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		seit Herbst gibt es ja in Österreich die Pflicht auch am Tag mit Licht zu fahren.Da ich wenig Lust habe ständig mit aufgeklappten Scheinwerfern zu fahren
 suche ich nach einer Möglichkeit dies über Zusatzscheinwerfer o.d.gl. zu umgehen.
 Wie machen es den unsere Freunde aus Österreich?
 Auch bei uns in Deutschland wird ja bereits über dieses Thema gesprochen.
 Wer hat eine Lösung!
 
 Corvettesepp
 
Sepp
 Gott bastelte am 8. Tag den Ferrari, bemerkte seine Fehler und erschuf am 9. Tag die Corvette!
 
		
	 
	
	
	
		
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 Ort: Rüsselsheim Baureihe: C1 bis C6 Baujahr,Farbe: 08 Z06, 04 CE, 92 ZR-1, Baureihe (2): 81, 79, 78 PC, Baujahr,Farbe (2): 86 Artz Cordett, 71 LT1 Conv. Kennzeichen (2): 63 Split Wind., 60 Corvette-Generationen:  
C1 (1953-1962)C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C4 (1984-1996)C5 (1997-2004)C6 (2005-2013) 
	
	
		Hi Sepp,
 genau das Thema hatten wir vor kurzem schon mal. Mit der Suchfunktion solltest Du es finden.
 
 Meine Lösung wäre, Nebellampen und Standlicht an und gut ist es.
 
 Gruß
 
 JR
 
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg) 
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
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		Hallo Sepp!
 Ich habe vorige Woche beim Amt der OÖ Landesregierung angerufen, da ich meine C3 entsprechen umrüsten möchte.
 Leider gibt es noch keine konkreten Aussagen. Es ist scheinbar noch nicht geklärt, ob die Rücklichter ebenfalls brennen müssen. Auf jeden Fall wird bis ende Jänner noch nicht gestraft, sondern nur ermahnt.
 Ich bin die letzte Tage mehrmals ohne Licht an Polizeikontrollen vorbei gefahren ohne angehalten worden zu sein.
 Sobald es eine endgültige Aussage gibt und ich meine C3 danach umbaue, werde ich auf jeden Fall darüber Posten.
 Mit meinem Chevy Alero fahre ich derzeit mit Parklicht und Nebelscheinwerfer.
 
 Dieter
 
1974 C3/350
 
		
	 
	
	
	
		
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		Hallo Sepp!
 Ich habe vorige Woche beim Amt der OÖ Landesregierung angerufen, da ich meine C3 entsprechen umrüsten möchte.
 Leider gibt es noch keine konkreten Aussagen. Es ist scheinbar noch nicht geklärt, ob die Rücklichter ebenfalls brennen müssen. Auf jeden Fall wird bis ende Jänner noch nicht gestraft, sondern nur ermahnt.
 Ich bin die letzte Tage mehrmals ohne Licht an Polizeikontrollen vorbei gefahren ohne angehalten worden zu sein.
 Sobald es eine endgültige Aussage gibt und ich meine C3 danach umbaue, werde ich auf jeden Fall darüber Posten.
 Mit meinem Chevy Alero fahre ich derzeit mit Parklicht und Nebelscheinwerfer.
 
 Dieter
 
1974 C3/350
 
		
	 
	
	
	
		
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		Es ist schon erstaunlich, zu welchen Rückschlüssen die weisen Verkehrsexperten der verschiedenen EU-Länder kommen. Jedes Land hat hinsichtlich Beleuchtung am Tag irgendwelche andere Empfehlungen oder Vorschriften. In einigen Ländern wurde eine generelle Pflicht eingeführt, bei andern besteht eine Pflicht nur in den Wintermonaten, andere geben Empfehlungen ab und bei zwei (Griechenland und Portugal) ist das einschalten von Abblendlicht in Städten tagsüber ausdrücklich verboten. Da soll noch eine Sau drauskommen. 
 Nach meinem Informationsstand wird in Oesterreich für das fahren am Tag entweder Abblendlicht oder sogenanntes Tagesfahrlicht gefordert (offenbar andere Art von Glühlampen, die länger halten sollen)
 
 Der Sinn der Vorschrift "fahren mit Licht am Tag" besteht ja darin, die passive Sicherheit zu erhöhen, d.h. besser durch andere Verkehrsteilnehmer gesehen zu werden.
 
