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		Zitat:Original von cooperHi Mike,
 
 das Gutachten vom TÜV dient den Behörden allenfalls als Rechtfertigung, die Ausnahme zu machen. In meinem Fall wurde die Vorführung des Autos zur Inaugenscheinnahme plus ein neues Gutachten vom hiesigen TÜV verlangt, obwohl im Fahrzeugschein bereits ein Gutachten für ein kleines Schild hinten eingetragen war (hatte der Vorvorbesitzer beantragt).
 
 Nachdem dann der Dienststellenleiter höchstpersönlich mit Zollstock nachgemessen hatte, dass der TÜV-Sachverständige Recht hatte, bei der Gelegenheit aber deutlich machte, dass ein Umbau eventuell doch zumutbar sei und das Gutachten diesbezüglich falsch sei, bekam ich trotzdem eine neue Ausnahmegenehmigung für ein kleines Kennzeichen hinten. Natürlich kostenpflichtig. Die Kosten würden sich an den Einsparungen orientieren, die ich nun hätte, da ich nicht umbauen müsste -- er schätzte sie auf 1000 Euro, so sei das Gesetz. Aber er ließ Gnade vor Recht ergehen und berechnete mir nur 100 Euro für die neue Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, die ich ja bereits hatte.
 
 Naja, die insgesamt 250 Euro und 6 Stunden Zeitaufwand haben sich für mich gelohnt, es ist ein absolutes Traumkennzeichen
  
 Viele Grüße, Mirko
 
Genauso kenne ich das auch. Es ist eine gebührenpflichtige Ausnahme, die begründet sein muß. 
Idealerweise durch ein Gutachten + die Inaugenscheinname durch die Zulassungsstelle. 
Bei mir gabs da, wie gesagt, nie Probleme und die Zulassung nimmt die Gebühr gerne. 
Wohlgemerkt: HINTEN!
 Zitat:Original von oeliWo steht das? Das lese ich anders.
 Die von Dir zitierten Textpassagen beziehen sich auf grundsätzlich alle Kfz, wobei von "in der Regel" geschrieben wird.
 Unter 1.7 wird von einer Ausnahme von "der Regel" gesprochen, in speziellem Fall Oldtimer.
 Das würde ich beides getrennt voneinander lesen.
 
Nein. 
Zuerst geht es in dem Text darum wie ein Kennzeichen überhaupt auszusehen hat. 
Danach wird gesagt daß es Ausnahmen geben KANN und das sich diese Ausnahmen NUR auf das hintere Schild beziehen.  
Vorne werden KEINE Ausnahmen gewährt. 
Nachfolgend werden die Ausnahmen detailiert behandelt (z.B. für Oldtimer).
 
Du hast aber Recht, daß das durch den Textabschnitt  " ist in der Regel ausreichend" mißverständlich interpretiert werden kann.
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von scmikeVorne werden KEINE Ausnahmen gewährt.
 
Davon abgesehen, dass sich dieses Thema jährlich wiederholt kommen solche Aussagen der Wahrheit nicht näher.
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Also ich versuche es nochmal auf friedlichem Weg und schleich mich langsam an den  
TÜV- Experten ran, der mir bestätigen soll das es eine originale 
Größe sein muss.
 
Basta    
Thodora      
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Frank the Judge
 Zitat:Original von scmikeDavon abgesehen, dass sich dieses Thema jährlich wiederholt kommen solche Aussagen der Wahrheit nicht näher.Vorne werden KEINE Ausnahmen gewährt.
 
Bitte mal fair bleiben!    
Die Aussage bezog sich nur auf den von OELI verlinkten Text und dort steht es nunmal so drin! 
Das Gleiche steht z.B. auch in dem entsprechenden Erlaß aus Thüringen HIER 
"Für das vordere Kennzeichen ist eine Ausnahmegenehmigung grundsätzlich nicht zu vertreten." 
Das "in Wahrheit" trotzdem jede Menge Leute vorne mit kleinen Kennzeichen rumfahren ist ne andere Sache. 
Hast aber insofern recht daß das Thema eigentlich zur Genüge behandelt ist. :-)
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Die KFZ Kennzeichen sind doch sowieso ein Anachronismus. Wenn ich Kaiser von Deutschland oder König der Schweiz wäre, dann würde ich die Schilder alle in die Tonne treten und stattdessen RFID-ähnliche Chips einbauen lassen, oder meinetwegen halt einen kleinen Barcode statt dieser unsäglichen Bleche. 
 Es wird sich mir sowieso nie erschliessen, wozu es die vorderen Kennzeichen in diesen gewaltigen Grössen überhaupt braucht. Die Radarkameras könnten die Nummer auch auf Fliegenschissgrösse noch erkennen und ansonsten wäre es doch völlig ausreichend, nur hinten eine Nummer zu haben und vorne komplett darauf zu verzichten (wie in einigen US Bundesstaaten).
 
