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		@Nero
 Reifen sind im §22a unter "1a.  Luftreifen (§ 36 Abs. 1a)" aufgeführt.
 
 Der §22a besagt:
 
 (3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf
 
 2. Einrichtungen - ausgenommen lichttechnische Einrichtungen für Fahrräder und Lichtquellen für Scheinwerfer -, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung gebracht worden sind, an Fahrzeugen verwendet werden, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung gebaut worden sind, und in ihrer Wirkung etwa den nach Absatz 1 geprüften Einrichtungen gleicher Art entsprechen und als solche erkennbar sind,
 
 demnach werden die Reifen an einem Fahrzeug verwendet, welches ausserhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung gebaut worden ist.
 
 Wenn ich das richtig verstehe, ist damit sogar -unabhängig von der Typenzulassung/Einzelzulassung- jede Corvette gemeint, da ja alle Corvettes in USA gebaut worden sind.
 
 Oder liege ich da falsch?
 
 Viele Grüsse
 Hermann
 
		
	 
	
	
	
		
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		stimmt.ist mir glatt entgangen, dass es im §22a mit aufgenommen wurde. Ich dachte, es steht nur im §36.
 in die Papiere eingetragen müssen die Reifen aber auf jeden Fall. Ich werde mal nachfragen, unter welchen Voraussetzungen eine Etwa-Wirkung bei Reifen möglich ist.
 
		
	 
	
	
	
		
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		Hihu alle Vette-Freaks!! 
@ Frank the Judge  Zitat: Und ich dachte immer, die ZR1 gab es für 190.000 Mark.  
HiHi, für mein "Luder" hat der Vorbesitzer sogar 193000 Deutschmark gelöhnt....   
Tja, verdient haben die Herren des Großkonzerns GM kräftig an dem Verkauf der Z hier in Deutschland, auch wenn es nicht unbedingt eine Landplage geworden ist mit den Zettis hier (man gut auch   ) 
Allerdings kümmert sich man nun nicht mehr um dieses schöne Spielzeug hier, was an dem Reifenproblem eindeutig zu sehen ist. Ist einfach    
Hat da jemand Interesse dran, die paar Zettis, die hier noch laufen, von der Straße zu bekommen    Wäre schade um die neidvollen Blicke anderer Sportwagenfahrer, die mit ihren Spaghettigondeln oder Reisschleudern die Straßen füllen...   
Mit den Reifen aus USA ist es sicher weiterhin tragbar, aber was ist, wenn wirklich mal ein Unfall passiert und der Gutachter der generischen Versicherung keine EU-Kennung bzw. Zulassung auf der Pelle sieht? Denke schon, dass es da zu einigen Problemen kommen kann, zumal ja die Deutschen Gesetze nicht gerade standfeste Dinge bedeuten. Es könnte, es würde, es war doch mal und im Grunde genommen, jeder kennt das doch. 
Ein Weg ist die Umstellung auf 335 hinten, dieser Reifen ist einfacher zu bekommen und halt mit EU-Kennung. Fahrtechnisch hat er keinerlei Nachteile, wie ich zumindest feststelle. Und Optisch sowiso voll geil   
So, dann schöne Grüße an alle und Bye Bye
	
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		Zitat:in die Papiere eingetragen müssen die Reifen aber auf jeden Fall. Ich werde mal nachfragen, unter welchen Voraussetzungen eine Etwa-Wirkung bei Reifen möglich ist. 
..wieso eingetragen? Bei mir im Schein/Brief steht zwar "Ziff 20+21: Nur Zul. Goodyear Eagle GSC". Ich denke, die Reifenbindungspflicht ist aufgehoben, oder gilt das dann nicht?
 
