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		 (16.01.2021, 23:36)bikerking schrieb:  Zudem habe ich bei "Im Kundenauftrag" als Verkäufer einige Vorteile:
 - Fahrzeug steht beim Händler, ich kann den Wagen abmelden und meine Garage/Stellplatz für den neuen nutzen.
 - Ein Händler hat Laufkundschaft die z. B.  bei der Suche nach Muttis Kleinwagen gleich noch ein Spielzeug für Vati mitnehmen.
 - Auto steht sichtbar an der Straße.
 - Der Händler hat rote Nummern, z. T. Hebebühnen oder Grube für einen gründlichen Check.
 - Viele Händler sind vernetzt und können Autos anderen Händlern anbieten.
 - Viele Händler sind bessere Verkäufer als ich es bin.
 
 Das ein Händler nicht gerne bei einem 40 Jahre alten Golf aus 6ter Hand eine Gewährleistung übernehmen will wo er nicht nachvollziehen wer wann was mit dem Auto getrieben hat ist für mich verständlich.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, das der Händler das oben genannte für "Nix" macht.
 
Alleine schon die Versicherung des auf seinem Gelände stehenden abgemeldeten Autos ist nicht zu vernachlässigen.
 
Falls das Auto draußen steht, ggf waschen, ein verdrecktes Auto sieht nicht so toll aus.
 
Die "rote Nummer" und der Zeitaufwand für eventuelle Probefahrten.  
 
Was verlangt denn da ein Händler an Prozenten?
 
Gruß
 
Reinhard
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Natürlich bekommt ein Händler auch eine Provision. Die wird vorher festgelegt. Umsonst macht das keiner. Oder aber der Verkäufer nennt dem Händler seinen Verkaufspreis, alles was der Händler mehr bekommt ist sein Gewinn.
 
		
	 
	
	
	
		
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		Besser und einfacher wie Maverick kann man es nicht beschreiben.  Ich habe auch einen gelben Audi R8 Spyder bei einem Händler bei mir in der Stadt im Kundenauftrag stehen.  Ich sage dem Händler meinen Wunschpreis der natürlich realistisch sein muss
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Vielen Dank für die Antworten!
 Mich hätten mal im Groben die "Prozente"  in Zahlen interessiert, oder wird das von Fall zu Fall frei verhandelt?  Gibt es "Faustregeln" ?
 
 Gruß und Danke im Voraus
 
 Reinhard
 
		
	 
	
	
	
		
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 Ort: Rüsselsheim Baureihe: C1 bis C6 Baujahr,Farbe: 08 Z06, 04 CE, 92 ZR-1, Baureihe (2): 81, 79, 78 PC, Baujahr,Farbe (2): 86 Artz Cordett, 71 LT1 Conv. Kennzeichen (2): 63 Split Wind., 60 Corvette-Generationen:  
C1 (1953-1962)C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C4 (1984-1996)C5 (1997-2004)C6 (2005-2013) 
	
	
		Reinhard, da gibt es die verschiedensten Honorarmodelle.
 Am häufigsten dürften sein
 - fixe Gebühr von etwa 5-10 Prozent vom Verkaufspreis
 - Basispreis für Verkäufer, Mehrerlös geht entweder an Händler oder Aufteilung 50% Händler / 50% Verkäufer.
 
 Gruß
 
 JR
 
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg) 
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
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		Cash haste ganz vergessen     
Grüße
	
		
	 
	
	
	
		
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		Hallo Jürgen,
 vielen Dank, da kann ich etwas mit anfangen.
 
 Gruß
 
 Reinhard
 
		
	 
	
	
	
		
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 Ort: Spenge (bei Bielefeld) Baureihe: C6 GS Cabrio Baujahr,Farbe: 2010, rot Kennzeichen: HF-WE5 Corvette-Generationen:  
	
	
		Keine Frage, über Molle würde ich ein solches Fahrzeug bedenkenlos kaufen, den kenne ich. Aber meine berufliche Erfahrung deckt sich mit Edgars. Oft stehen bestimmte Fahrzeuge nicht bei einem Händler, sie werden über einen Strohmann vermeintlich privat angeboten. Für mich verdächtig, wenn der Verkäufer nicht der letzte Halter ist. Allerdings bin ich nach über 40 Dienstjahren eher bösgläubig.
 Walter
 
		
	 
	
	
	
		
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 Ort: Hochdorf-Assehheim Baureihe: C3 Schalter Convertible Baujahr,Farbe: 1974 Dark Green Kennzeichen: RP UY 74 H Baureihe (2): C3 Baujahr,Farbe (2): 1974 Corvette-Generationen:  
	
		
		
		18.04.2021, 13:52 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.04.2021, 13:53 von Ulivette.)
	
	 
		Hi, mir persönlich wäre es egal wer von wem was verkauft. Wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Papiere Nummern etc. Nach der Inspektion des Fahrzeuges weiß ich zumindest wie die Vette aussieht und was im Groben auf mich zukommt um Sie betriebsbereit zu machen oder zu halten. Falls nötig würde ich mit jemanden hinfahren der sich etwas technisch mit der Vette auskennt. Dann kann’s t du nach der Inspektion des Fahrzuges immer noch entscheiden und den Preis aushandeln.
 Gruß Uli
 
		
	 
	
	
	
		
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 Ort: Deutschland Baureihe: C4  ZR-1 Baujahr,Farbe: 93 blau Corvette-Generationen:  
	
	
		Ich mache das jetzt seit 39 Jahren ununterbrochen-also KFZ-Handel.
 Früher gabs ja die Kommissionsverträge dafür, die uns schützten für ohne Steuer eingekaufte Autos beim Verkauf den gesamten Preis zu versteuern- und natürlich auch für die echten Auftragsverkäufe.
 Was hier tlw. steht ist allerdings sehr beleidigend für unsere Gilde, die mit absoluter Sicherheit auch schon nicht glänzen kann......ich bin vorgestern deswegen unverrichteter Dinge aus ESSEN ohne GLE-Coupe zurückgefahren.........er hatte mal eben 1 Jahr draufgelogen, wollte dafür aber keinen Cent entgegenkommen.......
 Aber auch wir haben echte Kundenfahrzeuge , die wir verkaufen und ganz sicher nicht in Haftung treten wollen, schließlich vermitteln wir da nur.
 Auch ist ein viel größeres Problem.....viel viel größer........die Schwarzhändler, die als PRIVAT agieren und keinerlei Gewähr geben wollen.
 Ich denke da ist eher was angebracht, nicht beim ordentlichen Händler.
 Allerdings letztendlich findet man wohl nirgends den Königsweg.........
 Aber keinesfalls ist ein Kommissionsverkauf was Schlechtes.
 Es ist ja so, wer die Rose will der muß den Dorn in Kauf nehmen....Rosen ohne Dorn gibts nicht.
 
		
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