchgewunken oder in gespräche verwickelt die um das auto geht und weniger um irgendetwas anderes! smile
 
donernde    grüße an @ll   
andy
	
		
	 
	
	
	
		
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		mit supemaxx und B&B hatten wir bei mir drehzahl 3000 u/minund ca 2 meter abstand ca 120 deziteufel gemessen
 war allerdings mit nem handy,aber denk das kommt schon hin
 
 
 gruss chris
 
Gruss Chris ![[Bild: gtc17.gif]](https://www.corvetteforum.de/fotos/gtc/gtc17.gif) 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Corvette C5[quote]Original von MarkusC5
 Der Gesetzgeber läßt seinen grünen (bzw. blauen) Exekutivkräften da weitgehende Handlungsfreiheit im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Vorläufige Stillegung bzw. Beschlagnahme zur Beweissicherung und sachverständigen Untersuchung sind da
 durchaus möglich. Die Harleyszene hat da echt leidvolle und teure Erfahrungen.
 
 Vielen Dank,
 
 aber ist das wirklich noch aktuell mit der Bestrafung für die beste Sache (oder zweitbeste Sache) der Welt?
 
Ist es. Wenn man an einen übereifrigen Gesetzeshüter gerät und bei einer Phonmessung die im Fahrzeugschein eingetragenen Geäuschwerte deutlich überschritten werden, ist das ein Verstoß, der definitiv - bis hin zur Stillegung des Fahrzeugs - geahndet werden kann. Unabhängig übrigens davon, ob die Anlage eingetragen ist oder nicht.  
Die Eintragung gibt nur eine gewisse Sicherheit, das die Betriebserlaubnis nicht gefährdet ist und im Falle  eines Unfalls die Versicherung versuchen kann, daraufhin die Leistung zurück zu fordern.
	 
viele Grüße
 Markus
 
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		Also an einer C5 mit Schaltgetriebe ist die Bullet nahezu unschlagbar! Wenn man das Ding im ersten Gang hochjagt und mit der Motorbremse wieder runterkommen lässt, waren alle auf dem Kudamm überzeugt, dass eine F40 zur Notlandung ansetzt. Es war ein riesen Klang und auch wenns bei uns nur so von Bulletten wimmelt, hat bisher niemanden bei einer Kontrolle was anderes interessiert als mein Führerschein bzw. Fahrzeugschein. 
Bei der Z06 klingt die Anlage auch gut, aber anders...leider. Dafür bringt die Anlage an der Z eine Mehrleistung und bei der C5 kostet sie ca. 20 PS...
 
Und was die Strafe angeht...in deinem Schein ist schon ein erhöhtes Standgeräusch eingetragen. Im Stand wir auch nichts "messbar" überschritten. Daher kann ein Prüfer nach Monaten oder gar Jahren gar nicht mehr behaupten, er hätte das Fahrzeug absolut "gewissenhaft" geprüft. Ich kann mich an meine Prüfung genau erinnern, weil es mein Auto war und es nur einen Vorgang in dieser Richtung gab. Aber der Prüfer?
 
Zur Not war es ein Versehen, weil man das Fahrzeug bei der Prüfung im Stand nicht als "verdächtig" laut empfand...und ich bin ein Laie und war einfach nur froh, dass sich die Anlage im rechtlichen Rahmen befand. 
 
Bei beiden Fahrzeugen ist übrigens kein Cent mehr bezahlt worden, als die üblichen Gebühren! Selbst ein Aufrunden auf ne glatte Summe wurde nicht angenommen!
 
Also ich bin überzeugt, dass die schlimmste Folge beim Erwischtwerden der Austausch der Anlage ist. Mit jedem durchschnittlichen Anwalt sollte die Sache "im Zweifel" straffrei ausgehen. 
 
