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		Hallo Zitat:Du die ersten Nächte in der Vette schläfst 
Aufpassen, so ne C3 wirkt auch bei den weiblichen Mitbürgern wien Aphrodisiakum. 
Da kommt man schnell wieder auf dumme Gedanken.    
MfG. Günther
	
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		Didi, 
ich soll meiner Frau sagen, dass sie auch schon erkrankt ist? Ich glaube, dass sieht sie anders. Sie ist wirklich lieb und auch tolerant gegenüber meinen Spinnereien - aber infiziert??? Möchtest Du, dass ich ihr das sage und dann Hausverbot oder Bettverbot oder sowas bekomme??? Willst Du das???
 
@ Tom: Ich weiss, dass hier viele Verrückte und Fetischisten rumlaufen - mich zu 100 % eingeschlossen. Aber sag mir bitte, dass Du noch nicht in deiner Corvette übernachtest hast - sonst fange ich an zu zweifeln, ob ich auf dem richtigen Weg bin. 
 
Meine Frau sagt auch gar nicht mehr, dass ich verrückt bin. Es ist jetzt mehr von Abhängigkeit die Rede - auf jeden Fall krankhaft       
@ Wesch: Aphrodisiakum ist immer gut - hat damals mit meinem Manta B nicht so richtig geklappt. Die Leute haben mich an der Ampel immer gefragt, wo meine blonde Friseuse ist. Aber ich bin so glücklich verheiratet     dass die dummen Gedanken keine echte Chance haben.
 
Verständnis erahnende Grüße, Ingo
	
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		In der Vette übernachten... Wollte ich anfangs auch. Das war nur nicht sooo wirklich bequem. Die Sitze sind ja nicht verstellbar. Würde gerne wissen wie lange man Rückenschmerzen hat nach so einer "mega" Nacht!?    
Mit    Grüßen
 
Michael
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		Was kosten eigentlich ein Gutachten nach Par. 21 (STVZO ?) und AU ??     
Das will der Verkäufer aus Hof nämlich bei Kaufinteresse machen. D.h. ich würde nach Hof fahren, der Wagen gefällt mir und wir werden uns ggf. einig (wahrscheinlich mit Anzahlung und Kaufvertrag), würde dann aber wohl den Wagen noch dort lassen. Er macht dann das Gutachten und ich fahre noch ein zweites Mal hin und hole den Wagen.
 
Ich würde aber  
a) den Wagen ungern da lassen, nachdem ich zumindest eine Anzahlung geleistet habe 
b) ein zweites Mal von Düsseldorf nach Hof fahren.
 
Besser fände ich, die Kosten für das Gutachten und AU vom Preis abzuziehen und ich mache das selbst. Nur weiss ich nicht, wie hoch diese Kosten sind!?!?      
Vielen Dank und guten Start in die Woche, Ingo
	
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		Hi Ingo,
 ich denke die Kosten für das Gutachten selbst kannst Du vernachlässigen, viel wichtiger ist das, was im Gutachten drin stehen wird! Wenn das Fahrzeug mängelfrei ist - kein Problem, aber wenn größere Mängle beanstandet werden, kann es eine böse Ueberraschung geben...
 
 Ich würde daher lieber 2 x fahren.
 
 Viele Grüße,
 
 Patric
 
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		Zitat:Original von Ingo RauschWas kosten eigentlich ein Gutachten nach Par. 21 (STVZO ?) und AU ??
  
 Das will der Verkäufer aus Hof nämlich bei Kaufinteresse machen. D.h. ich würde nach Hof fahren, der Wagen gefällt mir und wir werden uns ggf. einig (wahrscheinlich mit Anzahlung und Kaufvertrag), würde dann aber wohl den Wagen noch dort lassen. Er macht dann das Gutachten und ich fahre noch ein zweites Mal hin und hole den Wagen.
 
 Ich würde aber
 a) den Wagen ungern da lassen, nachdem ich zumindest eine Anzahlung geleistet habe
 b) ein zweites Mal von Düsseldorf nach Hof fahren.
 
 Besser fände ich, die Kosten für das Gutachten und AU vom Preis abzuziehen und ich mache das selbst. Nur weiss ich nicht, wie hoch diese Kosten sind!?!?
    
 Vielen Dank und guten Start in die Woche, Ingo
 
Was soll Dir das Gutachten dann noch nützen, mal abgesehen davon, daß es eh wenig aussagekräftig ist.
 
Überleg mal, Du kaufst den Wagen abzgl. Gutachtenkosten, gibst dem Verkäufer das Geld, nimmst das Auto mit und das Gutachten ist negativ.
 
Wenn der Kaufvertarg unter der aufschiebenden Bedingung des positiven Gutachten geschlossen wurde, willst Du nun den Kauf Rückabwickeln.
 
Gaht aber nicht, da der Verkäufer die Kohle versoffen hat oder andere Gläubiger bedient hat und ist ansonsten in der Verbraucherinsolvenz .
 
