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		Also wenn ich jemanden 40 Jahre mein Auto anvertraue und er in der Zeit mein Freund geworden ist,frage ich mich.
 Warst du nicht bei der Beerdigung und kanntest seine Familie nicht?
 Das währ doch der erste Weg um alles richtig zu stellen.
 
 cu.Ulli
 
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Berühmt zu sein auf Facebook ist genauso wie reich zu sein bei Monopoly.
 
		
	 
	
	
	
		
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		@V10BOY: Um es vorsichtig auszudrücken, die Witwe war Erbe und nach dem Tod für mich nicht mehr erreichbar.
 Ebenso @CologneCruiser: Die Witwe war über den Fahrzeugbstand und Eigentümer sehr wohl informiert!!!
 
		
	 
	
	
	
		
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		Vielen Dank @Vette58
 Du hast meine Frage auf den Punkt gebracht.
 
 Vielleicht kennt aber hier jemand den aktuellen Besitzer?
 
 Bei der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von einem Erben schützt den Käufer das Gesetz
 bei dem gutgläubigen Kauf einer Sache aus dem Erbe, d. h. auch wenn die Erben im Besitz
 der Corvette waren, waren sie nicht Eigentümer.
 
 Meine Vette, die veräußert wurde, wurde gestohlen bzw. ist abhandengekommen,
 daher ist der Kauf von vorneherein ungültig und der Käufer ist nicht der Eigentümer!
 
 Den Käufer schützt das Gesetz und er kann deswegen nicht belangt werden!!!
 
 Grüße
 
		
	 
	
	
	
		
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C1 (1953-1962)C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C4 (1984-1996)C5 (1997-2004)C6 (2005-2013) 
	
	
		Ich vermute mal, dass das juristisch viel komplizierter ist als Du glaubst.
 Dein Auto wurde Dir nicht gestohlen, sondern es wurde - meiner Meinung nach - unterschlagen.
 
 Und dann ist ein gutgläubiger Erwerb durch den jetzigen Eigentümer sehr wohl möglich.
 
 Damit wäre er aber raus aus der Sache, das Auto bliebe bei ihm und Du könntest Dich nur bei den Erben schadlos halten.
 
 Gruß
 
 JR
 
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Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
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		@ Scorpion, dann ist ja bald alles meiner Schilderung zufolge. Also wirst du dem aktuellen Halter gegenüber als "erleichterter " Eigentümer auftreten. Ich würde vorläufig unter Hinweis auf erhebliche Kostenfolge ihm anbieten, die Sache erstmal ohne Anwalt zu regeln.  Der müßte  dann im Gegenzug sich an die Witwe wenden, die wird natürlich nicht sagen, sie hat ihm ein Fahrzeug bewußt verkauft, ohne das es ihr gehört.Gibt es dann Probs, nicht fackeln, direkt zum Anwalt oder wohl noch besser den "Forumsadvokaten" Maseratimerlin hinzuziehen, sofern er denn Zeit und Lust hat. Fragen kostet nichts. ist auf jeden Fall was ich so sagen kann, ein sehr guter Profi seines Fachs.
 Das gibt also Ärger, so oder so......aber der  jetzige "Interimshalter" hat ganz sicher keine Lust auf Streit und Kosten.
 Nicht schlecht wäre zu ermitteln, ob ggfls. beim VK er über mögliche Ansprüche von dir informiert worden war, die dann a priori als gegenstandslos von der Witwe angesagt wurden.......Sollte das der Fall sein, kann er sich ggfls. beim Ankauf anrüchig  oder gar arglistig verhalten haben. Man sollte schon prüfen, ob das Ding von Anfang an überhaupt sauber abgegangen ist.
 
 Alternativ: Strafanzeige wegen Fahrzeugdiebstahl bzw. Unterschlagung. In dem Moment wird das ein Offizialdelikt und die Staatsanwaltschaft muß von Amts wegen den Sachverhalt ermitteln bzw. aufklären.
 
 Aber du mußt auf jeden Fall nunmehr aktiv werden.
 
		
	 
	
	
	
		
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		Ich glaube nicht, dass es so sein wird - der wird das Auto behalten dürfen - siehe mein letztes Posting.
 Die Juristerei kann da ziemlich spitzfindig sein.
 
 Um mal richtig den Advocatus Diaboli zu spielen:
 
 Wenn die Erben behaupten, dass der Opa immer gesagt hat, dass er vor zig Jahren das Auto mit mündlichem Kaufvertrag und Schwarzgeld (lange verjährt) erworben hat, wird das nochmal komplizierter, dann steht da einfach nur Aussage gegen Aussage.
 
 Gruß
 
 JR
 
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		Hallo Testfahrer,
 vielen Dank noch mal für die abschließende Betrachtung und Zusammenfassung.
 
 Natürlich habe ich schon mit Anwälten in Kontakt gestanden, auch weiterhin,
 aber die verschiedenen Meinungen hier im Forum waren doch sehr hilfreich.
 
 Und vielleicht hat man mal gesehen, wie schnell sich ein Traum in Luft auflösen kann..
 
 Ich wünsche es jedenfalls keinem.
 
 Schönen Abend
 
		
	 
	
	
	
		
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		N`Abend JR,
 wie blind Justitia ist, habe ich schon zu oft in meinem Leben erfahren dürfen.
 
 Ich sehe bei meinem Fall auch nichts Juristisches, das sich von alleine klärt,
 aber Fakt ist, das ich mein Eigentum immer noch nachweisen kann.
 
 Dies war mein erster mit 25 Jahren zusammengesparter Traum,
 und das 1982.
 
 So etwas gibt man nicht mehr auf...
 
 Schönen Abend
 
		
	 
	
	
	
		
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		Ich drücke Dir fest die Daumen!
 Gruß
 
 JR
 
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		Drück Dir auch die Daumen,  das Justitia diesmal nicht ganz blind oder zumindest nicht zu teuer ist!!! 
Kann mir sehr gut vorstellen wie es Dir gerade geht!     
Gruß
 
Armin
	
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