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 Baujahr,Farbe: 1979 Braun
 
 
 
	
	
		Hi Zusammen,
 ich hab da mal ne Frage zum Thema "Im Kundenauftrag zu verkaufen". Ich will mir demnächst eine C3 bei einem Händler anschauen. Er bekommt sie in ein paar Tagen in seine Werkstatt und verkauft sie im Kundenauftrag.
 So, nun die Frage : Ist der Händler damit vollständig aus der Verantwortung ? bzw. muss er da wirklich keinerlei Gewährleistung geben ?
 Ich denke zwar schon das der Händler beim Kundenauftrag völlig  raus ist aus der Nummer, aber vielleicht gibt es da ja dann doch noch eine Klausel.
 Mir ist schon klar, das man bei einem Fahrzeug das rund 40 Jahre alt ist, keine großartige Garantie/Gewährleistung geben kann, aber vielleicht gibt es da ja dann doch  eine Klausel , wenn auch nur für kurze Zeit, wie z.B.auf der Heimfahrt)
 
 Beste Grüße
 
 Karl Heinz
 
		
	 
	
	
	
		
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		13.01.2021, 21:51 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.01.2021, 21:53 von Daedalus.)
	
	 
		Du kannst ihn ja mal Fragen warum. Die ehrliche Antwort wäre, dass er sich um die Gewährleistung drücken will.
 Das muss aber nich immer schlecht und betrügerisch sein! Ich hab das mal bei einem Privatverkauf miterlebt und das lief so:
 Ein Auto eines Kunden war in so schlechtem Zustand, dass der Händler es nicht ankaufen wollte bzw. nur einen schlechten Preis zahlen könnte. Es war Einiges zu machen, aber die Substanz war in Ordnung, dennoch nicht wirtschaftlich für den Händler. Er hat aber privaten Käufer und Verkäufer zusammen gebracht. Das kann es z.B. einfacher machen wegen Geldübergabe, Finanzierung, usw. Dadurch konnte der alte Besitzer sein neues Auto durch den Privatverkauf anzahlen und der neue Besitzer den Kauf teilweise finanzieren und der Händler hat dem Vorbesitzer auch ein Auto verkauft. Hatten also alle 3 was davon.
 
 Gruß,
 Alex
 
Das kurze Stück kann man eigentlich auch fahren ...    
		
	 
	
	
	
		
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		Moin, 
 es kann ja mehrere Gründe geben, warum der Händler kein Interesse hatte, das Fahrzeug anzukaufen. Vermutlich war es ihm einfach zu teuer.
 Das heißt nicht, dass es ein schlechtes Auto sein muss bzw. man den Preis nicht dennoch drücken kann, wenn er tatsächlich zu hoch ist. Manchmal sehen das die Verkäufer erst nach einer Weile ein.
 
 Grüße
 Bert
 
		
	 
	
	
	
		
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C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C7 (2014- ) 
	
	
		Meine berufliche Erfahrung sagt mir, zu 99 % ist das eine Masche, um sich bei bekannt mangelhaften Fahrzeugen vor der Gewährleistung zu drücken.
 Gruß
 
 Edgar
 
		
	 
	
	
	
		
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		14.01.2021, 14:39 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.01.2021, 14:42 von Phönix.)
	
	 
		Hallo.
 Man kann es nicht oft genug wiederholen: Finger weg von einem im Auftrag zu verkaufenden Auto.
 Egal, auch wenn der Händler bekannt ist.
 
 Gruß
 
Viele sind davon überzeugt, nur weil sie Lesen und Schreiben gelernt haben, andere zu kritisieren.    
		
	 
	
	
	
		
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		Der letzte Post ist pauschalisiert und Schwachsinn. Mein Auto steht z.B. bei einem renommierten Händler im Kundenauftrag zum Verkauf.  Dabei hilft mir die Bekanntheit des befreundeten Händlers eine größere Zielgruppe anzusprechen, es geht um nichts anderes.
 Die Historie des Fahrzeugs ist bekannt und es gibt keine Geheimnisse.
 
		
	 
	
	
	
		
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		 (14.01.2021, 14:39)Phönix schrieb:  Hallo.
 Man kann es nicht oft genug wiederholen: Finger weg von einem im Auftrag zu verkaufenden Auto.
 Egal, auch wenn der Händler bekannt ist.
 
 Gruß
 
Ich biete 2 Fahrzeuge an im Kundenauftrag weil diese Fahrzeuge bei mir in der Pflege und Wartung sind und ich sie deshalb auch gut kenne(die Fahrzeuge). 
Ich kann als Händler aber nicht nur ein Fahrzeug ankaufen um es zum gleichen Preis weiter zu verkaufen.
Ich stelle z.B. den Kontakt her falls ein ernsthafter Kaufinteressent anruft und die Abwicklung erfolgt immer zwischen dem Verkäufer(Fahrzeughalter) und dem Käufer. 
Ich denke das sollte auch ein wichtiger Punkt sein den es zu beachten gibt. 
Es gab auch oft den Fall das der Wagen auch bei mir in der Halle stand und die Besichtigung bei mir statt fand,aber die Abwicklung zwischen den beiden Vertragspartnern nur mit meiner Hilfestellung erfolgte. 
Aus der Bezahlung habe ich mich rausgehalten.
	 
		
	 
	
	
	
		
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		....trotz meines Schwachsinns, ich verkaufe mein gebrauchtes über Mobile und nicht über Kundenauftrag,denn ich gehöre zu dem einen Prozent, das nichts zu verheimlichen hat. Was du machst geht mir irgend
 wo vorbei.
 Ich nehme an das du damit zufrieden bist.
 
 Es grüßt der Schwachsinn.
 
Viele sind davon überzeugt, nur weil sie Lesen und Schreiben gelernt haben, andere zu kritisieren.    
		
	 
	
	
	
		
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		14.01.2021, 16:39 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.01.2021, 17:51 von Molle.)
	
	 
		Was hat das mit verheimlichen zu tun wenn ein privater Käufer ein Auto über einen Händler verkaufen möchte???Manche Privatpersonen möchten einfach keinen direkten Kontakt zu dubiosen Kaufinteressenten die auftauchen könnten.
 In den heutigen Zeiten kommen ja nicht nur seriöse Kaufinteressenten.
 Wie schnell kriegt man bei einer Probefahrt eine aufs Mützchen, und zack Auto weg.
 
		
	 
	
	
	
		
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C1 (1953-1962)C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C4 (1984-1996)C5 (1997-2004)C6 (2005-2013) 
	
	
		Es gibt eine Reihe von (hochwertigen) Fahrzeugen, die praktisch nur über seriöse Händler mit der entsprechenden Reichweite zu verkaufen sind bzw. die als Vermittler mit ihren Kontakten zwischen Käufer und Verkäufer stehen.
 Deswegen ist und bleibt diese Pauschalaussage schlichtweg falsch.
 
 Gruß
 
 JR
 
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg) 
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
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