Vor 4 Stunden
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 3 Stunden von Gelber Bengel.)
Passt. Die durchschnittliche Zeitspanne, bis durch Wasserschäden an der Elektrik wegen Korrosion Fehler auftreten, liegt nach meinen Erfahrungen ziemlich genau in diesem Rahmen. Wird kein Nachweis über den damaligen Wasserstand und die Erneuerung der betroffenen Steuergeräte, Sams, Schnittstellen etc geführt, rate ich immer: Hände weg!
Und ein echter Hagelschaden an einer Corvette ist mir nicht bekannt. Da muss es schon Bügeleisen gehagelt haben. Mir war bei diesen Unwägbarkeiten selbst ein immenser Nachlass aus genannten Gründen nie einen Kauf wert. Instandsetzungen an der Karosserie sind prüfbar, Feuchtigkeit in der Elektronik wirkt zeitversetzt und ist damit tückisch. Ich schreibe bei Kaskofällen durch Wasser grundsätzlich ALLE Elektronikteile, die im Schadenbereich liegen, ins Gutachten. Nur werden sie letztendlich selten bis nie ersetzt, weil sie nach Trockenlegung häufig erst noch funktionieren. Ein Fahrzeug mit Wasserschaden ohne umfänglichen Reparaturnachweis ist für mich als Gutachter eine unberechenbare Wundertüte.
PS: Sowas nennt sich übrigens auch Wasser- oder Flutschaden und wurde z.B nach der Flut im Ahrtal im Dutzend Paket von Händlern bei den Versicherungen als Totalschaden gekauft, innen und außen gekärchert, in der Sonne getrocknet und mit geringem Wasserschaden unters Volk verkauft.
![[Bild: 50245676si.jpg]](https://up.picr.de/50245676si.jpg)
Ich habe damals zig Fahrzeuge mit Elektronikproblemen für Gutachten besichtigt. Sah ich dann einen ehemaligen Haltereintrag aus dem Ahrtal, habe ich mein Beileid ausgesprochen. Ich schreibe das hier so ausführlich, weil diese Schadenart im Vergleich zu Unfallschäden häufig sträflich verharmlost wird.
Hier mal ein kleiner, vereinfachter Leitfaden:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/un...aden-auto/
Und ein echter Hagelschaden an einer Corvette ist mir nicht bekannt. Da muss es schon Bügeleisen gehagelt haben. Mir war bei diesen Unwägbarkeiten selbst ein immenser Nachlass aus genannten Gründen nie einen Kauf wert. Instandsetzungen an der Karosserie sind prüfbar, Feuchtigkeit in der Elektronik wirkt zeitversetzt und ist damit tückisch. Ich schreibe bei Kaskofällen durch Wasser grundsätzlich ALLE Elektronikteile, die im Schadenbereich liegen, ins Gutachten. Nur werden sie letztendlich selten bis nie ersetzt, weil sie nach Trockenlegung häufig erst noch funktionieren. Ein Fahrzeug mit Wasserschaden ohne umfänglichen Reparaturnachweis ist für mich als Gutachter eine unberechenbare Wundertüte.
PS: Sowas nennt sich übrigens auch Wasser- oder Flutschaden und wurde z.B nach der Flut im Ahrtal im Dutzend Paket von Händlern bei den Versicherungen als Totalschaden gekauft, innen und außen gekärchert, in der Sonne getrocknet und mit geringem Wasserschaden unters Volk verkauft.
![[Bild: 50245676si.jpg]](https://up.picr.de/50245676si.jpg)
Ich habe damals zig Fahrzeuge mit Elektronikproblemen für Gutachten besichtigt. Sah ich dann einen ehemaligen Haltereintrag aus dem Ahrtal, habe ich mein Beileid ausgesprochen. Ich schreibe das hier so ausführlich, weil diese Schadenart im Vergleich zu Unfallschäden häufig sträflich verharmlost wird.
Hier mal ein kleiner, vereinfachter Leitfaden:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/un...aden-auto/


![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg)