| 
		
	
	
	
		
	Beiträge: 3.954 
	Themen: 2 
	Registriert seit: 03/2004
	
	 
 Ort: Bremen Baureihe: C3 Caballista Convertible Baujahr,Farbe: 1980, Victoria Plum Baureihe (2): 1997, dunkle Efektfarbe Baujahr,Farbe (2): Maxda 323 Corvette-Generationen:  
	
	
		Zitat:Original von corvetteseppich werde im März versuchen meine C5 auf Tagesfahrlicht von Hella umzurüsten.
 Raus sollen dafür die Nebelleuchten.
 Das Tagesfahrlicht muß mit der Zündung angehen und beim Einschalten des Fahrlichts
 erlöschen.
 Die hinteren Leuchten müssen beim Tagesfahrlicht nicht brennen.
 
 Grüsse aus Bayern
 Sepp
 
Sorry, ist falsch. 
Tagesfahrlicht muss bei Fahrbeginn automatisch aktiviert sein, nicht mit Motorstart oder Zündung.
 
Wenn ein Fahrzeug "kurzzeitig" mit angezogener Handbremse und laufendem Motor steht, darf das DRL deaktiviert sein. 
Daher haben DRL-Module "Deaktivierungsanschlüsse" durch Handbremse und durch Anlasserbetätigung.
 
Sind Deine Nebelscheinwerfer mit gelben Licht? 
Ansonsten könntest Du Deine Nebelscheinwerfer behalten und dazu Deine Begrenzungsleuchten automatisch aktivieren lassen.
 
Nur so eine Idee.
 
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
	 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 957Themen: 236
 Registriert seit: 12/2003
 
 
 Ort: Europa :-)
 Baureihe: C5 8/2002
 Baujahr,Farbe: Porsche 997 Turbo
 Baureihe (2): Q7 4,2 TDI
 Baujahr,Farbe (3) : ex Porsche 964 Turbo 3,6
 
 
 
	
	
		Müßte doch trotzdem möglich sein auf das dofe Standlicht zu verzichten, stärkere Lampen einzubauen mit einem normalen Ein- Ausschalter.Wenn man ohnedies mit Licht fährt kann ich mir kaum vorstellen, dass dann jemand schaut wie es geschalten wird.
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 3.954 
	Themen: 2 
	Registriert seit: 03/2004
	
	 
 Ort: Bremen Baureihe: C3 Caballista Convertible Baujahr,Farbe: 1980, Victoria Plum Baureihe (2): 1997, dunkle Efektfarbe Baujahr,Farbe (2): Maxda 323 Corvette-Generationen:  
	
	
		Zitat:Original von hotpartsMüßte doch trotzdem möglich sein auf das dofe Standlicht zu verzichten, stärkere Lampen einzubauen mit einem normalen Ein- Ausschalter.
 Wenn man ohnedies mit Licht fährt kann ich mir kaum vorstellen, dass dann jemand schaut wie es geschalten wird.
 
Ich verstehe nicht, was Du da schreibst.
 
DRL soll und darf kein SUPERLICHT sein, sondern soll lediglich den "träumenden" Verkehrsteilnehmer auf ein entgegen kommendes Fahrzeug aufmerksam machen.
 
Daher soll DRL nicht so hell wie Abblendlicht sein.
 
Ist DRL nicht möglich, darf mit Abblendlicht gefahren werden.
 
Sind die Nebelscheinwerfer in einer "falschen" Lichtfarbe, oder entspricht der "Ein- /Anbauort" nicht den vorgaben für DRL, muss man zusehen, das man die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhält. 
Passt die Vorgaberichtline, wird natürlich auf zusätzliche Beleuchtung verzichtet.
 
Eine "Lichtleistungserhöhung" durch Einsatz von stärkeren Leuchtmittel ist verboten. 
Durch "Austausch" auf stärkere "Birnen" ist die Blendung für entgegenkommende höher.
 
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
	 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.135Themen: 92
 Registriert seit: 08/2002
 
 
 Ort: Niederösterreich
 Baureihe: C5 LS3
 Baujahr,Farbe: 2000, silber
 
 
 
	
	
		Hallo ! 
Hab' ich was verschlafen ? Besteht jetzt in D auch schon Tagfahrlichtpflicht ? 
Also ich für meinen Teil bin schon stinksauer wenn ich nur was höre von dem Thema. Das artet schön langsam in Nötigung aus. Mich können's am .... ich schalte das Nebellicht ein - da leuchtet bei mir nix anderes mit (war schon so von Anfang an). 
Grimmige Grüße      - mit oder ohne Licht, Erwin aus A
	
Man kann ein Auto nicht behandeln wie einen Menschen - ein Auto braucht Liebe .... (Walter Röhrl) ![[Bild: osc17epps.gif]](https://abload.de/img/osc17epps.gif)  ... freischaffender Getriebetöter & Motorkiller ....
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 3.954 
	Themen: 2 
	Registriert seit: 03/2004
	
	 
 Ort: Bremen Baureihe: C3 Caballista Convertible Baujahr,Farbe: 1980, Victoria Plum Baureihe (2): 1997, dunkle Efektfarbe Baujahr,Farbe (2): Maxda 323 Corvette-Generationen:  
	
	
		@ Erwin:Ganz ruhig, ist bis jetzt (Übergangsregelung) nur eine Empfehlung vom Verkehrsminister.
 Wird wahrscheinlich ab 2007 Gesetz, da die EU-Regelung bis dahin verabschiedet worden sein soll.
 Im Moment ist es noch "Ländersache".
 
 Allerdings dürfen Verkehrsrichter (wie bei der Übergangsregelung mit Winterreifen) schon Teilschuld anrechnen.
 
 Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.135Themen: 92
 Registriert seit: 08/2002
 
 
 Ort: Niederösterreich
 Baureihe: C5 LS3
 Baujahr,Farbe: 2000, silber
 
 
 
	
	
		@ Struppi 
Schonschon, aber bei uns in A wird ja schon gestraft und jeder weiß was g'scheites dazu. Das treibt Blüten, mein Lieber ... Wart' nur das kommt dann auch in D. In jeder Kneipe am Stammtisch - stundenlange Diskussionen, an der Arbeit, auf der Straße, im Stau - überall wirst' angelabert     
Na dann, viel Spaß, Erwin aus A
	
Man kann ein Auto nicht behandeln wie einen Menschen - ein Auto braucht Liebe .... (Walter Röhrl) ![[Bild: osc17epps.gif]](https://abload.de/img/osc17epps.gif)  ... freischaffender Getriebetöter & Motorkiller ....
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 3.382 
	Themen: 71 
	Registriert seit: 09/2003
	
	 
 Ort: Halle (Saale) Baureihe: C5 / C6 Baujahr,Farbe: '02 QS / '08 VY Corvette-Generationen:  
	
	
		Zitat:Original von STRUPPIDRL soll und darf kein SUPERLICHT sein
 
 Daher soll DRL nicht so hell wie Abblendlicht sein.
 
Hallo Struppi,
 
noch mal zum Nachlesen hier die Zusammenfassung der Anlage zum §49 in der aktuellen Fassung der StVZO ist das Tagesfahrtlicht ja ausreichend beschrieben: HIER 
Demnach:
 
(1) müssen weiß  sein (damit fallen die werkseitigen Tagesfahrtleuchten der C5 in Gelb ja weg, zumindest ohne Ausnahmgenehmigung)
 
(2) min 250mm über der Fahrbahn (wird schwierig bei der Neblscheinwerferhöhe der C5!), max 1.500mm drüber, minimaler Abstand voneinander 600mm und max. 400mm von der Seite des Fahrzeuges
 Zitat:Sind die Nebelscheinwerfer in einer "falschen" Lichtfarbe, oder entspricht der "Ein- /Anbauort" nicht den vorgaben für DRL, muss man zusehen, das man die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhält. 
Nebelscheinwerfer sind aufgrund ihrer E-Nummer grundsätzlich nicht als TFL zulässig. Soweit die Theorie   .
 
Wie gesagt - wer es schafft die C5 TFL eingetragen zu bekommen sollte meiner Meinung nach diesen Weg gehen.
 