Wat nu ??
 
So geht das also nicht.
 
Entweder
 
1.
 
Du suchst Dir jemanden mit Ahnung, schaust sie an und fährst sie und dann kaufst Du sie oder läßt es sein.
 
2.
 
Kaufvertrag wie oben beschrieben, Geld beim Notar hinterlegen, Fahrzeug einem Gutachter, der sich mit Vetten auskennt, vorführen und dann nach Gutachtenergebnis ja /nein. 
 
Geld je nach Alternative an VK oder Zug um Zug nach Rückgabe des Fahrzeugs an den VK an Dich zurück
 
Nur so gehts.
 
Gruß Edgar
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Hallo   Zitat:nämlich bei Kaufinteresse machen. 
Verstehen tu ich den Verkäufer hier auch nicht.  Warum macht er dieses Gutachten nicht sowieso, wenn er nur damit verkaufen will ?
 
Ausserdem ist ein Gutachten wenig aussagekräftig.  Hängt immer vom Wissensstand des Gutachters ab. 
Habe ein solches von meiner roten 68er machen lassen für die Versicherung und es ist ein Witz, wie dieses dann zustandekam.  Kein Unterbodencheck, kein Fahrcheck. Nur halbherzige Sichtkontrolle von Aussen. Kann sogar die 1ste Vette gewesen sein, die dieser Gutachter machte.  Dann etwas Internetsuche um  die Preise abzuchecken und schon hatte ich mein Gutachten.  OK für die Versicherung , aber obs OK ist für einen Käufer ?
 
MfG. Günther
	
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		Hallo!? Von was sprechen wir denn?Wir sprechen von einer Vette die laut Beschreibung und Bildern super da steht.
 So viel positive Zusprache von jeglichen Forumsmitgliedern hat noch (glaube ich) kein Fahrzeug hier gehabt. Die Kiste steht super da.
 Ich würde auf jeden Fall das Gutachten vom Verkäufer machen lassen. Was da drin steht ist sekundär. Nen Kasten Bier beim Prüfer Deiner Wahl kann schon Wunder bewirken.
 Meines Erachtens und meiner Erfahrung nach sind nicht die Kosten bei so nem Gutachten entscheidend sondern eher der damit verbundene Streß. Und wenn Du den Streß abgeben kannst würde ich das auch tun. Den kannste nämlich nicht in Euro rechnen!!!
 Das Baby kannste direkt nach Abholung zulassen. Wenn das nicht geil ist. Wie nen Neuwagen obwohl das Auto viel älter ist...
 Viel Erfolg!
 
Mit    Grüßen
 
Michael
     :glaskugel:
 
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		Was ein Zitat: Gutachten nach Par. 21 (STVZO ?) 
ist, kann man hier  erfahren !
 
Welche Gebühren damit verbunden sind bekommt man bestimmt auch irgendwo heraus, 
weiß es aber selbst nicht. 
Zweimal hinfahren muß man wohl in "Kauf" nehmen, außer Du fährst beim 
ersten Check mit Anhänger dahin.
 
Good Lack, ....
	
   , .......  vette Grüße, Gerd
°°  °° 
 
		
	 
	
	
	
		
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		Hallo Ingo, 
das Gutachten, von dem hier geschrieben wird, ist die für die Zulassung notwendige Vollabnahme des Autos.
 
Wie stellst Du dir das denn in der Praxis vor, wenn Du das Auto kaufst und gleich mitnehmen willst.?
 
Du fährst dort hin und fährst mit dem Auto, dass angeblich ewig fast nur gestanden hat, munter pfeifend von Hof nach D?    
Du hast gleich bei der Besichtigung einen Hänger dabei, mit dem Du das Auto nach Hause trailiern kannst? Wenn es dann doch nicht das richtige ist, eierst Du mit dem leeren Hänger wieder nach Hause - auch irgendwie blöd.
 
Realistisch ist doch eher die folgende Variante:
 
Du schaust Dir mit jemandem das Auto an, wenn es Dir gefällt, unterschreibst Du den Kaufvertrag und leistest eine Anzahlung.
 
Anschließend lässt Du den Verkäufer eine Vollabnahme machen, kümmerst Dich darum, einen geschlossenen Hänger samt Zugfahrzeug zu besorgen und holst dann Dein neues Schätzchen ab. 
 
Danach fährst Du das Auto zum Schrauber Deines Vertrauens, lässt das Auto durchsehen und alle Flüssigkeiten wechseln, besorgst im Zweifelsfall neue Reifen etc.
 
Im Frühjahr lässt Du dann das Auto zu und freust Dich auf die neue Saison.
 
Alles andere sind in meinen Augen Harakiri-Aktionen.
 
Die Tatsache, dass Du dann zweimal von D nach Hof fahren musst, ist unter Berücksichtigung der Risiken im anderen Fall aber auch so was von egal.
 
Gruß
 
JR
	
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Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
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