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		Endlich habe ich die TÜV - Hürde und das H - Kennzeichen geschafft. Der TÜV - Prüfer hat mir für hinten eine Kennzeichengröße von max. 320 x 160 mm in die Papiere eingetragen. 
Nun hat mir der Leiter der Zulassungsstelle heute ein Pizza-Blech mit 340 x 200 mm zugeteilt mit dem Kommentar "Die TÜV - Prüfer messen nie genau....dass passt schon"     
Natürlich passt das Kennzeichen nicht rein und morgen Düse ich wieder zur Zulassungsstelle für eine Fahrzeugvorführung.
 
Darf die Zulassungsstelle so ein Mist machen? Ist das Willkür oder tatsächlich deutsches Recht?
 
Udo
	
1972er Surviver aus North Carolina.
 
		
	 
	
	
	
		
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		Die dürfen und machen auch.
 Darüber gibt es hier im Forum Postings ohne Ende!
 
 Gruß
 
 JR
 
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Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
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		Was der TÜV in die Fahrzeugpapiere einträgt ist nicht immer für andere Behörden bindend. 
Die Größe und Ausführung der Nummernschilder bestimmt nunmal die Zulassungsstelle. 
Hat man - wie in meinem Fall - einen Fotobeweis der maximal möglichen Größe dabei und  einen einsichtigen Mitarbeiter der Zulassungsstelle vor sich, dann wird es meist auch etwas mit dem/den kleinen Kennzeichen. 
Ich habe allerdings für die offensichtlich notwendige Ausnahmegenehmigung einige Euronen extra berappen dürfen.
 
Good Luck!    
Markus
	
		
	 
	
	
	
		
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		... niemals ohne Vette und vieeeeel Geduld zur Zulassungsstelle.
 Viele Grüße, Mirko
 
		
	 
	
	
	
		
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Viel Glück
 
Uwe
	
 
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		Zitat:Original von ReckwemWas der TÜV in die Fahrzeugpapiere einträgt ist nicht immer für andere Behörden bindend.
 Die Größe und Ausführung der Nummernschilder bestimmt nunmal die Zulassungsstelle.
 
Danke. Unbefriedigendes Ergebnis, aber genau dass wollte ich Wissen !!!
 Zitat:Hat man - wie in meinem Fall - einen Fotobeweis der maximal möglichen Größe dabei..... 
Hatte ich auch, aber nützte nix. Heute geht es noch einmal mit der C3 zur Zulassungsstelle und dann heißt es hoffen. Die großen Pizzablech-Nummernschilder kleben schräg in den Aussparungen.....mal schauen ob dass den Amtsleiter überzeugt. Und immer lächeln     
Udo
	 
1972er Surviver aus North Carolina.
 
		
	 
	
	
	
		
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		Reckwem schrieb: Zitat:Was der TÜV in die Fahrzeugpapiere einträgt ist nicht immer für andere Behörden bindend. 
Wie bitte? Wozu gibt es dann so einen TÜV-Eintrag überhaupt, wenn er offenbar nur empfehlenden Charakter hat? 
Gilt das für andere TÜV-Aktionen etwa auch? Das müsst ihr mal auf euch wirken lassen!     
Es gibt in Deutschland - abgesehen von den netten und kooperativen Mitarbeitern in ganz vielen Zulassungsstellen - bei einigen Zulassungsstellen leider extrem bürokratische, welt- und technikferne Prinzipienreiter, die es immer wieder schaffen durch geradezu schon schikanöse Kennzeichenvergaben ein ursprünglich mal sehr schönes Auto so richtig zu verunstalten. 
 
Mich betrifft dieses Problem übrigens nicht. Aber wenn das mal der Fall sein sollte, werde ich mich mit diesem Thema an den Bundestagsabgeordneten meines Vertrauens wenden. Man muss sich doch nicht jede Behördenwillkür gefallen lassen. Es geht übrigens hier nicht um die automobilen Profilneurotiker, die zur Aufwertung des eigenen Egos grundlos ein Miniaturkennzeichen allerkleinster Form wollen, obwohl ein normales passen würde, sondern um diejenigen, an deren Fahrzeug eben ein normales Kennzeichen mangels Platz nicht sinnvoll montiert werden kann. Lasst euch so etwas nicht gefallen und wendet euch an eure gewählten Volksvertreter. Schon die Römer sagten: Steter Tropfen höhlt den Stein!
 
Deutsche sind groß im Meckern, aber schwach im Handeln.
 
Viele nette, vette Grüße 
Peter
    
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		Hi zusammen 
Auch mir ging es bei der C5 so. Kleines Kennzeichen in den Fahrzeugpapieren eingetragen und bei der Ummeldung vorgelegt.. Bei der Zulassungsstelle wurde es nicht anerkannt. Nach Rücksprache mit dem Amtsleiter wurde mir erklärt, daß wär eine Gefälligkeitseintrageung. Die Zulassungsstelle könne alle Eintragungen anzweifeln.Danach wurde ich zur TÜV Prüfstelle geschickt, um die Eintragung prüfen zu lassen. Der Prüfer der TÜV-Prüfstelle ist nicht mal aufgestanden, geschweige aus dem Büro gegangen. Antwort: Dann muss man eben Halterungen machen lassen, damit das Kennzeichen montiert werden kann.    Der Blanke Wahnsinn. 
Gruß Dieter
	
		
	 
	
	
	
		
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		Hughes500 schrieb: Zitat:Nach Rücksprache mit dem Amtsleiter wurde mir erklärt, daß wär eine Gefälligkeitseintrageung. 
Das dürfte es m. E. natürlich nicht geben. Dadurch werden doch alle sonstigen TÜV-Eintragungen in ihrer Glaubwürdigkeit reduziert.
 
und weiter:
 Zitat: Der Prüfer der TÜV-Prüfstelle ist nicht mal aufgestanden, geschweige aus dem Büro gegangen. 
Da hätte ich allerdings auf einen Ortstermin und eine Inaugenscheinnahme bestanden.
 
Für die C5 habe ich kürzlich in Ladenburg eine sehr pfiffige Lösung gesehen: Die Corvette-Blende vorne in der Mitte war entfernt und in dem nun frei gewordenen Ausschnitt saß ein kleines legales, abgestempeltes, rechteckiges Kennzeichen. Nebeneffekt: Bei Treffen etc. konnte man die Blende wieder aufsetzen und hatte vorne kein sichtbares Kennzeichen mehr. Nur sollte man dann vor dem Losfahren nicht vergessen, diese Blende wieder abzunehmen...    
Viele nette, vette Grüße 
Peter
    
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Grüße Goldi     
		
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