| 
		
	
	
	
		
	Beiträge: 94 
	Themen: 31 
	Registriert seit: 08/2011
	
	 
 Ort: USA Baureihe: C3 327 L79 Baujahr,Farbe: 1968 green metallic Kennzeichen: UShistorical Baureihe (2): 1986, rauchsilber Baujahr,Farbe (2): 560SL Kennzeichen (2): NEA SL 65 Baureihe (3) : 2005 silber Baujahr,Farbe (3) : SL600 Bi-Turbo Kennzeichen (3) : ULFO 066 Corvette-Generationen:  
	
	
		Hallo,
 Mit meinem Rückzug aus USA habe ich meine 68 Corvette Convertible 327/L79 mitgebracht.
 
 Im Frühjahr steht nun §21 und H-Abnahme an.
 
 vieles, wie Fahrwerk, Lenkung, Bremsen, Radlager, Diff, U-Joints, Bremsleitungen, Trailing arms, neues Verdeck (Al Knoch)  usw..... habe ich bereits in USA überholt, bzw instangesetzt oder instandsetzen lassen.
 
 in Bezug auf den Blinkern und Bremslicht habe ich nun folgende Frage:
 
 rote Blinker sollten bei diesem Baujahr kein Problem darstellen - wie sieht es eigeltich mit dem „mitblinkenden“ Bremslicht aus?
 
 Muss ich vom Blinkerimpuls trennen?
 
 Oder ist dies bei einer 68ger mit roten Blinkern (noch) erlaubt?
 
 Grüße
 
 Jörg
 
Joerg
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 3.094 
	Themen: 124 
	Registriert seit: 01/2003
	
	 
 Ort: Berlin Baureihe: c3 1969 Baujahr,Farbe: 1969 Schwarz Baureihe (2): schwarz Baujahr,Farbe (2): c3 Corvette-Generationen:  
	
	
		Hallo,
 ich habe beides schon erlebt. Bei einer Corvette wurde es so durchgewinkt und bei einer anderen wollte der Prüfer dass  eine gesonderte Birne rein kommt, damit die Signale nicht auf einen Faden gehen.
 Habe damals einfach eine Fassung in des Gehäuse gefrässt und ein neues Kabel für Bremslicht verlegt.
 
 Du wirst wohl schaune müssen wie Dein Prüfer drauf ist.
 Im Zweifelsfall vorher bei unterschiedlichen  Prüfern erkundigen.
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 109 
	Themen: 3 
	Registriert seit: 06/2015
	
	 
 Ort: Sehnde Baureihe: C3 Convertible Baujahr,Farbe: 1973 rot Corvette-Generationen:  
	
	
		Hi,nein, erlaubt  ist es nicht.
 
 Aber: Es bleibt Dir überlassen, ob Du den TÜV-Prüfer auf dieses Problem hinweist.
 
 Ich wusste dies bis vor kurzem nicht einmal und bin so (unwissend) durch den TÜV gekommen. Die Ausnahmegenehmigung für die roten Blinker reichte aus. Es wurden alle Funktionen getrennt geprüft.
 
 Vorne auf weißes Standlicht umklemmen ist allerdings Pflicht und die roten Sidemarker hinten sollten (bei der HU) sicherheitshalber auch keine Glühbirnen enthalten.
 
 Grüße Thomas
 
There was a time before we were born 
If someone asks, this is where I'll be, where I'll be      
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 602 
	Themen: 74 
	Registriert seit: 05/2015
	
	 
 Corvette-Generationen:  
	
	
		Moin,
 ausschlaggebend ist das was die Zulassungsstelle meint.
 Denen ist es völlig egal was der Tüv einträgt oder nicht.
 Ich würde alles in einer bekannten US Werkstatt umrüsten lassen.
 Die kennen schon Ihre Tüv Prüfer und haben ggf. die besseren Argumente.
 
 Ich fahre eine 82´er.
 Die wollten mir, obwohl eingetragen, keine roten Blinker zulassen.
 Ich blieb hartnäckig. Dann hat der Sachbearbeiter den Fall mit einem Kollegen in Osnabrück besprochen.
 Der hat dann ein zusätzliches Dokument gefaxt und mir wurden die roten Blinker zugelassen.
 Natürlich alles mit Extrakosten. Die "Extrazulassung" wurde amtlich beglaubigt und muss mitgeführt werden.....
 
