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		Hallo, 
das ist der Auszug aus der StVZO §23.4:
 Zitat:Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betreibszeitraumes bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes. Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen ändern und hierbei das Fahrzeug vorführen lassen. 
   
Als Versicherungsnachweis gilt die Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte). Aber aufpassen, generell ist pauschal nur eine Haftpflicht abgeschlossen, wenn man nichts anderes ausdrücklich vereinbart.
 
Gruß    
	 
	
	
Bei DKMS wird erklärt, wie man mit etwas Spucke auf einem Wattestab oder einem kleinen Piekser Leben retten kann. Interesse ein Lebensretter zu werden? Alles was man braucht ist etwas Mut und Herz .
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von corvette-freak 
Zitat:Original von vc4rider 
ja das stimmt, aber wie kommst du ohne große umstände mit einem nicht angemeldeten wagen zum tüv?! 
 
alex 
 
ganz normal auf dem direkten Weg mit der gültigen Doppelkarte und den alten Kennzeichen 
Gruß Axel 
Also das glaube ich so nicht. 
Ich bin der Meinung, dass nur der Weg von und zur Zulassungsstelle erlaubt ist. 
Gruß Didi
	  
	
	
Gebremst wird erst, wenn du Gott siehst !   
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Doch, das ist so, ich habe das selber in der  Meisterschule gelernt. 
 Fahrten mit einer gültigen Doppelkarte sind auf direktem Weg zum TÜV,AU,Werkstatt und zur Zulassung erlaubt (egal wie lange das Fahrzeug stillgelegt wurde), aber mit dem letzten amtlichen Kennzeichen, das im Brief vermerkt ist.
	 
	
	
Hubraum ist durch nichts zu ersetzten außer durch noch mehr Hubraum 
 
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		Hallo Stephan  
Mach bloß vor dem Abmelden TÜV und AU  drauf das erspart dir nächstes Jahr nur Lauferei  
Der Tüv und Au wir zurück datiert hast also nichts gewonnen  
 
Mfg  Jörg     
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Hallo Stephan, 
 
ich sehe das genauso wie Jörg. Habe ich gerade desahalb auch von 02/07 auf 09/06 vorgezogen, damit ich dann keine Rennereien und Ärger habe, wenn ich Sie vom  Lackierer abhole. 
 
Gruß 
 
Thorsten
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		(egal wie lange das Fahrzeug stillgelegt wurde) das ist so nicht richtig , wenn das Fahrzeug in Flensburg erst einmal gelöscht ist (momentan nach 18 monaten) darfst du die alten Schilder nicht mehr verwenden die könnten schon an einem anderen Fz sein.Aber scheinbar gibt es immer noch versch. Variaten der An Ab und Ummeldung .so  kenn ich es aus eigener Erfahrung. CU werner
	 
	
	
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		Zitat:Original von Dakota 
Hallo Leute 
Ich habe folgende Frage. Meine C5 muß im Oktober zum TÜV. Danach möchte ich sie, 
über Winter, abmelden. Jetzt sagt mir ein Bekannter das es besser sei sie jetzt abmelden 
aber kein TÜV machen und im März zum TÜV fahren bevor ich sie wieder anmelde 
Dann würde angeblich der TÜV-Termin sich um ein halbes Jahr verschieben. Also nicht  
zurückdatiert. Stimmt das    
Nachdem jeder was anderes schreibt kann ich dir mitteilen wie das letztes jahr mit meinen Motorrad war:
 
Motorrad war abgemeldet, inzwischen war auch der TÜV überschritten, dann habe ich vor der Wiederanmeldung denn freundlichen Mann vom TÜV angerufen der sagte mir ich solle einen Termin ausmachen und ihn unmittelbar bevor ich losfahre anrufen das ich auf den Weg zum TÜV bin.
 
Ich bräuchte dafür auch kein rotes Nummernschild!
 
Habe ich auch gemacht fuhr dann zum TÜV und habe meine Bescheinigung bekommen, bin dann damit zur Zulassungstelle gefahren und das Fahrzeug wieder zugelassen. Und hatte dann volle 2 Jahre TÜV und vorher musste ich immer im August zum TÜV und nun im April.
 
Und dieser Vorgang ist laut Aussage vom TÜV Beamten so vollkomen ok.
	  
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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Baureihe (2):  .......ganz Europa...
Baujahr,Farbe (2):  ... einige schöne aus ...
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		Hallo Team 
 
Ich war eben beim Tüv und hab auch gefragt. 
 
Wenn Du erst nächstes Jahr Tüv machst, bekommst Du ab dem Monat auch die Plakette für volle zwei Jahre. 
 
 
Grüße Ben
	 
	
	
Viele Grüße von Ben 
Ich brauch keinen Sex. Das Leben besorgts mir jeden Tag !  
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		hallo stephan 
ruf doch einfach bei deiner zuständigen zulassungsstelle an 
 
dann hast du eine genaue antwort   
gruss chris
	  
	
	
Gruss Chris 
 
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		@@@@@@@@@@  Ben  
Zitat:Wenn Du erst nächstes Jahr Tüv machst, bekommst Du ab dem Monat auch die Plakette für volle zwei Jahre 
Hast recht habe mich vertan bei Abmeldung neu 2 Jahre Tüv und  wenn das Auto noch angemeldet ist wird zurück datiert       
Mfg  Jörg     
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	 
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