Bei der Z hält sich das sowieso im normalen Rahmen, nur bei der C5 (mit Schaltung), da ist es wirklich ein bisschen laut...aber totgeil   
		
	 
	
	
	
		
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		@gil.....also ich habe auch mit meiner Automatik im Sommer regelmäßig den Ku´damm zusammengebrüllt.....Schon geil, wenn alle wie versteinert stehenbleiben oder sich flach auf die Erde legen ....Grins
	 
		
	 
	
	
	
		
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		@ Gil
 Ichbin auch begeisterter Bullet-Fahrer und in den 3 Jahren, die ich sie drunter hab, ist außer interessierten Fragen nichts passiert. Das ändert aber nichts an der rechtlichen Sachlage.
 Wenn Du auf den 'richtigen' Rennleiter triffst, kann es bitter werden. Und mit einer Mängelkarte und Austausch ist es dann nicht getan.
 
viele Grüße
 Markus
 
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		Hallo Bauart
 Wer bist du denn? Kennen wir uns? Die einzige zweite Bullet hat Micha und dem sein Auto ist schwarz... Du schreibst was von silber...
 
 Wieso warst du noch nicht bei uns im Club? Am 30.12.07 ist wieder Stammtisch im Alberts.
 
 
 @ MarkusC5
 
 Wie man in den Wald schreit, so schallt es heraus. Sicher kann man an den falschen kommen, dennoch ist der derjenige dann nicht der Entscheidungsträger über die Strafe.
 Er kann den Wagen stilllegen, dann werden die Mängel behoben und weiter geht es.
 
 Ich bin kein Fachmann und wenn ich die Anlage in den Papieren stehen habe, darf ich davon ausgehen, dass es rechtlich für eine 7Liter Corvette in Ordnung ist. Einen Vorsatz wird man mir nicht nachweisen können, zumal wirklich keinerlei "nachhelfen" für die Eintragung notwendig war.
 
 Übringens erlischt auch nicht der Versicherungsschutz durch eine andere Auspuffanlage. Wollte das auch nicht glauben, hab ich aber von Versicherung bestätigt bekommen. Selbst wenn durch den Auspuff die Betriebserlaubnis erlischt! Der Versicherungsschutz ist davon nicht betroffen...auch wenn die Anlage nicht eingetragen ist!
 
		
	 
	
	
	
		
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Gruß    
Volker
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Gil SpeedÜbringens erlischt auch nicht der Versicherungsschutz durch eine andere Auspuffanlage. Wollte das auch nicht glauben, hab ich aber von Versicherung bestätigt bekommen. Selbst wenn durch den Auspuff die Betriebserlaubnis erlischt! Der Versicherungsschutz ist davon nicht betroffen...auch wenn die Anlage nicht eingetragen ist!
 
Interessant. Danke für die Info.
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Gil SpeedÜbringens erlischt auch nicht der Versicherungsschutz durch eine andere Auspuffanlage. Wollte das auch nicht glauben, hab ich aber von Versicherung bestätigt bekommen. Selbst wenn durch den Auspuff die Betriebserlaubnis erlischt! Der Versicherungsschutz ist davon nicht betroffen...auch wenn die Anlage nicht eingetragen ist!
 
Vorsicht! Das gilt nur bei Verträgen, die folgenden Passus nicht  enthalten: Bei erloschener BE kein Vollkasko-Schutz und eingeschränkter Haftpflichtschutz.
 
Auch bei den anderen Verträgen gibt es genügend Richter, die ähnlich geurteilt haben.
 
Auch falsch: Eintragung schützt vor Ärger nicht aber vor Strafe. 
Mitnichten.
 
Ein Gefälligkeitsgutachten schützt vor Ärger (da sich damit 99% der Polizei zufrieden gibt), nicht aber vor Strafe. Wird eine Geräuschmessung vorgenommen oder bestehen Zweifel und Dein Wagen wird einem Sachverständigen vorgeführt, ist Polen offen. Und der ursprünglich eintragende Sachverständige wird sein Gutachten ganz schnell zurückziehen...
	 
		
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