Zumal lässt sich ja auch nachweisen, dass der GSC (der auch keine Eu-Kennung hat) nicht mehr gebaut wird und der GS D-3 der Nachfolger des GSC ist.
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Hi Hermann, 
stimmt, eine Reifenbindung im Brief ist bedeutungslos geworden. Wundert mich nur, dass Du so was eingetragen hast, ist Deine auch hier in D als Erstverkauf gestartet? Ich hab keine Markenbindung drin stehen.   
Habe letztens auch nicht schlecht gestaunt, als mir mein Reifenhändler erzählte, dass es jetzt sogar erlaubt ist, verschiedene Reifenmarken Pro Achse  zu fahren. Das z.B. war mir völlig neu. Die Größe muss hierbei natürlich bei beiden zugelassen und gleich sein und Sommer- oder Winterreifen natürlich zusammen auf der Achse. 
Dieses jedoch halte ich für ein 300Km/h Auto für groben Leichtsinn   
Aber was theoretisch nun alles so möglich sein soll......     
Schöne Grüße, 
Guido
	
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		Die Reifenbindung bleibt in den Papieren eingetragen, ist aber nicht mehr verbindlich, sondern nur als Empfehlung zu betrachten.Voraussetzung ist aber, dass Reifen montiert werden, die eine Bauartgenehmigung und einen Last- und Geschwindigkeitsindex haben (eine Zahl und einen Buchstaben hinter der Größenbezeichnung z.B. 98Y). Diese Werte müssen für das Fahrzeug ausreichend sein.
 Werden ZR-Reifen ohne zusätzliche Kennzeichnung mit Last- und Geschwindigkeitsindex montiert, ist immer noch eine Herstellerfreigabe erforderlich. ZR bedeutet nur "über 240km/h", ob der Reifen bei 250km/h oder bei 350km/h auseinanderfliegt, ist nicht erkennbar.
 
		
	 
	
	
	
		
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		@Guido, Zitat:stimmt, eine Reifenbindung im Brief ist bedeutungslos geworden. Wundert mich nur, dass Du so was eingetragen hast, ist Deine auch hier in D als Erstverkauf gestartet?  
ja, war Erstzulassung in D.
 
@Nero
 
Der Index für den Goodyear Eagle F1 GS-D3 ist 
 
98Y (98=750 kg, Y=300 km/h) für den P275/40ZR17 der Vorderachse 
102Y (102=850 kg, Y=300 km/h) für den P315/35ZR17 der Hinterachse
 
Viele Grüsse 
Hermann
	
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von ZR-1 Heizer
 HiHi, für mein "Luder" hat der Vorbesitzer sogar 193000 Deutschmark gelöhnt....
  
Du bist ein echter Held. Ich bin stolz auf Dich.
 
Ehrfürchtige Grüße
	 
		
	 
	
	
	
		
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		@ ZR1 Heitzer   vergiss nicht daß du hinten 12 Zoll Felgen hast ... da passt 335 . 
Ich hab mir die Sache beim Sam  angesehen ,dafür daß es echt gut aussieht ,und es garantiert auch gute Traktion gibt ist der Reifen leider zu breit für die 11 Zoll Felge. 
Er bildet nach aussen hin einen Wulst , wenn man das Fahrzeug Heck bewegt sieht man wie der Reifen "schwabbelt" .
 
Trotzdem ist der Sam alles andere als ein Schleicher, er ist ja vor mir hergefahren und kam auch flott durch die Kurven.
 
Wenn man keine Lust auf den Yokohama A032R hat und auch keine Reifen aus den USA will sollte man vieleicht einfach auf 18 Zoll umsteigen  , da ist das Angebot an Reifen 305-335 groß.
 
Vieleicht sollte man mal Anbieter von 18 Zoll Felgen für die ZR1 zusammentragen. 
Habe nämlich keine Ahnung wo es die gibt.    
Gruß Mario
	
"Wenn du nur ein begrenztes Budget hast und mit diesem Geld ein Auto schnell machen willst,dann fang bei den Reifen an und hör beim Motor auf"(Harald Demuth)
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Corvette.ZR1Hallo,
 
 wer weis den Abrollumpfang des Goodyear GSC 315/35 ZR 17
 gibt es ein Programm zur Berechnung ?
 Brauche den Umfang für den TÜV um eine andere Reifengröße einzutragen.
 Dann ist das 315er Beschaffungsproblem bald Vergangenheit und ich kann Reifen mit ECE Zulassung fahren.
 
 Für die Größe Hinten 275/40 ZR 17 98Y auf 11 Zoll Felge habe ich jetzt eine Herstellerbestätigung für meine ZR-1.
 
 Gruss
 
 Raimund
 
Raimund, wenn Du die Sparbrötchen-Reifen fahren willst, warum fragst Du dann bei mir im gleichen Atemzug die 315er Reifen an ???     
Gruss,Frank
 
 
		
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