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 24.06.2020, 21:48 
		Hallo werte Vette-Gemeinde, 
folgende Frage zwecks Distanzscheiben für eine C7 Stingray mit Serienbereifung: 
Meines (wahrscheinlich mittlerweile überholten) Wissens muss die Lauffläche des Reifens durch die obere Kante des Radlaufes abgedeckt sein...    
In einem älteren Beitrag wurde berichtet, das an der Stingray bereits bei 10mm Scheiben pro Seite an der Hinterachse Probleme bezüglich Eintragung 
auftreten könnten. (Begründung: Reifenflanke wäre nicht mehr abgedeckt)
 
Ich hoffe Ihr könnt mich auf den aktuellen Stand bringen, was an der Stingray geht und was nicht (zumindest nicht ohne weitere Maßnahmen) 
Danke vorab & Grüße!
	
		
	 
	
	
	
		
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		An meiner C7 Stingray waren 10er Distanzen, die waren auch noch nicht ganz bündig. Also kein Problem. In der Schweiz hatte ich die auch eingetragen bekommen.
	 
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		24.06.2020, 23:34 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.06.2020, 23:58 von JedeVette.)
	
	 
		 (24.06.2020, 21:53)sto schrieb:  An meiner C7 Stingray waren 10er Distanzen, die waren auch noch nicht ganz bündig. Also kein Problem. In der Schweiz hatte ich die auch eingetragen bekommen. 
Ich wollte nur vermeiden, das ich die Teile nur mit bördeln oder sonstigen Umbauten eingetragen bekomme... 
Nach der Befragung des schlauen google bekommt man vielfältige Antworten von "kein Problem"     bis hin zu "keine Chance"     was den Überstand der Lauffläche angeht.
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Bei mir sind 10mm an allen 4 Seiten eingebaut und vom TÜV abgenommen.
	 
Gruß
 Götz
 
		
	 
	
	
	
		
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		Ich habe 10 mm Distanzscheiben von SCC mit Gutachten vom TÜV Austria an allen Rädern ohne Probleme eintragen lassen. Eintragung nur für eine Achse ist wohl das größere Problem. 
Bördeln wäre bei Glasfaser bestimmt eine besondere Herausforderung    
Gruß 
Stefan
	
		
	 
	
	
	
		
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		Hallo JedeVette,ich kenne auch nur die Bestimmung, daß der Kotflügel oben auf einer Länge von 10cm die Lauffläche abdecken muß. Die Flanken, also die Seiten des Reifens, können durchaus darüber hinausragen. So ist es bei meiner C6 und auch eingetragen.
 Grüße
 Axel
 
Axel Pfeiffer
 
		
	 
	
	
	
		
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		Hallo,
 @ Götz, @ Stefan,
 
 laut SCC Gutachten für die C7 Stingray sind bei Scheibendicken von 3-12 mm die Serien Rändelbolzen jedoch mit längeren Schaftmuttern möglich.
 
 Könntet Ihr noch sagen, welches System bei Euren 10 mm Scheiben verbaut ist?
 
 System 5 mit einfacher Distanzscheibe, oder System 2 mit doppelter Zentrierung ?
 
 Danke, Gruß Gert
 
		
	 
	
	
	
		
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		25.06.2020, 10:22 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.06.2020, 10:30 von Chevyvette90.)
	
	 
		Ich hab letztens welche von SCC verbaut und wollte diese eintragen lassen doch der Prüfer meinte nur über §21 möglich da Importfahrzeug     
Zur Rad/Reifenabdeckung habe ich folgendes im Netz gefunden.
 
NACH Paragr.36a StVZO
 
* Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben 
* Laufflächenbreite der Reifen muss mind. abgedeckt sein 
* äußerer Rand der Abdeckung muss möglichst weit seitlich 
* vordere u. hintere Kante der Abdeckung dürfen bis 150 mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie enden
 
NACH 78/549/EWG:
 
* in dem Teil, der durch die Radialebene 30° vor u. 50° hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Abdeckungen mind. die Gesamtbreite des Reifens abdecken; Aufschriften, Verzierungen, Scheuerleisten u. -rippen auf Reifen bleiben unberücksichtigt 
* die hinteren Kanten der Abdeckungen dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden, die 150 mm über d. Radmitte liegt u. der Schnittpunkt der hinteren Kanten mit dieser Ebene muss innerhalb der Längsmittelebene des Reifens liegen. 
* Umriss u. Lage der Abdeckungen müssen möglichst nahe am Reifen liegen. Vor allem innerhalb des Teiles, der durch Radialebenen gebildet wird, müssen erfüllt sein: Die Projektion der Tiefe der Außenkanten der Abdeckungen muss mind. 30 mm betragen. Sie darf sich bis zu den Ebenen hin auf 0 mm verringern u. der Abstand zwischen den Unterkanten der Abdeckungen der durch die Radmitte verlaufenden Achse darf den statischen Durchmesser des Reifens nicht übersteigen
	
                                                                                                                             ![[Bild: 47915314xb.gif]](https://up.picr.de/47915314xb.gif)  
		
	 
	
	
	
		
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		Ich habe auch alles bei DLP KFZ-Design bestellt und seit gestern eintragen lassen.
 4x 10mm.
 
 Gab keine Probleme und sieht viel besser aus :)
 
		
	 
	
	
	
		
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		25.06.2020, 21:48 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.06.2020, 22:35 von Ing.M.Frank.)
	
	 
		 (25.06.2020, 07:25)StevesRay schrieb:  Ich habe 10 mm Distanzscheiben von SCC mit Gutachten vom TÜV Austria an allen Rädern ohne Probleme eintragen lassen. Eintragung nur für eine Achse ist wohl das größere Problem.
 Bördeln wäre bei Glasfaser bestimmt eine besondere Herausforderung
   
 Gruß
 Stefan
 
Hi Stefan,
 
Ja Glasfaser bördeln wäre lustig. Also Distanzscheiben auf der HA ist kein Problem, es ist nur fahrdynamisch unsinnig vorne breitere Scheiben als hinten zu montieren. Deshalb wird das auch nicht eingetragen, außer es wären z.B. b=5mm an der VA und an der HA keine montiert, als Grenzfall sozusagen.
  (25.06.2020, 10:22)Chevyvette90 schrieb:  Ich hab letztens welche von SCC verbaut und wollte diese eintragen lassen doch der Prüfer meinte nur über §21 möglich da Importfahrzeug    
 [...]
 
Hallo,
 
wenn du ein Importfahrzeug hast, das nach §21 StVZO eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge hat, dann muss jede Änderung, egal ob dies ein §19(3) wäre oder nur eine ABE die du mitführen musst durch einen §19(2) StVZO (in Verbindung mit §21 StVZO) eingetragen werden. Die ABE für ein bestimmtes Bauteil ist dann beim Importfahrzeug nicht gültig, da du keine EG-Typgenehmigung (oder nationale Betriebserlaubnis) hast auf die sich die ABE bezieht (siehe Zul.-Besch. Teil 1: Feld 2.2, also Typschlüsselnr. ist ausgenullt und Feld K enthält keine EG-Typgenehmigung). 
 
Heißt also vereinfacht für ein Importfahrzeug muss praktisch alles was am Fahrzeug geändert wird (nach StVZO relevant) eingetragen werden.
 
Gruß Martin
	 
		
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