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		...so sieht's bei mir auch aus - für hinten. Vorne nicht - und die Tante auf der Zulassungsstelle meinte nur lapidar "ja, früher haben wir da KKR-Kennzeichen ausgegeben, aber das machen wir heute nicht mehr". 
Also doch behördliche Willkür...    
Viele Grüße, Martin
 18436572
 
 
		
	 
	
	
	
		
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		hatte vor 4 Wochen in Siegburg (SU) das gleiche Problem.Das A... hat mich noch zum TÜV geschickt, ich solle mir die Größen eintragen lassen, was ich dann auch getan habe. Für vorne wollte man mir dann trotzdem nur ein Kuchenblech geben.
 Bin dann in die Zulassungsstelle nach Meckenheim gefahren, mit dem gleichen Ergebnis. Der hat mir dann erzählt, dass ich nicht zum TÜV hätte fahren brauchen, der Typ der Zulassungsstelle kann sich das selber ansehen und die Größen eintragen. Naja, das wahr halt ein A...
 
 Gruß Norbert
 
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		2005 wurde meine  Vette von der Werkstatt mit Kuchenblechen angemeldet. Ein Jahr später, nach ca. 1h nettem und aufdringlichem Gespräch mit dem zuständigen MA für vorne und hinten KKR-kennzeichen eingetragen bekommen.Argumentation für hinten war die Reserveradmulde. Bei dem Öffnen kann man sich ja am Kuchenblech das Handgelenk verletzen. Für Vorne wurde es schwieriger, habe mit der Luftzufuhr und dem originalem Aussehen argumentiert. Letztendlich hat er, vermutlich genervt, zugestimmt.
 2tes Hindernis war die Abstempelung des Kennzeichens für Vorne. Der Typ sagte damals schon, für vorne gibt es hier keine kleinen Kennzeichen. GSD kam gerade der Sachbearbeiter wieder vorbei und winkte die Schilder durch.
 
 So geschehen in 2006 in RE. Leichter ist es nicht geworden, wie unser Godfather of Justice oder Maseratimerlin weiß.
 
GrußLothar
 
		
	 
	
	
	
		
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		Schon bei der Zulassung im Jahre 2005 gab es wegen der Größe der KennzeichenProbleme, obwohl ich ein Gutachten des TÜV Bayern vorlegte, worin stand, dass
 ohne große bauartliche Veränderungen keine "großen" Kennzeichen angebracht
 werden können.....
 Bei der Ummeldung auf H-Kennzeichen ging beim TÜV alles glatt. Also wieder zur
 Zulassungsstelle. Das selbe Spiel wegen der Größe, die selbe Unfreundlichkeit.
 Der Leiter der Zulassungsstelle meinte, er müsse zuerst im Regierungspräsidium
 Tübingen Erkundigungen einziehen. Somit fuhr ich wieder nach Hause und druckte
 ca. 10 Bilder von einem US-Car-Treffen aus, auf denen kleine Kennzeichen zu sehen
 waren. Diese Bilder legte ich dem Leiter vor. Er meinte, ich hätte ja die Autos nur von
 vorne fotografiert......obwohl bei einigen der abgebildeten Fahrzeuge die Heckflossen
 deutlich zu sehen waren. Er konnte sich wieder nicht entscheiden und meinte, nun müsse
 er das Auto sehen. Also wieder zurück, die Kennzeichen montiert, zur Zulassungsstelle
 gefahren. Mittels eines Maßbandes stellte er fest, dass eigentlich nur kleine Kennzeichen
 angebracht werden können.
 Dieser ganze Mist dauerte beinahe 4 Stunden. Ein gleichzeit dort anwesendes Ehepaar
 wollte einen neueren Jaguar Coupe nach Litauen ausführen und war schneller fertig als
 ich, obwohl denen ein Formular fehlte.
 
 Diese arroganten und unfreundlichen Bürokratenhengste gehen einem schon gewaltig auf
 den Sack.
 
If you love the life you live,you`ll live a life with love
 
		
	 
	
	
	
		
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		So hier ein update, und nicht sehr positiv!Ich habe mit einem bekannten Gutachter gesprochen (KFZ Sachverständiger) und der hat mir gesagt dass die Abnahme nach §21 für eine Technische Änderung am Fahrzeug, so wie die Notwendigkeit einer verkleinerten Kennzeichengrösse durch die Bauart bedingt NUR vom TÜV gemacht werden kann, UND DASS HIER IM RHEIN NECKAR KREIS KEIN TÜVBEAMTER DIES MEHR MACHEN WÜRDE!!!!! EGAL OB ES SINN MACHT ODER NICHT! Der Sachverständige ist sehr kompetent und hat es wirklich versucht... Die spinnen hier bei uns im Rhein Neckar Raum total rum!
 
 Ich habe Ihn darauf gefragt ob ich auch zu einem TÜV in einem anderen Bundesland gehen könne, und er meinte im Prinzip schon. Es müsse nur ein TÜV sein, da nur dieser Verein den §21 abnehmen darf!  Keine KÜS, DEKRA, usw...
 
 Er sagte auch noch, die einzige Möglichkeit überhaupt diese Sache mit dem verkleinerten Kennzeichen auf §21 durchzubekommen ist dass man nachweisen kann dass das Fahrzeug nicht für den Europäischen Markt gebaut wurde, und es somit keine Umrüstsätze für grössere nicht US Kennzeichen gibt!
 
