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 Ort: Rüsselsheim Baureihe: C1 bis C6 Baujahr,Farbe: 08 Z06, 04 CE, 92 ZR-1, Baureihe (2): 81, 79, 78 PC, Baujahr,Farbe (2): 86 Artz Cordett, 71 LT1 Conv. Kennzeichen (2): 63 Split Wind., 60 Corvette-Generationen:  
C1 (1953-1962)C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C4 (1984-1996)C5 (1997-2004)C6 (2005-2013) 
	
	
		Das Problem mit einer Veranstalterhaftpflichtversicherung ist, dass alle Schäden, die mit einem Kfz verursacht werden, nicht gedeckt sind.
 Das bringt mir bei der Rheinhessentour z.B. dann gar nichts.
 
 Gruß
 
 JR
 
		
	 
	
	
	
		
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		Nur mal für mein besseres Verständnis: 
Jedes angemeldete Fahrzeug muss ausreichend versichert sein, um mit dem Fahrzeug verursachte Schäden begleichen zu können.
 
Wenn jetzt jemand mit seinem Fahrzeug bei einem Treffen auf ein anderes Fahrzeug auffährt, oder einen Fußgänger anfährt, müsste das doch von der normalen Fahrzeugversicherung gedeckelt sein, ist es im normalen Straßenverkehr ja auch. Oder wird das dann auf mich als Veranstalter abgewälzt?
 
Wenn dem so ist und das wie Jürgen ja schrieb nicht versicherbar ist, dann kann eigentlich niemand mehr ein Treffen organisieren, ohne ständig daran zu denken, dass er notfalls sein Haus oder sonstiges verkaufen muss     
Bin echt gespannt wie das noch weitergeht, aber wahrscheinlich werde ich am Ende sagen : TYPISCH DEUTSCH     
Gruß  Joachim
	
 
		
	 
	
	
	
		
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		13.09.2018, 13:26 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.09.2018, 13:27 von Yankeededandy.)
	
	 
		Die Haftung bei gütlich ablaufenden Unfällen ist ja nicht das Problem. Streitfälle sind es. Übliche und halt auch unfaire Praxis ist es, nicht nur den vermeintlichen direkten Unfallverursacher, sondern auch   „Mittäter“ einzuklagen. Beliebt sind da Grundstückbesitzer oder halt Veranstalter. Da wird im Vorfeld auch nicht gefragt, ob eine Mitverantwortung bestand. Es ist einfacher und billiger, einfach mal so einzuklagen. Diese Fälle sind das Problem. 
 Ich glaube nicht, dass sowas häufig passiert aber verstehe, dass man sich absichern möchte, sei es mit geeigneter Versicherung oder/und einem Haftungsauschluss.
 
 Gruss, Martin
 
		
	 
	
	
	
		
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		So lange nichts passiert ist ja alles im grünen Bereich und niemand hat/macht Probleme. Man sollte halt einfach so fair sein und sich bei einem entstandenen Schaden melden, dann läuft das auch meist reibungslos über die Versicherungen. Es gibt halt immer ein paar Honks die alles aushebeln müssen.
 Schade ist halt dass durch diese Honks solche Veranstaltungen dann irgendwann nicht mehr stattfinden können, weil immer die Frage mit der Haftung bleibt.
 Ob das nun ein stehendes Treffen oder eine Ausfahrt ist spielt keine Rolle.
 Ich/wir backen an Christi Himmelfahrt auch nur noch kleine Brötchen. Die Chance das es zu einem Zwischenfall kommt ist halt emens kleiner als bei grösseren Veranstaltungen.
 Trotzdem hoffe ich, sollte mal was passieren, dass sich die Parteien die es betrifft gütlich einigen, ohne mich damit rein zu ziehen.
 In dem Sinne, weiterhin viel Glück Joachim, auf dass das Treffen in Böblingen eine Zukunft hat.
 
Grüsse 
Manu & Mike 
 ![[Bild: osc_logo_klein.gif]](https://www.corvetteforum.de/fotos/osc_logo_klein.gif) C4 geht auch  
		
	 
	
	
	
		
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		Joachim, prinzipiell hast Du Recht, dass die Fahrzeuge versichert sind und theoretisch daraus entstandene Schäden abgedeckt sein müssten. 
Ich hatte im letzten Jahr bei der Orga der RHT folgende Bauchschmerzen:
 
Wir haben in Idar-Oberstein auf dem Schleiferplatz (normal nicht öffentlich zugänglich) geparkt. Dafür hatte ich von der Stadt auf meinen Namen eine Ausnahmegenehmigung bekommen.
 
Was wäre gewesen, wenn wir nach der Mittagspause dort losgefahren wären und ein Fahrzeug hätte eine Menge Öl verloren, dass sich seinen Weg ins Erdreich gebahnt hätte. Pflaster und Erdreich hätten großzügig entsorgt und erneuert werden müssen.
 
Welches Auto da genau gestanden hätte, wäre im Nachhinein natürlich nicht mehr feststellbar gewesen.
 
Rate mal, wer von der Stadt Idar die Rechnung bekommen hätte?    
Ich habe das dann so gelöst, dass Sina nach dem Einparken der Fahrzeuge Bilder gemacht hat, aus dem der Standort jedes einzelnen Fahrzeugs hervorging, um im Zweifelsfall dem Verursacher habhaft zu werden.
 
Damit wollte ich nur zeigen, dass in manchen Situationen trotz versicherten Autos dem Organisator das gar nichts nützt und er auch mit einer Veranstalterhaftpflichversicherung trotzdem im Regen steht.
 
Gruß
 
JR
	
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg) 
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
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C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C7 (2014- ) 
	
	
		Es gibt viele Situationen, völlig abseits von ineinanderfahrenden Teilnehmern,  die zum Problem werden können. Da geht der Händler hin und macht sein Zelt nicht richtig fest und der Veranstalter kontrolliert das auch nicht. Das fliegt aufs Auto bei der Windböe oder, schlimmer, verletzt einen Besucher. 
 Da ist man schnell im Bereich der groben Fahrlässigkeit und einer eventuellen Haftung.
 
 Man muss da sorgfältig agieren, wie es JR schon beschrieben hat und kontrollieren, um das Risiko zu minimieren. Probleme gibt es eigentlich unter den Teilnehmern selten oder nur dann, wenn einer nicht ausreichend versichert ist oder keine Kohle hat.
 
 Gruß
 
 Edgar
 
		
	 
	
	
	
		
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		Bei den Forunstreffen haben wir immer eine Veranstalterhaftversicherungen. Kostet nicht die Welt und man ist auf der sicheren Seite, falls doch mal was passiert.MfG Ralf
 
Erfahrung, ist die Summe der begangenen Fehler
 
		
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