-------
 
@Hotparts: Jemand hier im Forum hat sein Standlicht in den Frontblinker verlegt. Dazu hat er den Blinker angebohrt und die 5W-Birne dort hereingeschraubt. Damit verliert man natürlich jede ABE, aber merken wird das kaum einer, zumal ja das Ganze auch noch weiß leuchtet.
	 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 3.954 
	Themen: 2 
	Registriert seit: 03/2004
	
	 
 Ort: Bremen Baureihe: C3 Caballista Convertible Baujahr,Farbe: 1980, Victoria Plum Baureihe (2): 1997, dunkle Efektfarbe Baujahr,Farbe (2): Maxda 323 Corvette-Generationen:  
	
	
		@ J.M.G.:Mein Lieber J.M.G., Nebelscheinwerfer/Abblendlicht/Fernlicht darf sehr wohl als DRL eingesetzt werden, wenn der Lichtstrom (Helligkeit), Lichtwellenlänge (Lichtfarbe) und die dazu gehörende Örtlichkeit (Ein- /Anbauort) den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
 
 Das dazu gehörende "Deaktivieren" von DRL, bei Abblendlicht/Fernlicht/Nebelscheinwerferlicht durch automatisches Ausschalten, ist selbstverständlich.
 
 Gelbe Nebelscheinwerfer (gelbes DRL) werden nicht zugelassen, das ist klar.
 Du kannst aber die gelben Nebelscheinwerfer "Leuchtstärkereduziert" zusätzlich leuchten lassen.
 Dieses wurde im Rahmen der zusätzlichen Seiten-Makierungsleuchten-Genehmigung auf EU-Basis genehmigt, da dieses nicht ausgeschlossen wurde.
 
 Wir sprechen hier von "gesetzlich vorgeschriebener minimaler/maximaler Leuchtkraft".
 
 Im Moment wird eine EU-Zulassung für generelles LED-Rücklicht und LED-Abblendlicht erarbeitet.
 
 Deutschland versucht sehr gerne, sich um EU-Richtlinen vorbei zu schummeln und missachtet bewusst und gewollt deren Bestimmungen.
 Wer es mit sich machen lässt...
 
 Die EU steht über den Ländern, ausser den Gesetzesteilen, wo die EU den Ländern Genehmigungen zur Eigenverwahltung gestattet.
 
 Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 32.501 
	Themen: 534 
	Registriert seit: 09/2003
	
	 
 Ort: Rüsselsheim Baureihe: C1 bis C6 Baujahr,Farbe: 08 Z06, 04 CE, 92 ZR-1, Baureihe (2): 81, 79, 78 PC, Baujahr,Farbe (2): 86 Artz Cordett, 71 LT1 Conv. Kennzeichen (2): 63 Split Wind., 60 Corvette-Generationen:  
C1 (1953-1962)C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C4 (1984-1996)C5 (1997-2004)C6 (2005-2013) 
	
	
		Wenn Tagfahrlicht vorgeschrieben werden sollte, warum müsste man dann die DRL eintragen lassen, sofern sie aktiv programmiert werden? Das verstehe ich nicht ganz.
 Sollte es am gelben Licht liegen, findet man doch bestimmt irgendwo auch weiße Gläser dafür.
 
 mit irritiertem Gruß
 
 JR
 
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg) 
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 9.792 
	Themen: 374 
	Registriert seit: 07/2001
	
	 
 Ort: . Corvette-Generationen:  
	
	
		Zitat:min 250mm über der Fahrbahn (wird schwierig bei der Neblscheinwerferhöhe der C5!),  
Mmhh, wo soll man die Tagfahrleuchten denn sonst installieren wenn nicht in den Schacht wo auch die Nebler und die Standlichter sitzen ? Oben auf den Frontbumper schaut wohl blöd aus     
Die C5 hat natürlich keine gelben Nebelscheinwerfer sondern weißes Licht. Allerdings leuchten die Nebler nur wenn auch hinten die Beleuchtung an ist. Möchte man diese also als TFL nutzen muss man wohl eine zusätzliche Schaltung einsetzen die die Nebellampen entsprechend einzeln beim Anfahren schaltet ohne die Rückleuchten . . . 
 
Grüße
 
Jochen
	 
		
	 |