 Diese passive Sicherheit wird meines Erachtens bei einer Corvette C5 absolut genügend erreicht, wenn gleichzeitig Standlicht und Nebellampen eingeschaltet sind. Ich habe mir einmal genau Mühe genommen, die Wirkung einer C5 bei eingeschaltetem Standlicht und Nebellampen bei Tag aus kurzer und weiter Entfernung im Vergleich zu eingeschaltetem Abblendlicht objektiv zu beurteilen.
 
 Fazit: Alleiniges Standlicht genügt nicht, aber die Nebellampen werden auch aus sehr weiter Distanz ähnlich wie das Abblendlicht wahrgenommen und zwar ohne Blendwirkung.
 Eine genügende passive Sicherheit wird mit diesem Vorgehen mE erreicht. Diese Ansicht wurde auch von einem mir bekannten Polizisten grundsätzlich geteilt, allerdings mit der Einschränkung, dass nach Strassenverkehrs-Vorschriften Nebellampen nur eingeschaltet werden dürften, wenn eine wahrnehmbare Sichtbehinderung vorliege. Ich muss schon sagen, welche Schizophrenie. Auf der einten Seite muss man Licht einschalten, auf der andern Seite darf man nicht. Wann fängt eine Sichtbehinderung an ?
 
 Ich werde jedenfalls in Ländern mit Vorschrift "Licht auch bei Tag" mit der Vette mit Standlicht und eingeschalteten Nebellampen fahren. Jemand, der die Vette nicht näher kennt, wird die Nebellampen ohnehin als Abblendlicht verifizieren. Das Risiko, deswegen angehalten oder gebüsst zu werden, schätze ich praktisch mit 0-Prozent ein.
 
		
	 
	
	
	
		
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		... und wenn Du trotzdem angehalten wirst, erklärst Du der Rennleitung, dass das keine Nebellampen sondern die amerikanischen "Daylight Running Lamps" seien    
Und da er ja Englisch kann, weiß er somit genau, dass es sich damit um das Tagfahrlicht handelt.    
Gruß
 
JR
	
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Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
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		Die Regelung tritt ab 15.November in Kraft, wobei bis Ende Jänner nicht gestraft wird. 
Nebelscheinwerfer sind NICHT erlaubt (ärgerlich für die GTI-Fraktion, die ja jetzt schon mit Neblscheinwerfer gefahren sind, um Ihr Gefährt tiefer ausschauen zu lassen   ) 
Aber JR´s Vorschlag funkt sicher.    
Siehe auch:
https://www.tagfahrlicht.at
Gruß Gery
 The difference between men and boys is the price of their toys
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von JR... und wenn Du trotzdem angehalten wirst, erklärst Du der Rennleitung, dass das keine Nebellampen sondern die amerikanischen "Daylight Running Lamps" seien
  
 Und da er ja Englisch kann, weiß er somit genau, dass es sich damit um das Tagfahrlicht handelt.
  
 Gruß
 
 JR
 
Das klappt todsicher.   
Sind beim H2 auch automatisch immer an. 
Gruß Andi
	 
Viele Grüße Andi     -    Happy Vetting
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		Zitat:... und wenn Du trotzdem angehalten wirst, erklärst Du der Rennleitung, dass das keine Nebellampen sondern die amerikanischen "Daylight Running Lamps" seien   
Um diese Argumentation zu untermauern, sollten die Nebelfunzeln allerdings so verkabelt werden, daß sie bei Bedarf auch sofort mit Einschalten der Zündung ihre Pflicht erfüllen.    
Gruß Reiner
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Hallo !
 Normalerweise lassen sich NS nur mit dem Abblendlicht gemeinsam betreiben. Mit Standlicht und Fernlicht nicht. Bei meiner C5 (ich denke das ist bei allen so) sind die NS ab Standlicht unabhängig zu schalten. Ich werde also in Zukunft mit Stand- und Nebellicht fahren. Soll mir einer kommen und sagen das wäre nicht gesetzeskonform.
 Ich gehöre übrigens zu den Leuten die das Fahren mit Licht am Tag für Unsinn halten - ausser die Sichtverhältnisse erfordern das.
 
 Freundliche Grüße aus A, Erwin
 
Man kann ein Auto nicht behandeln wie einen Menschen - ein Auto braucht Liebe .... (Walter Röhrl) ![[Bild: osc17epps.gif]](https://abload.de/img/osc17epps.gif)  ... freischaffender Getriebetöter & Motorkiller ....
		
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