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 Ort: Brandenburg Baureihe: Z06, ehemals Baujahr,Farbe: 2008, velocity yellow Kennzeichen: TF ZO6 Baureihe (2): C3, ehemals Baujahr,Farbe (2): 1968, Safari Yellow Kennzeichen (2): TF BB 427 Baureihe (3) : C8 Baujahr,Farbe (3) : 440i, DUCATI 916SPS,CR&S DUU, Norton Manx Corvette-Generationen:  
	
	
		Hallo allerseits,
 wie ist das bei dem Kauf eines neuen Fahrzeuges (nein, keine Corvette) in einem EU- Land. Ich habe gehört, dass man das Fahrzeug ohne Mehrwertsteuer bezahlen kann und dann im Heimatfinanzamt die deutsche Mehrwertsteuer begleicht. Dazu müsste nur die Inbetriebnahme in Deutschland nachgewiesen werden (z.B. durch Zulassung des Fahrzeuges). Die Sache ist für mich interessant, da das EU- Land 23 % Umsatzsteuer hat.
 Wer hat dazu gesicherte Informationen?
 
 
 
 
 Gruß
 
Ralf ![[Bild: osc_logo_klein.gif]](https://www.corvetteforum.de/fotos/osc_logo_klein.gif)  ![[Bild: 10213880zd.jpg]](https://up.picr.de/10213880zd.jpg) 
		
	 
	
	
	
		
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		"Privat"  geht das nicht.  Nur gewerblich gegen UST-Identnummer im innergemeinschaftlichen Verkehr
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Hallo Oliver,
 ich hatte gestern noch mit dem Finanzamt telefoniert, konnte es nur noch nicht posten. Ergebnis:
 
 Fahrzeuge über 48 cm³ können im EU -Land zum Netto- Preis gekauft werden. Dazu muss dann die Inbetriebnahme im Deutschland nachgewiesen werden. Das geschieht mit der Anmeldung des Fahrzeuges beim Straßenverkehrsamt. Beim Finanzamt muss dann die deutsche Mehrwertsteuer entrichtet werden. Dazu gibt es auch ein entsprechendes Formular vom Finanzamt, was ausgefüllt werden muss.
 
 
 
 
 Gruß
 
Ralf ![[Bild: osc_logo_klein.gif]](https://www.corvetteforum.de/fotos/osc_logo_klein.gif)  ![[Bild: 10213880zd.jpg]](https://up.picr.de/10213880zd.jpg) 
		
	 
	
	
	
		
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		Erstaunlich.   Zumal die Bedingungen selbst für gewerbliche Verkäufer gegen UST-Identnummer immer schärfer werden.  Habe zB  erst gestern von meinem Steuerberater gehört, das ich selbst bei innergemeinschaftlichen Lieferungen nun entweder den Verbringungsnachweis (zB Beleg von Spedition)  oder eine schriftliche EmpfangsBestätigung des Empfängers  vorlegen muss, wenn ich netto verkaufe.
 Aber zum Auto:   Der Verkäufer in deinem besagten Drittland haftet für die Mehrwertsteuer.  D.h.  er  (wie ich wenn ich netto verkaufe)  muss seinem Finanzamt nachweisen das er netto verkaufen durfte und wo die Ware hingegangen ist.  Wie will er das denn in "deinem"  Fall machen?    Ich würde das niemals machen -  es sei  denn ich  nehme die Mwst erst einmal als Sicherheit und zahle sie dann erst aus wenn der Käufer mir  o.g.  Nachweise bringen kann.   Ansonsten wäre ich ziemlich bescheuert, denn wenn ich diese Nachweise nicht bringen kann muss ICH die Mwst zahlen
 
		
	 
	
	
	
		
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 Ort: Recklinghausen/San Baronto Baureihe: 2019 C7 GS Convertible Baujahr,Farbe: Black / Black Suede Baureihe (2): 1972 C3 T-Top Coupe Baujahr,Farbe (2): War Bonnet Yellow / Saddle Baureihe (3) : 1967 C2 Convertible Baujahr,Farbe (3) : Marina Blue / Bright Blue Kennzeichen (3) : www.corvette-enthusiasten.de Corvette-Generationen:  
C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C7 (2014- ) 
	
	
		Zitat:Original von MrGreenes sei  denn ich  nehme die Mwst erst einmal als Sicherheit und zahle sie dann erst aus wenn der Käufer mir  o.g.  Nachweise bringen kann.
 
