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 Ort: Bodensee Baureihe: C 5 Baujahr,Farbe: 2000, rot Corvette-Generationen:  
	
	
		Da bin ich ja mal gespannt. Melde meine Corvette entweder am 24.03. oder aber erst am 29.03. (nach der Frist) an. Den Termin habe ich für den 05.04. ausgemacht. Der GM-Händler hat eine Bestätigung des Termins zur Vorführung an Cadillac/Corvette Deutschland weitergeleitet. Wäre ja der Hammer, wenn die mir meine Corvette stillegen würden, bzw. ich die nicht angemeldet bekommen. Werde meinen Erfahrungsbericht mitteilen.
	 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 281Themen: 6
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		Hallo zusammen,
 ich habe ja auch eine C5 Automatik Exportversion und bin immer am rätseln, ob ich nun betroffen bin oder nicht. Bis heute 12:00 h habe ich keine Post vom KBA bekommen. Jetzt haben wir Donnerstag, den 23.3. und die Frist ist nächsten Montag. Ich trau unserem Beamtenapparat ja viel zu, aber daß sie mir jetzt noch eine Maßnahme mit einer Frist von 2 Werktagen aufbrummen wäre schon oberheftig.
 Daher die Frage:
 Wer nix vom KBA kriegt ist auch nicht betroffen ?
 
 Ich habe die Vette direkt beim Händler gekauft.
 
 Thomas
 
		
	 
	
	
	
		
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		richtig - zumindest nicht vor einer Zwangsstilllegung, das Risiko das der Fehler der Beschrieben ist dennoch auftritt liegt natürlich bei dir.
 Mußt du wissen, ob du dich einfach mal selbst bemühst, das du solch einen Schrieb zugeschickt bekommst, damit du es kostenlos in einer Vertragswerkstatt machen lassen kannst oder es so läßt wie es ist.
 
 Ist ja scheinbar noch kein Fall bekannt, wo der Fehler bei hoher Geschwindigkeit aufgetreten ist. Somit ist es wohl treffender, das du eher vom Blitz getroffen wirst und tot bist, als dir das Schloß bei 100 oder 200 oder 280 km/h verriegelt.
 
		
	 
	
	
	
		
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		Hab auch nix bekommen und werde mich auch nicht drumm bemühen was zu bekommen. Die Software wurde letztes Jahr bereits ereunert und zwar von Starmotors. Wie bekannt, ist der Laden dicht und einige von denen sitzen im Knast. Sollen sich die infos aus der JVA holen....
 
Grüße aus BerlinMike
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von CrazyChrisrichtig - zumindest nicht vor einer Zwangsstilllegung, das Risiko das der Fehler der Beschrieben ist dennoch auftritt liegt natürlich bei dir.
 
 Mußt du wissen, ob du dich einfach mal selbst bemühst, das du solch einen Schrieb zugeschickt bekommst, damit du es kostenlos in einer Vertragswerkstatt machen lassen kannst oder es so läßt wie es ist.
 
 Ist ja scheinbar noch kein Fall bekannt, wo der Fehler bei hoher Geschwindigkeit aufgetreten ist. Somit ist es wohl treffender, das du eher vom Blitz getroffen wirst und tot bist, als dir das Schloß bei 100 oder 200 oder 280 km/h verriegelt.
 
Laut Funktions und Fehlerbeschreibung ist eine Verriegelung dann auch nicht mehr möglich. Es geht lediglich um eine kurze Zeit nach dem Starvorgang bei der das Lenkradschloß nicht korrekt freigegeben wurde und dennoch eine Fahrt möglich ist.
 
Ist also nie die Rede von einem Einrasten während oder nach einer schnellen Fahrt.
 
Macht Euch mal nicht so viele Sorgen um das Thema. Die Wahrscheinlichkeit, daß Euch bei dem Tempo ein Reifen platz ist wesentlich höher......
	 
  
		
	 
	
	
	
		
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C1 (1953-1962)C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C4 (1984-1996)C5 (1997-2004)C6 (2005-2013) 
	
	
		... oder ein vom ICE weggeschleuderter Hase Euch ins Auto fliegt.    
Gruß
 
JR
	
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg) 
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von JR... oder ein vom ICE weggeschleuderter Hase Euch ins Auto fliegt.
  
 Gruß
 
 JR
 
das ist cross Thread posting     
		
	 
	
	
	
		
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		Hallo zusammen, hat mir keine Ruhe gelassen der Bericht von lastdon. Laut seiner Aussage gibt es keine Fristverlängerung vom KBA. Ich habe gerade dort angerufen und folgendes erfahren: Es gibt keine Fristverlängerung vom KBA - aber aufgrund der saisonbedingen Abmeldungen ist die Fristsetzung bis Ende April 2006.Wer bis zu diesem Datum seine betroffene (werden vermtl. alle angeschrieben - bei mir November 2004) Corvette nicht beim Vertagshändler hatte, muss mit der Stillegung ab diesem Zeitpunkt rechnen. Die Vertragswerkstatt muss eine E-Mail oder Fax an Corvette Europe b.v. schicken, dass das Fahrzeug vorgeführt wurde und die Rückrufmassnahme durchgeführt wurde. 
Fax: 02151-6546413; E-Mail mit Angabe "RRA Code 04006" an Joachim.Erkens@carservice-erkens.de  oder Gisela.Borucki@carservice-erkens.de . Wer nicht angeschrieben oder betroffen ist kann ja im Zweifelsfalle unter 02151-6546425 anrufen oder unter den o.a. Adressen seine Anfrage an Corvette-Europe stellen.
 
Nun viel Spass beim Anmelden und den ersten aufregenden Kilometern nach einem langen harten Winter.
	
		
	 
	
	
	
		
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		Genau,kann diese Aussage von Tom bestätigen, 
nachdem ich heute erst mit GM-Dealer gesprochen habe,der mir aber nicht so recht zu  helfen wußte,danach bei Cadillac angerufen und die nette Dame sagte mir,daß gestern wohl eine Vertretung am Rohr war,welche von der Fristverlängerung bis Ende April nichts 
wußte,daher keine Verlängerung für lastdon geben wollte.Somit Fall geklärt,gel?!
 
Da heute so schönes Wetter war,habe ich die Vette erstmal zugelassen    
Also Freunde.....gut einen Monat habt ihr noch Zeit!!!
 
Gruß Mario
	
>>CORVETTE-That´s Life<<
 
		
	 
	
	
	
		
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		Was zum schmunzeln von meiner Seite aus :
 Author. Werkstatt ruft heute an, ich könne leider meine gestern abgegebene C5 noch nicht abholen, die Software wurde aufgespielt und Fehler beseitigt, leider ist nun der Fehler da, daß das Lenkradschloss wohl gar nicht mehr einrastet, und aus Versicherungstechnischengründen muß das gegeben sein, zumindest beim verlassen des Autos.
 
 Mal gespannt ob ich die vor dem WE nochmals sehe *g*
 
		
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