 Tja, ich kann nur sagen wie es bei mir war......
 Ähnlich war es mit dem "kleinen" Nummernschild.(ist vom Tüv eingetragen)...was für ein Drama. Ging dann aber doch ohne Zusatzgenehmigung seitens der Zulassungsstelle....
 
 beste Grüße
 
 Claus
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 3.430Themen: 50
 Registriert seit: 02/2002
 
 
 Ort: Brühl
 Baureihe: C3
 Baujahr,Farbe: 76  Rot
 
 
 
	
	
		@@@  
 Bis 69 sind rote Blinker erlaubt . Mußt nur die Warnblinkanlage ändern.
 
 Mfg  Jörg
 
 
 
 
 
 .
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 94 
	Themen: 31 
	Registriert seit: 08/2011
	
	 
 Ort: USA Baureihe: C3 327 L79 Baujahr,Farbe: 1968 green metallic Kennzeichen: UShistorical Baureihe (2): 1986, rauchsilber Baujahr,Farbe (2): 560SL Kennzeichen (2): NEA SL 65 Baureihe (3) : 2005 silber Baujahr,Farbe (3) : SL600 Bi-Turbo Kennzeichen (3) : ULFO 066 Corvette-Generationen:  
	
	
		Jörg,
 Was meinst Du mit Änderung an der Warnblinkanlage?
 
 Was ist hier zu tun? Kann mir gerade nicht vorstellen was da zu ändern wäre?
 
 Grüße
 
 Jörg
 
Joerg
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 314 
	Themen: 19 
	Registriert seit: 11/2007
	
	 
 Ort: Hockenheim Baureihe: ex-C3 L46 Baujahr,Farbe: 1969 burgundy Baureihe (2): Buick GS Stage1 Baujahr,Farbe (2): 1970 Corvette-Generationen:  
	
	
		Hallo hjwbac-Jörg, 
bei vielen Amis leuchten die Bremslichter hinten konstant wenn man auf die Bremse geht - trotz aktivierter Warnblinkanlage. Das darf in D nicht sein, Warnblinken hat Vorrang vor Bremsen. 
Falls der Prüfer drüber stolpert, kann man mit wenig Aufwand fertige Module (zu kaufen z.B. hier  oder in der Bucht ) einkabeln, die diese Logik abbilden. Oder man bastelt sich das mit 2 Relais selbst.
 
Viele Grüße 
Carsten
	
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 32.493 
	Themen: 534 
	Registriert seit: 09/2003
	
	 
 Ort: Rüsselsheim Baureihe: C1 bis C6 Baujahr,Farbe: 08 Z06, 04 CE, 92 ZR-1, Baureihe (2): 81, 79, 78 PC, Baujahr,Farbe (2): 86 Artz Cordett, 71 LT1 Conv. Kennzeichen (2): 63 Split Wind., 60 Corvette-Generationen:  
C1 (1953-1962)C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C4 (1984-1996)C5 (1997-2004)C6 (2005-2013) 
	
	
		Als meine 81er aus USA gekommen ist, wurde die sogar im so strengen Hessen mit roten Blinkern zugelassen.
 Es kommt nur drauf an, was der Prüfer in das Gutachten als Begründung für eine Ausnahmegenehmigung schreibt, dann geht das sogar in Hessen bei der Bündelungsbehörde durch.
 
 Der Unterschied beim Warnblinker ist - wie schon vom Vorposter geschrieben -  dass in D der Warnblinker Priorität vor dem Bremslicht haben muss, in USA ist es andersrum.
 
 Gruß
 
 JR
 
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg) 
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 83 
	Themen: 8 
	Registriert seit: 10/2015
	
	 
 Ort: Hamburg Baureihe: C3 Baujahr,Farbe: 75/gelb Baureihe (2): BB 502 Corvette-Generationen:  
	
	
		Ich habe mein Auito 1981 gekauft. (Baujahr 75) Dort waren damals schon Blinker hinten rot eingetragen. Auch Kleinkraftradkennzeichen. Habe noch nie irgendwelche Probleme damit bei der HU gehabt. Seit 97 habe ich allerdings eine rote 07er NR.LG. Kalle/HH
 
		
	 |