In dieser gewählten Variante läuft dann der Verkäufer seinem Geld nach erbrachtem  Nachweis über die gezahlte Steuer hinterher. Ein heikles Geschäft für beide Seiten, je nachdem wie wieit sie auseinander sitzen. 
 
Beim Treuhänder zu hinterlegen, ist die bessere Variante.
 
Gruß
 
Edgar
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Was mich mal interessieren würde, wenn ich das Fahrzeug aus dem EU-Ausland netto importiere, Umstzsteuer Identnr habe ich, und dann das Fahrzeug i D verkaufe, muss ich doch nur auf den in D erzielten Verkaufspreis Umsatzsteuer abführen? Oder wird der Im Auslanf gezahlte Nettopreis als Grundlage genommen. 
Beispiel. Ich kaufe ein Fahrzeug in DK für netto 20000 Euro. Stelle es mir dann auf den Hof und verkaufe es nach 3 Wochen für 16000 Euro. Auf welchen Betrag muss ich die Umsatzsteuer entrichten?
   
Knut
	
		
	 
	
	
	
		
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 Ort: Berlin Baureihe: C2 Coupe 327/350 Baujahr,Farbe: 1965 rally red Baureihe (2): 1990 charcoal metallic Baujahr,Farbe (2): C4 ZR-1 Baureihe (3) : 1980 Baujahr,Farbe (3) : C3 Coupe L48 red 4 speed Corvette-Generationen:  
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		Hallo Ralf,das geht gem. 1 Abs 1b UStG nur mit neuen Fahrzeugen. Das Gesetz unterstellt dann einen innergemeinschaftlichen Erwerb obwohl der Käufer kein Unternehmer ist. Damit liegt beim Verkäufer eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vor. Der Steuer muss er nicht hinterher laufen.
 
 tschüss
 Matthias
 
		
	 
	
	
	
		
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		Hallo RalfSo wie du das sagst sparst ja nur 4Prozent? Ich weiss jetzt nicht wie das von EU zu EU Land ist. Ich hab mal einen SL55 aus. DE in die CH importiert.
 1. MwSt muss ausweisbar sein.
 2. -19prozent DE MwSt
 3. plus 8prozent MwSt CH
 4. plus 4prozent Autosteuer CH
 5. plus 1.5prozent irgendwas für was auch immer Steuer (Name grad entfallen)
 6. Vorführen auf StVA (Preis weissi nicht mehr)
 
 lohnen tut sich das nur bei einem Auto, für das im gekauften Land kein Markt vorhanden ist. Oder bei einem Schnäppchenpreis.
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Repsol-RacerHallo Ralf
 So wie du das sagst sparst ja nur 4Prozent? Ich weiss jetzt nicht wie das von EU zu EU Land ist. Ich hab mal einen SL55 aus. DE in die CH importiert.
 1. MwSt muss ausweisbar sein.
 2. -19prozent DE MwSt
 3. plus 8prozent MwSt CH
 4. plus 4prozent Autosteuer CH
 5. plus 1.5prozent irgendwas für was auch immer Steuer (Name grad entfallen)
 6. Vorführen auf StVA (Preis weissi nicht mehr)
 
 lohnen tut sich das nur bei einem Auto, für das im gekauften Land kein Markt vorhanden ist. Oder bei einem Schnäppchenpreis.
 
Hallo 
Bei Nr. 6 sind es,  soweit mir bekannt mit 13.20 und Coc-Papieren 3 Prüftermine á 60Chf pro Termin.
 
Gruss Marcel
	 
		
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