 Kann mir jemand einen objektiven offen der Materie gegenüber eingestellten TÜV aus einem anderen Bundesländ oder Landkreis nennen als Baden Württemberg/Rhein Neckarkreis? Hessen soll übrigends auch nicht besser sein, aber der Rhein Neckar Kreis - KATASTROPHAL! Zumindest zum jetzigen Zeitraum!!
 
 Ich weiss jeden Hinweis auf eine objektive TÜV Prüfstelle zu schätzen! Hier bei uns im Rhein Neckar Kreis WOLLEN oder DÜRFEN die Prüfer nicht mehr!!!!
 
 Gruss,
 Alex
 
Gruss,Alex
 
 
 The only difference between men and boys, is the price of their toys!
 
		
	 
	
	
	
		
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		Ruf doch mal den Werner Moll an 
 corvetteproject.de
 
 Gruß Thomas
 
		
	 
	
	
	
		
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		Hallo Alex66, 
ich habe nochmal meine Gutachten nach $21 und $23 durchgesehen. Dort sind keine Kennzeichengrößen eingetragen. Das war auf der Zulassungsstelle auch nicht gefordert. Die Ausnahmegenehmigung für die kleinen Kennzeichen hat mir die Dame auf der Zulassungsstelle erteilt. Ich musste lediglich beim Regierungspräsidium ein Ausnahmegenehmigung für die zusätzlichen Rückstrahler und die originalen hinteren Seitenmarkierungen beantragen. Die hatte ich innerhalb von 2 Tagen nach vorheriger telefonischer Anfrage und formlosem Schreiben per Mail erhalten. Die Begutachtung wegen der Kennzeichengröße hat die Sachbearbeiterin auf der Zulassungsstelle vorgenommen.
 
Aber wie die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, wird das überall anders gehandhabt. In dem Link zu www.segeberg.de  wird auch die Arbeitsanweisung des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes  
Schleswig-Holstein für die Mitarbeiter der Zulassungsstellen erwähnt. Das ist eine sauber Lösung für alle Seiten. Dies gilt natürlich auch nur in Schleswig-Holstein und das ist das Problem. Oftmals fehlen den Mitarbeitern auf den Ämtern solch klare Regelungen und bevor sie sich Ärger einhandeln, wird Dienst nach Vorschrift gemacht. Und einen Rechtsanspruch hat man in diesen Fällen meist nicht, deshalb heißen die Dinger ja auch Ausnahmegenehmigungen.
 
Bleib dran. Also Fakten sammeln, damit man sachlich argumentieren kann und ganz wichtig Ruhe bewahren!
	
		
	 
	
	
	
		
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		Jetzt sind wir doch mal ehrlich: 
Auf eine CB passt sowohl vorne wie auch hinten ein normales 
Kuchenblech. Siehe Dragonheart64. Sieht zwar beschissen aus, 
hat aber keinerlei Nachteile. 
Alle Gründe, ein kleines Kennzeichen zu bekommen sind eigentlich 
an den Haaren hergezogen.  
Mangelnde Kühlleistung wegen ein paar cm² mehr Blech vorne dran?    
Fußgängerschutz?   
Wenn dies tatsächlich so wichtig ist/wäre, dürfte keine einzige feststehende Kühlerfigur, 
freistehende Räder, steil stehende Frontscheibe usw. mehr erlaubt werden. 
Zeigt mir mal einen Fußgänger, der sich nur an einem überstehenden Kennzeichen 
verletzt hat. Viele Mopedfahrer sind geil drauf, seitlich das KZ zu montieren.....
 
Das RP Freiburg (zu dem unser LK gehört) hat klare Anweisungen an die 
TÜV-Prüfstellen erteilt, daß keine kleinen Schilder vorne mehr eingetragen werden 
dürfen. Ausnahmegenehmigungen werden eh ausnahmslos (außer Jag e-Type) 
nicht mehr erteilt. Dies wird in anderen RP´s wohl ähnlich laufen.
 
Wenn dies so ist - vergiss den legalen Weg, es bringt außer viel Ärger nichts ein.
 
Was eventuell noch gehen kann: 
1 Buchstabe, 1 Zahl ohne das blaue D-Feld, die alten Schilder sind in manchen 
LK wieder zugelassen. 
Oder ne 07er Nummer. 
Oder keine H-Zulassung.
 
Was immer geht: 
ungesiegelte KKR-Schilder dran, Originale in den Kofferraum und fertig.    
Gruß 
Rüddy
	
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		Ja, Rüddy, das ist die einzige nervenschonende Methode, KKR vorne ohne Stempel. Unsere Zulassungsstelle RE ist berüchtigt für ihr absolutes Ablehnen jeglicher Argumente oder Gutachten, nadann eben ohne Stempel und alle sind glücklich,
 
 Gruss RainerR
 
RaRo
 
		
	 
	
	
		Zitat:Original von thocarRuf doch mal den Werner Moll an
 
 corvetteproject.de
 
 Gruß Thomas
 
Da hat Molle keinen Einfluß, Thomas! Liegt allein im Ermessen des Beamten! Ob eingetragen oder nicht!    
Rainer hats unten in Bezug auf den Kreis "RE" auch geschrieben! Keine Chance! Muß man echt Glück mit dem Landkreis/ der Stadt haben.
 
Gruß, André
	 
		
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