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		wir haben bei unserer Vette Tagesfahrlichter verbaut. 
Mich stört, dass dabei die Rücklichter nicht brennen.
 
Da ich von Elektrik keine Ahnung habe, meine Frage dazu. 
Kann man das so schalten, dass die Rücklichter mit den Tagesfahrlichter brennen   
Sepp
	  
	
	
Sepp 
 
Gott bastelte am 8. Tag den Ferrari, bemerkte seine Fehler und erschuf am 9. Tag die Corvette!
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Kann man, aber wozu sollen am helllichten Tag die Rücklichter leuchten?
	 
	
	
Gruß, Robert    
Zweierlei will der echte Mann: Gefahr und Spiel. Deshalb will er die Corvette, als das gefährlichste Spielzeug. 
(frei nach Friedrich Nietzsche in: "Also sprach Zarathustra")
  
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		bei gewissen Witterungsverhältnissen kann es durchaus Sinn machen. 
Fahre ungern mit aufgeklappten Scheinwerfern. 
 
Sepp
	 
	
	
Sepp 
 
Gott bastelte am 8. Tag den Ferrari, bemerkte seine Fehler und erschuf am 9. Tag die Corvette!
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Du könntest die Steuerleitung, die bei laufendem Motor das Tagfahrlicht ausschaltet, am Abblendlicht anschließen. Wenn du dann das Standlicht einschaltest, dann leuchten sowohl die Rücklichter als auch das Tagfahrlicht.
	 
	
	
Gruß, Robert    
Zweierlei will der echte Mann: Gefahr und Spiel. Deshalb will er die Corvette, als das gefährlichste Spielzeug. 
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		Hallo Sepp, 
 
ist ganz einfach: 
In Europa (ohne Skandinavien) ist vorgeschrieben, dass das TFL beim Einschalten der Beleuchtungsanlage (sprich Standlicht/ Schlusslicht) deaktiviert wird. 
In den skandinavischen Ländern ist vorgeschrieben, dass das TFL mit dem Einschalten des Abblendlichtes deaktiviert wird. 
Deshalb bieten wir ja auch 2 Varianten an. 
In meiner GS können beide Varianten über einen Wechselschalter aktiviert/ deaktiviert  werden.  
 
Die "Erfinder" der Vorschriften haben wohl folgende Präferenzen zugrunde gelegt: 
1. Über das Standlicht = Strom- / Energieverbrauchsoptimierung. 
2. Über das Abblendlicht = PKW auch von hinten besser wahrnehmbar. 
Wenn Du 2.) haben möchtest – wie von Robert empfohlen = umklemmen auf ABL.
	 
	
	
Gruß Dieter L. 
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		d.h. bei uns dürfen die Rücklichter nicht brennen wenn es vorne leuchtet. 
 
Schwachsinn wie so vieles. 
 
Sepp
	 
	
	
Sepp 
 
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		Die einen sagen so ...   
Gruß
 
JR
	  
	
	
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Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
  
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Ich weiß nicht wie das bei einer C5 ist, ich fahre mit der C6 üblicherweise mit Standlicht, da brennen auch die Rückleuchten. Hatte auch noch nie Stress mit der Rennleitung deswegen 
 
Gruß 
 
Edgar
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		bei uns gehen gelegentlich die Uhren etwas anders. 
 
In München war erst eine grosse Polizeiaktion da wurden Fahrzeuge kontrolliert und der Lärmpegel 
überprüft.  
Einige hat es grob erwischt. 
 
Sepp
	 
	
	
Sepp 
 
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		Moin, 
in Deutschland ist nur vorgeschrieben, dass bei hereinbrechender Dunkelheit mit Fahrlicht zu fahren ist. Aus der Vorschrift ergibt sich nicht, dass bei "normaler Sicht" nicht mit Standlicht gefahren werden darf.  
 
Walter
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	 
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