 Gruss, Martin
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Frank the Judge
 Zitat:Original von scmikeDavon abgesehen, dass sich dieses Thema jährlich wiederholt kommen solche Aussagen der Wahrheit nicht näher.Vorne werden KEINE Ausnahmen gewährt.
 
wenn dich die derzeitigen Themen im Forum doch so nerven kann man nur empfehlen "love it or leave it"    
		
	 
	
	
	
		
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		Hi Martin, Zitat:Original von Yankeededandydann würde ich die Schilder alle in die Tonne treten und stattdessen RFID-ähnliche Chips einbauen lassen, oder meinetwegen halt einen kleinen Barcode statt dieser unsäglichen Bleche.
 
Mit RFID-Token handelst du dir ziemlichen Ärger seitens des Bundesdatenschutzbeauftragten ein und bei Barcodes mit allen Unfallgeschädigten, die sich ganz leicht hätten das Kennzeichen notieren können -- wenn sie es denn hätten lesen können. Noch gehört das manuelle Decodieren von Barcodes nicht zu den Stärken der Bevölkerung.
 Zitat:Original von YankeededandyEs wird sich mir sowieso nie erschliessen, wozu es die vorderen Kennzeichen in diesen gewaltigen Grössen überhaupt braucht
 
Das kann ich dir sagen: Als definierte Reflexionsebene für Lasermessungen. Um Falschmessungen zu vermeiden, wird stets das vordere Kennzeichen angepeilt. Dieses ist fast immer eben und die Fläche reicht für eine Laser-Geschwindigkeitsmessung völlig aus.
 Zitat:Original von Yankeededandyansonsten wäre es doch völlig ausreichend, nur hinten eine Nummer zu haben und vorne komplett darauf zu verzichten (wie in einigen US Bundesstaaten).
 
Also ich fahre lieber ein Kennzeichen spazieren und muss mir nicht von einem Cop ein Knöllchen schreiben lassen, der aufgrund seiner Erfahrung der Meinung ist, meine Geschwindigkeit wäre deutlich überhöht gewesen. Zeugen? Messungen? Wofür. Willkür rules. Hierzulande habe ich wenigstens noch eine Chance, einen unberechtigten Vorwurf anzugreifen.
 
Viele Grüße, Mirko
	
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		Zitat:Original von Woodpecker61wenn dich die derzeitigen Themen im Forum doch so nerven kann man nur empfehlen "love it or leave it"
  
Deine überflüssigen Hinweise und Aufforderungen kannst Dir sparen. Weiß nicht, ob überhaupt jemand in Deinem Leben Deinen Tipps Folge leistet.
 
Es ist nun mal so, dass es nicht der Wahrheit entspricht, dass vordere kleine Kennzeichen keine Ausnahmegenehmigung bekommen.
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Ftj das kannst du auch in keinster Weise beurteilen wie fast alles wo du hier mitdiskutierst.  
Besitzt du überhaupt ein Us-Car, soweit ich weiß eher nicht.
 
Und lesen kannst du offenbar auch nicht richtig es ging nämlich garnicht um die Ausnahmegenehmigung!!!
 
have a nice day!!!   
		
	 
	
	
	
		
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 Ort: Rüsselsheim Baureihe: C1 bis C6 Baujahr,Farbe: 08 Z06, 04 CE, 92 ZR-1, Baureihe (2): 81, 79, 78 PC, Baujahr,Farbe (2): 86 Artz Cordett, 71 LT1 Conv. Kennzeichen (2): 63 Split Wind., 60 Corvette-Generationen:  
C1 (1953-1962)C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C4 (1984-1996)C5 (1997-2004)C6 (2005-2013) 
	
	
		Frank und Thomas, könnt Ihr denn nicht mal aufhören, Eure Privatfehde innerhalb der Threads zu beenden. 
Macht das unter Euch per PN, im Boxring, oder bei einem Bier aus - wenn gewünscht, stelle ich mich gerne als Kneipier, Ringrichter oder Mediator zur Verfügung.
 
Ihr seid mMn doch beide ok, dann sollte das mit dem halbwegs Vertragen auch klappen!
 
Zum Thema:
 
Wenn ich mir den Thüringer Erlass ansehe, gibt es sehr wohl die Möglichkeit, dass bei Oldtimern vorne auch kleine Kennzeichen zugeteilt werden können.
 
Der von scmike zitierte Satz gilt zwar generell, beim Abschnitt zur Kennzeichnung von Oldtimern ist aber explizit dieser Satz eingefügt:
 Zitat:Von der Ausgestaltung, insbesondere von der Größe der Kennzeichen, darf beiOldtimern abgewichen werden, wenn die Anpassungen am Fahrzeug dem Charakter
 eines kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes widersprechen. Ein diesbezüglicher
 nachvollziehbar begründeter Vermerk muss im Gutachten nach § 23 StVZO
 enthalten sein.
 
Da steht nichts davon, dass das nicht für hinten gilt. Insofern liegt Mike mMn mit seiner Schlussfolgerung falsch.
 
Die Frage ist eher, findet man einen Prüfer, der das ins Gutachten einträgt.
 
Gruß
 
JR
	
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Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
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