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		Hallo, 
 
vorsorglich möchte ich im Forum noch die Frage stellen: 
Ich möchte evtl. in Luxemburg ein Auto kaufen. Das Auto war schon mal Anfang der Neunziger als Neuwagen bis 2001 in Deutschland zugelassen, dann wurde es nach Luxemburg verkauft.  
Wenn man den Wagen jetzt wieder in L. kauft und in Deutschland zulassen möchte, dürfte es meiner Meinung nach keine Probleme geben, oder? Neu TÜV und gut, meine ich. 
 
Danke für eure Hilfe. 
Gruß, Thilo
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		  Mit der VIN sollten auch die Daten beim Amt wiedergefunden werden. Neuen TÜV machen und anmelden müßte reichen.
	  
	
	
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Hi Thilo, 
da verlangt das StVA nach 7 Jahren Stilllegung oder Auslandsaufenthalt eine Vollabnahme nach §21.  
Dazu benötigst Du ein Datenblatt vom TÜV Süd und für eventuelle alte Sondereintragungen mit Bestandsschutz den ehemaligen deutschen Brief.
 
Ansonsten den Herkunftsnachweis und Eigentumsnachweis durch einen Kaufvertrag.
 
cu Volker    
	 
	
	
Alles hat seine Zeit. 
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Ich danke euch! Wenn ich Datenblatt und §21 lese, ergeben sich ja doch einige Kosten...
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Nicht,wenn es sich um ein Fahrzeug mit einer EU Schlüsselnumer handelt!
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Molle 
Nicht,wenn es sich um ein Fahrzeug mit einer EU Schlüsselnumer handelt! 
Das wäre klasse. Bei dem Wagen handelt es sich um eine Euro-C4(mit Fliegenklatschen und Seitenblinkern etc.) aus 1995. Ich habe die Papiere nicht vorliegen, finde aber gerade auch keine passende HSN/TSN im Typklassenverzeichnis. Soll heißen, dass ich mir nicht sicher bin, ob es eine EU-Schlüsselnummer gab bzw. gibt.
	  
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Frag mal beim SVA mit der VIN an, normalerweise haben die die alten Daten noch. Am einfachsten ist es, wenn du nocht eine Kopie des alten deutschen Briefes hast oder sogar den originalen. Die meisten Ämter verlangen dann nur noch einen neuen TÜV.  
@Molle: EG-BE gabs erst ab 1996 frühestens, davor war eine nationale Betriebserlaubnis ausgestellt. Die reicht aber nur für eine Vollabnahme.  
Alex
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Ich hatte so im Kopf, dass man schon nach 3 Jahren eine erneute Vollabnahme braucht. 
Evtl. täusche ich mich da auch! 
Sind das echt 7 Jahre oder hat sich da was geändert?
	 
	
	
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		Es sind jetzt sieben Jahre! 
 
Die Regelung wurde schon vor einigen Jahren (2007?) geändert. 
 
Gruß 
 
JR
	 
	
	
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Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
  
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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