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 24.05.2012, 01:08 
		Salve Gemeinde,
 immer wieder kommen die Diskussionen auf um das richtige Verhalten bei Kolonnenfahrten.
 
 OK. Beantragen bei der Gemeinde is klar.
 
 Und wenn man nicht im Kanton/Bundesland bleibt, von beiden ?
 
 Darf im Kreisverkehr der erste Wagen die folgende Zufahrt Blockieren ?
 
 
 Ich finde soviele Regeln das mir echt schwindelig wird
 
 Also mal die Frage an Euch wie Ihr das so unternander händelt, regelt
 
 Danke vielmals für Infos und Oder Links zu den wichtigsten Regeln,
 
 und nicht 67 Punkte die man beachten sollte beim ersten mal
 
 
 LG bismarck61
 
 Sascha
 
LG bismarck61
 
		
	 
	
	
	
		
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		Eine richtige Kolonne muss glaube ich sogar von der Polizei genehmigt werden. Lieber in kleinen Gruppen fahren, da hat man sich zufällig getroffen   
Ob damit Sonderrechte verbunden sind glaube ich weniger, also blockieren einer Einfahrt etc. geht wohl nur über die Kollegen in grün / blau. 
Die Verkehrsregeln bzgl. Abstaänden und Geschwindigkeiten müssen natürlich eingehalten werden. 
Frank
	
		
	 
	
	
	
		
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		Warum muss es dafür eigentlich besondere Regeln geben? Auf belebten Strassen mit Kreisverkehr odersonstigen Merkmalen gibt es in Städten Kolonnen welche überhaupt nicht mehr abreissen wollen. Aller-
 dings kennt da kein Fahrer den anderen. Macht's das aus?
 
 Gruss RainerR
 
RaRo
 
		
	 
	
	
	
		
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C1 (1953-1962)C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C4 (1984-1996)C5 (1997-2004)C6 (2005-2013) 
	
	
		Hier geht es um die Schweiz - nicht um lasche bundesdeutsche Regelungen! 
Befürchte, da wird sofort ein standrechtliches Erschießungskommando zusammen gestellt, wenn sich eine "Kolonne" Rechte heraus nimmt, die ihr nicht zustehen.
 
Ersatzweise dürften von jedem Fahrer 100.000 CHF Strafe zu zahlen sein.    
Ich denke nur an die Ausfahrt zum Treffen in Buchs letztes Jahr, wo die Schweizer lieber stundenlang hinter einem Auffahrunfall im Stau standen als einfach über eine durchgezogene Linie auf der anderen Fahrspur um die beiden havarierten Fahrzeuge herum zu fahren.
 
Gruß
 
JR
	
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Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:als einfach über eine durchgezogene Linie auf der anderen Fahrspur  
Nunja, es ist gesetzlich verboten eine durchgezogene Linie zu überfahren.
 
Und viele Schweizer wollen keine Busse 
 
Und mit Kolonne meinte ich evtl 10 oder 15 Fhrz
 
Gruss
	 
LG bismarck61
 
		
	 
	
	
	
		
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		O.K., in der Schweiz ist man allerdings verlohren, sofern man sich nur erdreistet auch nur den Motorzu starten. Da gehts uns in der BRD bei weitem besser,
 
 Gruss RainerR
 
RaRo
 
		
	 
	
	
	
		
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		Ich gehe mal davon aus, dass du sich eine private Fahrzeugkolonne - ohne Polizeibegleitung - auch in der Schweiz einfach an die Verkehrsregeln halten muss.Ich glaube nicht, dass du aktiv in die Verkehrsregelung eingreifen darfst.
 
 :glaskugel:  Gruß Thomas
 
"Oa Paradies is imma dann, wenn oana da is, dea wo aufpasst, dass koa Depp nei kimmd."- Brandner Kaspar
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Nunja, es ist gesetzlich verboten eine durchgezogene Linie zu überfahren. 
Klar, genau so haben die ja auch reagiert.
 
10km Stau hinter einem normalen Auffahrunfall und nebenan war eine Abbiegerspur, auf der alle hätten vorbeifahren können und es hätte überhaupt keinen Stau gegeben.
 
Für mich waren das einfach nur bekloppte Bünzlis!
 
Gruß
 
JR
	 
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Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
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		ich hab mich einmal zum spass mit dem grenzzöllner angelegt, weil ich über die linie gefahren bin.
 
 EINMAL
 
 
 :)
 
104.2 dB    
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von JRin Buchs letztes Jahr, wo die Schweizer lieber stundenlang hinter einem Auffahrunfall im Stau standen
 
 Gruß
 
 JR
 
Es soll ja auch C3  geben die am Mittelstreifen parken    
 
 Gruß Wolfgang
 
 
 
 
 
		
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