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		29.11.2023, 20:24 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.11.2023, 20:25 von Pirat.)
	
	 
	
		Moin aus Hamburg
 
Wer hat einen Tipp für mich?
 
Ich habe im Juni 2023 einen Oldtimer, Baujahr 1956, in Holland bei einer Auktion ersteigert. 
Mit dem Wagen habe ich den amerikanischen Title und die Rechnung über die Versteigerung erhalten. 
Aus dem Title geht hervor, dass der Wagen die USA am 10.01.1990 verlassen hat. 
Was ich nicht habe, sind Dokumente über die Verzollung der Einfuhr von damals. 
Auch dem Auktionshaus liegen keine weiteren Dokumente vor. Da habe ich nachgefragt. 
Im Zollamt bekomme ich die Information, dass sie nicht helfen können, da sie die Unterlagen eh nach 10 Jahren vernichten. 
Da der Oldtimer bis zur Ersteigerung durch mehrere Hände gegangen ist,
kann ich wohl sagen, das die Zollpapiere verloren sind.
 
Meine Frage an euch, bevor ich groß in die Restaurierung investiere:
Brauche ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Wie bekomme ich papiertechnisch die Zulassungsfähigkeit?
Ich bedanke mich für eure Tipps im Voraus
Jens
	
	
	
Pirat 
  
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Hallo
Heisst das, dass der Wagen seit 1990 in Europa ist und hier nie nirgendwo angemeldet war ?
Denn wenn ers war, ist das mit dem Zoll doch selbstverständlich .
MfG.
	
	
	
early 1968  L71 tri-power  big block convertible.
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		Moin Wesch,
der Oldtimer war in Europa noch nicht/nie angemeldet.
herzlicher Gruß, Jens
	
	
	
Pirat 
  
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Hallo
Oha,  na dann als Scheunenfund deklarieren,  wenn das noch möglich ist. 
Geht hier leider nicht, sowenig ich weiss.  Luxemburg scheint keine Scheunen zu haben.
MfG.
	
	
	
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		Stammt der Wagen aus einer Sammlung oder einem Museum?
	
	
	
  
 
MfG Christian
 
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Moin Pacer,
der Wagen stammt aus einer Sammlung.
Der Sammelnde ist schwer dement und sein Vormund hat alles an einen Dritten verkauft.
Der hat´s in die Auktion gegeben. 260 Autos waren in der Auktion. 
herzlicher Gruß, Jens
	
	
	
Pirat 
  
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Ich bin mir nicht sicher aber wenn der Standort der Sammlung in Holland war, müsste es möglich sein das Auto da anzumelden.
Die angedachte Vorgehensweise, welche aber eine Bestätigung durch einen Spezialisten in diesem Fachgebiet bedarf.
Im Standortland anmelden, anfallende Gebühren bezahlen und dann einen Import nach Deutschland machen.
	
	
	
  
 
MfG Christian
 
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Moin
Ein Freund von mir hat momentan das selbe Problem. Sein Pick Up wird nicht zugelassen, da die Zollpapiere vom Import nicht mehr auffindbar sind. Obwohl der Import noch keine 10 Jahre her ist kann der Zoll nicht weiterhelfen und die Spedition reagiert nicht. Nach Auskunft des Zolls gibt es nur die Möglichkeit das Fahrzeug nochmals zu verzollen. Bei dir würde das dann wohl bedeutet das du auf den Kaufpreis Zoll und MwSt zahlen mußt. Ich würde einfach mal die Zulassungsstelle anrufen und die fragen. Die haben Hoheitsrecht und entscheiden
Mfg
Thomas
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Hallo Thomas,
natürlich haben die ein Hoheitsrecht. Aber ich bezweifle, daß die auf die Zollpapiere verzichten dürfen, wenn nicht bewiesen werden kann, daß der Wagen schon mal verzollt wurde. 
Ein Beweis wäre wohl, wenn der Wagen schon mal in Deutschland/Europa zugelassen war. Ist das der Fall? Soweit meine unbescheidene Meinung als "Amateurjurist".
Grüße
Axel
	
	
	
Axel Pfeiffer