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		Außer der Front, Fahrer und Beifahrerseitenscheibe kannst alle Scheiben abdunkeln.Einzigste Vorschrift ist dann ein zweiter Außenspiegel, sofern nicht vorhanden.
 
Gebremst wird erst, wenn du Gott siehst !   
		
	 
	
	
	
		
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		o.k.; danke für die Info. So hatte ich das auch in Erinnerung.
 Weiss auch noch jemand wo man sowas im Raum Köln gut und preiswert machen lassen kann?
 
		
	 
	
	
	
		
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		auf der Motorshow in Essen stand diese Firma hier jb-sportwagen  mit meheren Fahrzeugen die alle Scheiben getönt hatten. Auf der Fronscheibe ein Grosser Aufkleber "Wir tönen Ihre Autoscheiben mit TÜV" ... der Preis lag so bei 1200 oder 1400 Euro pro Fahrzeug.
 
mal anfragen, was das für eine Tönung ist.
 
J.B. CAR DESIGN 
Design & Tuning Zentrum 
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		Bei meinem Tahoe sind die hinteren Scheiben von Haus aus verdunkelt. 
Die hinten Mitfahrenden "beschweren" sich (nachts), daß man kaum was sieht !!!! 
Wie soll es erst dem Fahrer ergehen, wenn es vorne auch verdunkelt wäre ? 
Noch sind wir nicht in "den Tropen", wo das gerechtfertigt wäre. 
Außerdem sähe es ziemlich doof aus.
    , ....
	
   , .......  vette Grüße, Gerd
°°  °° 
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Rene H-overauf der Motorshow in Essen stand diese Firma hier jb-sportwagen mit meheren Fahrzeugen die alle Scheiben getönt hatten. Auf der Fronscheibe ein Grosser Aufkleber "Wir tönen Ihre Autoscheiben mit TÜV" ... der Preis lag so bei 1200 oder 1400 Euro pro Fahrzeug.
 
 
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Das ist doch die Bude die in den letzten Wochen immer in einer Kabel 1 Reportage gezeigt wurde. 
Da ging es um die Auswahl eines neuen Lehrlings. 
Mann was war der Cheffe dort für ein A.rsch    
Kann mir gut vorstellen das der so ein "legales" Zeug anbietet.   
Der verkauft dir fürs Geschäft auch noch die letzte Seele. 
Bei dem würde ich noch nicht mal ein Ventilkäppchen kaufen!
 
Gruß vom Olly der von vorne getönten Scheiben überhaupt nichts hält
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Rene H-overauf der Motorshow in Essen stand diese Firma hier jb-sportwagen mit meheren Fahrzeugen die alle Scheiben getönt hatten. Auf der Fronscheibe ein Grosser Aufkleber "Wir tönen Ihre Autoscheiben mit TÜV" ... der Preis lag so bei 1200 oder 1400 Euro pro Fahrzeug.
 
Ich zitiere das Kraftfahrt-Bundesamt:
 Zitat:Beschichtungen auf Fahrzeugscheiben KBA 412-150 Br1135 
 Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)] bzw. EG- (Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen (Prüfgrundlage ECE-Regelung 43). Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO). Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben. Eine ungültige Bauartgenehmigung kann im Rahmen der geltenden Vorschriften nur durch eine neue Bauartgenehmigung ersetzt werden. Einträge in die Fahrzeugpapiere über Teilegutachten reichen nicht aus, da diese keine Bauartgenehmigung ersetzen können. Hier könnte nur eine Bauartgenehmigungen im Einzelfall gemäß Fahrzeugteileverordnung (FzTV) Abschnitt 3 §11 Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung - einen vorschriftenkonformen Ersatz schaffen. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Bauartgenehmigungen im Einzelfall liegt nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern bei den zuständigen Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden).
 
Auf Deutsch: Das TüV kann Dir eintragen, was er will. Es ist schlichtweg nichtig - egal - latte. Du brauchst eine Ausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsamtes, nur um das Verfahren ansich zu legalisieren.
 
Hinzu kommt, dass die maximal zulässige Tönung von 30% an den vorderen Seitenscheiben schon werkseitig ausgereizt ist. Das heißt: Willst Du auch diesen Wert überschreiten, benötigst Du eine weitere Ausnahmegenehmigung, die je nach Zulassungsstelle nur in seltenen Ausnahmefällen erteilt werden kann.
 
Fazit: Den angebotenen TüV kannst Du in der Pfeife rauchen. Du brauchst vielmehr 2 Ausnahmegenehigungen, sonst wird das nix.
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Ich hatte letztes Jahr einen Mustang Fahrer getroffen, der hatte auch die Scheiben dunkel. Der Wagen kam so aus USA und wurde so abgenommen.Ein Jungbulle hatte ihn deshalb nach einer wilden Verfolgungsfahrt angehalten und angezeigt. Die Sache ging vor Gericht. Der TÜV- Prüfer sagte als Zeuge aus, sinngemäß seien die Scheiben nach seiner Einschätzung i.O.. Die Richterin hat das akzeptiert, nur sollten die Scheiben eingetragen werden (keine Ahnung, warum das nicht direkt gemacht worden war).
 So geht es also auch.
 Frank
 
		
	 
	
	
	
		
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		versteh ich das nun richtig: 
würde die Vette schon ab werk in den USA schwarze scheiben haben (also keine folie, sondern gefluttet) dann wäre das ok...    juhu, Deutschland!!!          
edit: woher wissen eigentlich die beamten hier, dass die scheiben original ab werk sind und nicht aus dem zubehörhandel?
	
" vette´n das"
 
		
	 
	
	
	
		
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		In Deutschland wird das trotzdem nicht gelten (glaube ich). Da es ja auch ungetönte Scheiben gibt müsstst Du dann eben umbauen.Frank
 
		
	 
	
	
	
		
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		@Frank: Hast Du das Urteil zufällig zur Hand? In den Kommentaren zur Richtlinie kann ich es leider nicht finden.
 @mx guru: Was der TüV sagt ist völlig egal. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde (i.d.R. das Landratsamt und dessen Zulassungsstelle) können Ausnahmegenehmigungen erteilen (Achtung, kein Rechtsanspruch!).
 
 Diese werden bei schwarzen Scheiben i.d.R. erteilt:
 
 (1) Bei gesundheitlicher Notwendigkeit (was aber i.d.R. mit Einschränkungen beim Führerschein einhergeht).
 (2) Wenn öfter sensible Güter oder Personen transportiert werden müssen (z.B. Juweliere).
 (3) Wenn das Fahrzeug bauartbedingt so ist (z.B. bei einem Import aus Brasilien) und die Umbaukosten nicht verhältnismäßig sind.
 
 Zu 3.: Wenn das Fahrzeug in den USA mit Folie ausgestattet wurde, so ist das Entfernen der Folie nach aktueller Rechtssprechung durchaus zumutbar und verhältnismäßig.
 
		
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